Textlänge

Ab Donnerstag, dem 1. Oktober 2026, sind E-Mopeds auf Wiener Radwegen verboten. Das teilte das Büro von Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) mit, deren Ressort sich mit der Gruppe Sofortmaßnahmen an den Kontrollen beteiligt. Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl kündigte an, dass Fahrzeuge ohne die künftig nötige Straßenzulassung, Kennzeichen, Versicherung, Führerschein und Helm aus dem Verkehr gezogen und angezeigt werden. Grundlage ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, die E-Mopeds vom Fahrrad- ins Kraftfahrzeug-Regime überführt.

Polizei und die städtische Gruppe Sofortmaßnahmen wollen von Beginn an mit Schwerpunktkontrollen vorgehen, offenbar ohne Übergangsfrist. Zur genauen Strafhöhe machten die Behörden keine Angaben; der Kurier rechnet mit vierstelligen Beträgen bei fortgesetztem Fahren auf dem Radweg.

Besonders betroffen sind Essenszusteller, die die bislang zulassungsfreien Geräte häufig nutzen. Laut ÖAMTC gibt es oft keine praktikable Möglichkeit, kurzfristig eine Zulassung zu erhalten – die Fahrzeuge werden damit großteils wertlos, können aber kostenlos bei Wiener Mistplätzen entsorgt werden. Wie viele Zusteller betroffen sind und wie Lieferdienste reagieren, ist offen.

Was passiert ist

Ab Donnerstag, dem 1. Oktober 2026, gilt in Wien ein neues Regelwerk für sogenannte E-Mopeds: Die mopedartigen Elektrogefährte dürfen dann nicht mehr auf Radwegen fahren. Das teilte das Büro von Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Montag mit. Die Stadt Wien beteiligt sich über ihre Gruppe Sofortmaßnahmen an den Kontrollen, gemeinsam mit der Polizei. Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl kündigte an, dass Fahrzeuge, die die neuen Vorgaben nicht erfüllen, aus dem Verkehr gezogen und angezeigt werden. Auch Walter Hillerer, Chef der Gruppe Sofortmaßnahmen, sprach von strenger Überwachung, bei der auch kontrolliert werde, ob Radwege weiterhin als Ausweichrouten genutzt würden.

Die neuen Regeln im Detail

Mit der Neuregelung verlieren E-Mopeds ihren bisherigen rechtlichen Status als fahrradähnliche Fahrzeuge. Sie benötigen künftig eine Straßenzulassung samt Kennzeichen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Lenkerinnen und Lenker brauchen einen Führerschein und müssen einen Helm tragen. Grundlage ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, mit der E-Mopeds aus dem Fahrrad-Regime herausgelöst und dem Kraftfahrgesetz zugeordnet werden – sie dürfen damit nicht mehr auf Radwegen, sondern nur noch auf der Fahrbahn unterwegs sein. Wien hatte sich in der Vergangenheit wiederholt für eine solche Verbannung der Fahrzeuge von den Radwegen eingesetzt; Stadträtin Sima begründete das Verbot mit der Gefahr, die von zu schnellen und schweren E-Mopeds für Radfahrende und Fußgänger ausgehe.

Kontrollen und Sanktionen

Ab dem Inkrafttreten wollen Polizei und Gruppe Sofortmaßnahmen laut eigener Ankündigung mit Schwerpunktkontrollen und ohne erkennbare Übergangs- oder Ermahnungsphase vorgehen. Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, drohen laut Pürstl die Untersagung der Weiterfahrt und eine Anzeige. Zur genauen Höhe möglicher Strafen machten Polizei und Stadt keine Angaben; sie hänge vom jeweiligen Verstoß und den Umständen des Einzelfalls ab. Der Kurier bezifferte auf Basis eigener Berechnungen eine mögliche Strafe bei unverändertem Fahren auf dem Radweg auf einen vierstelligen Betrag – eine offizielle Bestätigung dieser Summe liegt nicht vor.

Besonders betroffen: Essenszusteller

In Wien werden die bisher zulassungsfreien E-Mopeds vor allem von Essenszustellern genutzt. Für sie werden die Fahrzeuge mit Inkrafttreten der neuen Regeln großteils unbrauchbar, weil eine kurzfristige Zulassung in vielen Fällen praktisch nicht möglich ist – das räumte der ÖAMTC laut Medienberichten zuletzt selbst ein. Eine eigene Stellungnahme von Lieferdiensten wie Lieferando, Wolt oder Bolt zu den Auswirkungen liegt bislang nicht vor. Ausgediente Elektro-Zweiräder können immerhin kostenlos bei den Wiener Mistplätzen entsorgt werden.

Was unklar bleibt

Offen bleibt, wie viele Essenszusteller und Lieferdienste in Wien tatsächlich betroffen sind und wie sich die Branche insgesamt zu dem abrupten Wegfall vieler Fahrzeuge positioniert. Auch die konkrete Höhe der drohenden Strafen je nach Verstoßart ist bislang nicht offiziell beziffert. Unklar ist zudem, welche Details das vom Verkehrsministerium in Aussicht gestellte Fahrtraining-Angebot für Essensboten genau umfasst.