Die EU-Kommission hat Google laut übereinstimmenden Berichten mehrerer internationaler Medien im Rahmen des Digital Markets Act verpflichtet, anonymisierte Google-Search-Daten mit konkurrierenden Suchanbietern zu teilen und zentrale Android-Funktionen für rivalisierende KI-Assistenten zu öffnen. Diese sollen künftig ähnlich wie Googles eigene Gemini-KI etwa per Sprachbefehl aufrufbar sein und auf Bildschirminhalte sowie Systemfunktionen zugreifen können.
Google kritisierte die Entscheidung öffentlich. In einer Stellungnahme, laut vorliegenden Quellen von Chef-Jurist Kent Walker, hieß es, die Auflagen würden Privatsphäre- und Sicherheitsvorkehrungen für Millionen Europäer:innen untergraben, da Drittanbieter-Apps sensible Geräteberechtigungen ohne ausreichende Schutzmechanismen erhielten. Genaue Fristen und der Umfang der Öffnung werden in den Berichten unterschiedlich dargestellt und sind nicht abschließend verifiziert.
Parallel dazu haben Google und Epic Games ihren Rechtsstreit um Drittanbieter-App-Stores auf Android beendet – alternative Stores sollen in Google Play integrierbar werden. Beide Entwicklungen zeigen den wachsenden regulatorischen Druck auf Googles Android- und Suchgeschäft in Europa.
Was passiert ist
Die Europäische Kommission hat laut übereinstimmenden Berichten mehrerer internationaler Medien – darunter Ars Technica, The Verge und Golem – im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) eine Entscheidung gegen Google bekanntgegeben. Demnach muss der Konzern zwei zentrale Auflagen erfüllen: Erstens soll Google anonymisierte Daten aus der Google-Suche – etwa zu Ranking, Suchanfragen und Klicks – mit konkurrierenden Suchanbietern teilen; laut mehreren Berichten sollen davon auch Anbieter von KI-Chatbots profitieren können. Zweitens soll Google zentrale Funktionen seines Android-Betriebssystems für rivalisierende KI-Assistenten öffnen, damit diese ähnlich wie Googles eigene Gemini-KI etwa per Sprachbefehl aufgerufen werden können oder auf Bildschirminhalte und Systemfunktionen zugreifen können. Beide Auflagen gehen auf laufende DMA-Verfahren zurück, welche die EU-Kommission bereits zuvor eröffnet hatte, um Google bei der Einhaltung von Interoperabilitäts- und Suchdaten-Pflichten zu verpflichten.
Google-Reaktion und Quellenlage
Google widersprach der Entscheidung öffentlich. In einer Stellungnahme, die laut vorliegenden Quellen von Kent Walker, Chef-Jurist von Google und Alphabet, stammt, hieß es sinngemäß, die Entscheidung riskiere, wichtige Privatsphäre- und Sicherheitsvorkehrungen für Millionen Europäer:innen zu untergraben. Der Konzern habe demnach wiederholt alternative Lösungen vorgeschlagen, um Nutzer:innen zu schützen und zugleich die Ziele des DMA zu erfüllen, sehe sich mit der Entscheidung aber gezwungen, Drittanbieter-Apps sensible und weitreichende Geräteberechtigungen einzuräumen, ohne dass ausreichende Schutzmechanismen vorgesehen seien. Die Kernaussage – dass die EU-Kommission Google zur Öffnung von Search-Daten und Android-KI-Funktionen verpflichtet – wird von mehreren voneinander unabhängigen Medien übereinstimmend berichtet, was für eine gesicherte Einstufung dieses Kernpunkts spricht. Für Details zu Fristen und Umfang liegt jedoch kein direkt eingesehenes Entscheidungsdokument der EU-Kommission vor – hier stützt sich diese Darstellung auf Medienberichte, nicht auf die Primärquelle selbst.
Was unklar bleibt
Die vorliegenden Quellen weichen bei mehreren Details voneinander ab. Manche Berichte nennen konkrete Starttermine für die Weitergabe von Search-Daten beziehungsweise für die Öffnung der Android-Funktionen, andere Quellen sprechen dagegen von einer formal noch ausstehenden endgültigen Entscheidung. Auch die genaue Zahl der betroffenen Android-Funktionen lässt sich anhand der vorliegenden Berichte nicht einheitlich verifizieren – manche sprechen von einer zweistelligen Zahl einzelner Funktionen, andere von wenigen übergeordneten Themenbereichen. Ob und mit welchen rechtlichen Mitteln Google gegen die Entscheidung vorgehen wird, ist ebenfalls offen und nicht abschließend verifizierbar.
Einordnung
Die Entscheidung reiht sich in eine Serie von DMA-Durchsetzungsschritten der EU-Kommission gegen Google als sogenannten “Gatekeeper” ein. Parallel dazu wurde in denselben Tagen bekannt, dass Google und der Spiele-Publisher Epic Games ihren jahrelangen Rechtsstreit um Drittanbieter-App-Stores auf Android beendet haben: Laut Berichten von The Verge und Golem hat Epic eine gerichtliche Verfügung gegen Google zurückgezogen, im Gegenzug sollen alternative App-Stores direkt in Google Play integrierbar werden. Beide Entwicklungen – die DMA-Auflagen zu Suchdaten und Android-KI sowie die Einigung im App-Store-Streit – zeigen, dass sich der regulatorische und wettbewerbsrechtliche Druck auf Googles Android- und Suchgeschäft in Europa gegenwärtig verdichtet. Welche praktischen Auswirkungen dies kurzfristig für Nutzer:innen in Österreich und der EU hat, etwa bei der tatsächlichen Verfügbarkeit alternativer KI-Assistenten und Suchdienste, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen.


