Die Datenschutzorganisation noyb rund um den Wiener Juristen Max Schrems warnt vor einem durchgesickerten Dokument der irischen EU-Ratspräsidentschaft zur geplanten Reform der Datenschutzgrundverordnung im Rahmen des sogenannten „Digital Omnibus“. Laut noyb sollen Unternehmen wie OpenAI, Anthropic, Google und Meta bereits gesammelte personenbezogene Daten im Rahmen von KI-Systemen nutzen dürfen, ohne dafür eine Einwilligung der Betroffenen einzuholen – die Nutzung würde pauschal als „berechtigtes Interesse“ nach der DSGVO gelten. Schrems spricht von einer „digitalen Enteignung“ der Europäerinnen und Europäer.
Am selben Tag verhängte die irische Datenschutzbehörde eine Strafe von 403 Millionen Euro gegen Google wegen unrechtmäßiger Verarbeitung von Standortdaten zwischen 2018 und 2020. Die österreichischen Grünen forderten die Bundesregierung auf, sich im EU-Rat gegen den Entwurf zu stellen. Laut noyb unterstützt ein Großteil der EU-Staaten den Vorschlag informell, Deutschland verlange laut eigenem Positionspapier sogar die weitgehende Abschaffung von Informations- und Berichtigungsrechten bei KI-Systemen.
Offen bleibt, ob der Entwurf in dieser Form beschlossen wird und wie die betroffenen Konzerne, die EU-Kommission oder die einzelnen Mitgliedstaaten offiziell reagieren.
Was passiert ist
Die Datenschutzorganisation noyb rund um den Wiener Juristen Max Schrems warnt vor einem durchgesickerten Dokument der irischen EU-Ratspräsidentschaft zur geplanten Reform der Datenschutzgrundverordnung. Der Entwurf ist Teil des sogenannten „Digital Omnibus“, eines von der EU-Kommission ursprünglich als Vereinfachung für Unternehmen deklarierten Gesetzespakets, das laut noyb im Schnellverfahren ohne umfassende Grundrechteprüfung verhandelt wird. Nach dem vorliegenden Text sollen Unternehmen wie OpenAI, Anthropic, Google und Meta personenbezogene Daten, die sie bereits gesammelt haben, im Rahmen der Entwicklung und des Betriebs von KI-Systemen nutzen dürfen, ohne dafür die Einwilligung der Betroffenen einzuholen – auch wenn diese nie Kundinnen oder Kunden der Unternehmen waren.
Was die Quellen zeigen
In einer eigenen Aussendung vom 21. September 2026 erklärt noyb, der Entwurf stufe die Datennutzung „im Rahmen von KI“ pauschal als „berechtigtes Interesse“ gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. f der DSGVO ein und mache damit eine Einwilligung entbehrlich. Max Schrems wird mit den Worten zitiert, die Profitinteressen von KI-Konzernen sollten laut den Vorschlägen das europäische Grundrecht auf Datenschutz überwiegen; er spricht von einer „digitalen Enteignung“ der Europäerinnen und Europäer. Laut ORF-Bericht, der sich ebenfalls auf die noyb-Aussendung stützt, soll der Entwurf auch Daten erfassen, die vor Jahrzehnten in sozialen Netzwerken eingegeben wurden. Mehrere internationale Fach- und Wirtschaftsmedien berichteten bereits unabhängig über den zugrunde liegenden, als „LIMITE“ eingestuften Kompromisstext der Ratspräsidentschaft, was die Existenz des Dokuments zusätzlich stützt – sein vollständiger Wortlaut liegt hier jedoch nicht vor.
Die zeitliche Parallele: Millionenstrafe für Google
Am selben Tag, an dem noyb vor der geplanten Lockerung warnte, verhängte die irische Datenschutzbehörde (DPC) laut eigener Pressemitteilung eine Geldbuße von 403 Millionen Euro gegen Google. Anlass war die Verarbeitung von Standort- und Nutzungsdaten über die Dienste Web & App Activity, Standortverlauf und Standortgenauigkeit zwischen Mai 2018 und Februar 2020, die nach Einschätzung der Behörde nicht rechtmäßig und nicht transparent erfolgte. Die DPC ordnete zusätzlich an, dass Google seine Praxis innerhalb von sechs Monaten anpassen muss; Google verwies laut ORF auf mittlerweile aktualisierte, damals geltende Richtlinien.
Reaktionen
Die österreichischen Grünen forderten die Bundesregierung auf, sich im EU-Rat gegen den Entwurf zu stellen: Die eigenen Daten seien „kein Rohstofflager für Meta, Google und OpenAI“, was als Bürokratieabbau verkauft werde, sei in Wahrheit eine Umverteilung von Grundrechten zu Konzernprofiten. Laut noyb positioniert sich ein Großteil der EU-Mitgliedstaaten informell zustimmend zum Entwurf; Deutschland gehe in seinem Positionspapier noch weiter und verlange die weitgehende Abschaffung von Informations- und Berichtigungsrechten Betroffener gegenüber KI-Systemen sowie den Wegfall der Pflicht, Beschwerden bei Datenschutzbehörden zu bearbeiten. Eine unabhängige Bestätigung dieser Einzelheiten aus dem deutschen Positionspapier selbst liegt nicht vor.
Was unklar bleibt
Offen ist, ob der Entwurf der irischen Ratspräsidentschaft im weiteren Verhandlungsverlauf des Rats in dieser Form bestehen bleibt oder noch geändert wird. Ebenso unklar ist die genaue, vollständige Positionierung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten sowie Deutschlands – hier liegt bislang nur die Einschätzung von noyb vor. Stellungnahmen der EU-Kommission, der irischen Ratspräsidentschaft oder der genannten Unternehmen zu den Vorwürfen liegen nicht vor.

