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Der Eltern-Kind-Pass wird zum 1. Oktober 2026 inhaltlich erweitert: Laut dem Büro der Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) bringt die Reform mehr Vorsorge und Beratung, unter anderem eine zusätzliche Hebammenberatung auf Kassenkosten und einen zusätzlichen Ultraschall. Der eigentlich geplante Umstieg auf eine rein elektronische Version mit Handy-App wurde vom Nationalrat im Juli 2026 dagegen um ein weiteres Jahr auf Oktober 2027 verschoben, weil der Datenaustausch zwischen Spitälern, Kassen und Laboren nicht überall funktioniert. Bis dahin bleibt der Papier-Pass gültig und soll um ein Zusatzheft für die neuen Untersuchungen ergänzt werden.

Aus Hebammen- und Ärzteschaft kommt Kritik an der Umsetzung. Die Präsidentin des Hebammengremiums, Lisa Rakos, fordert laut einem Medienbericht, dass Hebammen künftig auch Untersuchungen selbst durchführen dürfen, nicht nur beraten. Eine Kärntner Fachgruppenobfrau der Gynäkologinnen und Gynäkologen berichtet von einem als zu aufwendig empfundenen Dokumentationsaufwand der App-Version von rund 15 Minuten pro Patientin, weshalb dort tätige Ärztinnen und Ärzte aus einem Pilotversuch ausgestiegen seien.

Die Grünen kritisieren die neuerliche Verschiebung als „digitalen Schildbürgerstreich“ und bemängeln fehlende Schreibrechte für Hebammen in der elektronischen Version. Die Staatssekretärin verteidigt die Verzögerung mit dem Ziel, Vertrauen in ein verlässlich funktionierendes System nicht zu gefährden. Offen bleibt, ob Hebammen künftig mehr Befugnisse erhalten und wann das angekündigte Zusatzheft tatsächlich verfügbar ist.

Was passiert ist

Der Eltern-Kind-Pass wird zum 1. Oktober 2026 inhaltlich erweitert. Laut Angaben aus dem Büro der Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) bringt die Reform mehr Vorsorge, mehr Beratung und einen früheren Zugang zu Hilfsangeboten – konkret unter anderem mehr Beratung zu psychosozialen Leistungen, eine zusätzliche Hebammenberatung auf Kassenkosten sowie einen zusätzlichen Ultraschall. Damit können Schwangere künftig zweimal auf Kasse eine Hebammenberatung in Anspruch nehmen.

Eigentlich hätte parallel dazu der gelbe Papier-Pass durch eine elektronische Version samt Handy-App abgelöst werden sollen, an die auch die automatische Auszahlung des Kindergelds gekoppelt gewesen wäre. Diesen Umstieg hat der Nationalrat im Juli 2026 per Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz um ein weiteres Jahr verschoben: Verpflichtend wird die rein elektronische Erfassung nun erst für ab 1. Oktober 2027 medizinisch festgestellte Schwangerschaften beziehungsweise für ab 1. März 2028 geborene Kinder. Als Grund werden technische Probleme beim Datenaustausch zwischen Spitälern, Krankenkassen und Laboren genannt. Bis dahin bleibt der bestehende Papier-Pass gültig und soll um ein Zusatzheft ergänzt werden, in dem die neuen, seit Oktober 2026 vorgesehenen Untersuchungen dokumentiert werden können.

Reaktionen aus Hebammen- und Ärzteschaft

Aus der Hebammenschaft kommt trotz der zusätzlichen Beratungsleistung Kritik: Die Präsidentin des Hebammengremiums, Lisa Rakos, fordert laut einem Medienbericht, dass Hebammen im Rahmen des Passes künftig nicht nur beraten, sondern auch Untersuchungen selbst durchführen und abrechnen können sollen. Diese konkrete Forderung ist bislang nur aus einer Quelle bekannt und liegt uns nicht in vollem Wortlaut vor.

Auf ärztlicher Seite meldet sich die Fachgruppenobfrau der niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen in Kärnten, Gabriele Himmer-Perschak, zu Wort. Ein erster Praxistest der App-Version habe gezeigt, dass die vorgesehene Dokumentationspflicht den Praxisalltag sprenge: Pro Patientin habe die Eingabe rund 15 Minuten gedauert – Zeit, die dann für die Betreuung der Schwangeren fehle. Kärnten wäre nach Angaben des Landes bereit gewesen, als Pilotregion für die elektronische Version voranzugehen, die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte seien aus dem Vorhaben aber ausgestiegen. Der Kärntner Team-Kärnten-Chef Gerhard Köfer spricht in diesem Zusammenhang von einem „Chaos“ bei der Umsetzung und fordert einen Neustart des Projekts.

Politische Einordnung der Verschiebung

Die zuständige Staatssekretärin Königsberger-Ludwig äußerte laut ORF Verständnis für den Ärger über die neuerliche Verzögerung, verwies aber auf den „dringenden Aufholbedarf“ des Gesundheitswesens bei der Digitalisierung. Man könne es sich nicht leisten, das Vertrauen in den elektronischen Pass zu gefährden, indem er in der Praxis nicht verlässlich funktioniere.

Von der Opposition kommt Kritik: Der Gesundheitssprecher der Grünen, Ralph Schallmeiner, bezeichnete die Verschiebung in einer Presseaussendung als „digitalen Schildbürgerstreich“ und kündigte eine parlamentarische Anfrage an. Ein zentraler Kritikpunkt der Grünen betrifft ebenfalls die Rolle der Hebammen: Diese erheben im Rahmen der Vorsorge zwar wichtige Daten wie Blutdruck, Gewicht oder Kindslage, verfügen laut Schallmeiner aber über keine eigenen Schreibrechte, um diese Befunde selbst in die elektronische Version einzutragen. Die Grünen fordern zudem Klarheit über die entstehenden Zusatzkosten und eine verpflichtende Hebammenberatung im Pass.

Was unklar bleibt

Offen ist, ob und in welcher Form der Forderung der Hebammenvertretung nach eigenen Untersuchungsrechten im Zuge der Reform nachgekommen wird. Ebenso unklar ist, wann genau das angekündigte Zusatzheft für die neuen Untersuchungen tatsächlich an Ordinationen und Spitäler ausgeliefert wird – zumindest eine Fachvertreterin gab an, noch Ende September 2026 darauf zu warten. Auch die von Ärzteschaft und Grünen kritisierte Dokumentationslast der App-Version ist bislang nicht ausgeräumt; wie der Bund den Aufwand bis zum neuen Starttermin 2027 reduzieren will, ist nicht bekannt. Schließlich liegt uns weder der vollständige Gesetzestext zur Programmerweiterung noch eine offizielle Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer vor.

Einordnung

Der Fall reiht sich in eine längere Geschichte technischer Verzögerungen bei der Digitalisierung des Eltern-Kind-Passes ein: Der ursprünglich für Anfang 2026 vorgesehene Starttermin der elektronischen Version war bereits zuvor auf Oktober 2026 verschoben worden, ehe der Nationalrat im Sommer 2026 ein weiteres Jahr Aufschub beschloss. Während die inhaltliche Erweiterung des Untersuchungsprogramms ab Oktober 2026 breit angekündigt und von mehreren Seiten unwidersprochen bestätigt ist, zeigen die Reaktionen von Hebammen, Ärzteschaft und Opposition, dass die praktische Umsetzung – von Abrechnungsfragen bis zur technischen Anbindung – weiterhin umstritten ist.