Eine von der EU-Kommission beauftragte Expertengruppe empfiehlt laut einem Bericht von Die Presse eine nach Alter gestaffelte Zugangsregelung für soziale Netzwerke in der Europäischen Union, mit einem möglichen Mindestalter von 13 Jahren. Die Kommission will demnach nach dem Sommer einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen.
Die Information stammt bislang aus einer einzigen, kostenpflichtigen Quelle, die nur als Titel und Kurzzusammenfassung vorlag. Eine zweite unabhängige Berichterstattung oder eine offizielle Stellungnahme der EU-Kommission liegt nicht vor, weshalb sich Details der Empfehlung – etwa konkrete Altersstufen, Kontrollmechanismen oder die Zusammensetzung der Expertengruppe – derzeit nicht überprüfen lassen.
Offen bleiben zudem der konkrete Zeitplan für das EU-Gesetzgebungsverfahren sowie mögliche Reaktionen von Plattformen wie Meta oder TikTok und von Kinderrechts- oder Datenschutzorganisationen.
Was passiert ist
Laut einem Bericht der Tageszeitung Die Presse empfiehlt eine von der EU-Kommission beauftragte Expertengruppe eine nach Alter gestaffelte Zugangsregelung für soziale Netzwerke in der Europäischen Union. Im Zentrum der Empfehlung steht offenbar ein Mindestalter von 13 Jahren für den Zugang zu Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat. Die EU-Kommission will laut vorliegenden Quellen nach dem Sommer einen entsprechenden Gesetzesvorschlag präsentieren. Ein genaues Datum wird in der verfügbaren Kurzmeldung nicht genannt.
Was die Quellen zeigen
Die Information stammt aus einem kostenpflichtigen Artikel von Die Presse, der für diesen Beitrag nur als Titel und Kurzzusammenfassung vorlag, nicht im Volltext. Eine zweite, unabhängige Berichterstattung zu dieser konkreten Empfehlung liegt derzeit nicht vor, ebenso wenig eine offizielle Stellungnahme der EU-Kommission oder der Expertengruppe selbst. Die Kernaussagen – gestaffelter Zugang, Mindestalter 13 Jahre, Vorschlag nach dem Sommer – decken sich mit der vorliegenden Kurzzusammenfassung, weitere Details lassen sich daraus jedoch nicht ableiten.
Was unklar bleibt
Offen bleibt, wie die von der Expertengruppe vorgeschlagene Alterstaffelung im Detail aussieht, etwa welche Regeln für unterschiedliche Altersgruppen gelten sollen und welche technischen oder rechtlichen Mittel zur Alterskontrolle vorgesehen sind. Auch Zusammensetzung und Leitung der Expertengruppe, die wissenschaftliche Grundlage der Empfehlung sowie ein konkreter Zeitplan für das weitere EU-Gesetzgebungsverfahren lassen sich anhand der vorliegenden Quelle nicht nachvollziehen. Reaktionen betroffener Plattformen sowie von Datenschutz- oder Kinderrechtsorganisationen liegen bislang nicht vor.
Einordnung
Die Debatte um Jugendschutz auf sozialen Netzwerken beschäftigt die EU bereits seit längerem. In welchem Verhältnis der nun angekündigte Vorschlag zu bestehenden EU-Regeln für digitale Plattformen stehen würde, lässt sich aus der aktuellen Quellenlage nicht abschließend beurteilen. Sollte die Kommission nach dem Sommer tatsächlich einen Vorschlag vorlegen, dürfte dieser zudem erst nach einem mehrstufigen Gesetzgebungsverfahren mit Europaparlament und Mitgliedstaaten wirksam werden können – ein Zeitpunkt für ein etwaiges Inkrafttreten ist derzeit nicht abschätzbar.

