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Der Nationalrat hat am 23. September 2026 eine umfassende Reform der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Arbeitnehmer:innen können künftig Kapital aus der Abfertigung NEU unabhängig von einer bestehenden Vereinbarung ihres Arbeitgebers in eine Pensionskasse übertragen, wodurch deutlich mehr Beschäftigte Zugang zu einer betrieblichen Zusatzpension erhalten. Weitere Reformelemente sind laut Berichten geringere Verwaltungskosten, eine automatische Zusammenführung inaktiver Konten und ab 2028 ein Veranlagungsmodell ohne Kapitalgarantie.

Als Reaktion darauf haben Erste Bank und Sparkassen sowie die VBV-Gruppe ihre Onlineportale George und Meine VBV verknüpft: Kundinnen und Kunden können den Kapitalstand ihrer betrieblichen Vorsorge künftig direkt in George einsehen und zusätzliche Eigenbeiträge leisten. Nach eigenen Angaben der VBV nutzen bereits rund 1,5 Millionen Menschen das Portal Meine VBV – eine unabhängig bestätigte Zahl liegt dazu nicht vor.

Der ÖGB bewertet die Reform grundsätzlich positiv, warnt aber vor Risiken des neuen Investitionsmodells ohne Kapitalgarantie und betont, die gesetzliche Pension bleibe die zentrale Säule der Altersvorsorge. Wie viele Menschen die neue Portalfunktion tatsächlich nutzen und wie sich die Reform langfristig auswirkt, ist offen.

Was passiert ist

Der Nationalrat hat am 23. September 2026 eine umfassende Reform der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen – nach übereinstimmenden Berichten die größte seit Einführung der Pensionskassen in Österreich. Kurz danach haben Erste Bank und Sparkassen sowie die VBV-Gruppe, nach eigenen Angaben Marktführerin in der betrieblichen Altersvorsorge, angekündigt, ihre Onlineportale George und Meine VBV zu verknüpfen. Kundinnen und Kunden beider Häuser können damit den aktuellen Kapitalstand ihrer betrieblichen Vorsorge künftig direkt in der Banking-App George einsehen und zusätzlich freiwillige Eigenbeiträge in ihre Pensionskasse einzahlen.

Was die Reform ändert

Kern der Gesetzesnovelle ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Kapital aus der Abfertigung NEU künftig unabhängig davon in eine Pensionskasse übertragen können, ob ihr Arbeitgeber bereits einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat. Damit erhält ein deutlich größerer Kreis an Beschäftigten erstmals überhaupt Zugang zu einer betrieblichen Zusatzpension. Weitere Elemente der Reform sind laut Berichten eine automatische Zusammenführung inaktiver Konten, geringere Verwaltungskosten sowie ab 2028 die Möglichkeit, Abfertigungs-Neu-Beiträge auch in einem Modell ohne Kapitalgarantie zu veranlagen, das höhere, aber auch unsichere Erträge verspricht. Viele Bestimmungen sollen laut Berichten mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten; den genauen Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen haben wir nicht anhand einer amtlichen Quelle im Volltext geprüft.

Die Portal-Verknüpfung von Erste Bank und VBV

Laut der gemeinsamen Aussendung von Erste Bank und Sparkassen sowie VBV soll die Verknüpfung von George und Meine VBV die neuen gesetzlichen Möglichkeiten für Kundinnen und Kunden sichtbar und nutzbar machen. VBV-Vorstandsvorsitzender Christian Reiss wird mit den Worten zitiert, die Reform eröffne Millionen Menschen neue Möglichkeiten, ihre Altersvorsorge aktiv mitzugestalten, und es komme nun darauf an, diese digital zugänglich zu machen. Erste-Bank-Österreich-Vorstandsvorsitzende Gerda Holzinger-Burgstaller betont laut Aussendung, Transparenz sei der Schlüssel, damit Menschen rechtzeitig die richtigen Weichen stellen könnten. Nach Angaben der VBV nutzen bereits rund 1,5 Millionen Menschen das Onlineservice Meine VBV, das Unternehmen bezeichnet es als Österreichs größte digitale Plattform für die betriebliche Altersvorsorge. Diese Angaben stammen von den beteiligten Unternehmen selbst; eine unabhängige Überprüfung der Nutzerzahl liegt nicht vor.

Reaktionen

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) bewertete den Reformbeschluss in einer eigenen Aussendung grundsätzlich positiv: Verbesserungen bei Zugang, Transparenz und Kosten könnten die zweite Säule der Pensionsvorsorge sinnvoll stärken. ÖGB-Pensionsexpertin Anja Hafenscher hält es laut dieser Aussendung für einen vernünftigen Schritt, dass alle Arbeitnehmer:innen Abfertigungs-Neu-Ansprüche in eine Pensionskasse übertragen können – vorausgesetzt, die Entscheidung bleibt freiwillig und beruht auf klarer, unabhängiger Information. Kritisch sieht der ÖGB dagegen das neue Investitionsmodell ohne Kapitalgarantie: Höhere Ertragschancen gingen immer mit höherem Risiko einher, Beschäftigte müssten klar darüber informiert werden, dass beim Verzicht auf Garantien auch Verluste möglich seien. Der ÖGB betont zugleich, dass die gesetzliche Pension die zentrale Säule der Altersvorsorge bleibe.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie viele Kundinnen und Kunden die neue Verknüpfung von George und Meine VBV tatsächlich nutzen und wie stark die Reform die Zahl der Beschäftigten mit betrieblicher Zusatzpension in der Praxis erhöht. Ebenso unklar ist, wie unabhängige Verbraucherschützer oder Wirtschaftsforscher das ab 2028 mögliche Investitionsmodell ohne Kapitalgarantie einschätzen – bislang liegen dazu nur Stellungnahmen der Anbieterseite und des ÖGB vor. Auch der genaue Zeitplan, wann welche Teile der Reform im Detail in Kraft treten, ist nicht abschließend geklärt.

Einordnung

Die hier beschriebene Reform betrifft die zweite Säule der Altersvorsorge – die betriebliche Pensionsvorsorge über Arbeitgeber und Pensionskassen. Sie ist zu unterscheiden vom separat diskutierten „Zukunftsfonds“, den Bundeskanzler Christian Stocker als Ergänzung zur gesetzlichen, staatlichen Pension vorgeschlagen hat und über den „Neue Nachrichten“ bereits berichtet hat. Die Ankündigung von Erste Bank und VBV ist eine gemeinsame Presseaussendung zweier kommerziell interessierter Anbieter; unabhängige Stimmen äußern sich bislang vor allem zur Reform insgesamt, nicht zur konkreten Portal-Funktion.