Die Europäische Kommission hat gegen Google eine Strafe von 890 Millionen Euro wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act verhängt: 460 Millionen Euro für die Bevorzugung eigener Dienste wie Sportergebnisse oder Hotelsuche in der Google-Suche, 430 Millionen Euro für Beschränkungen von App-Entwicklern im Play Store. US-Präsident Donald Trump reagierte auf Truth Social mit der Drohung eines „erheblichen Zolls“ auf EU-Importe und sprach von einer „Abzocke amerikanischer Unternehmen“, für die die EU einen „sehr hohen Preis“ zahlen werde.
Trump kündigte zudem eine Untersuchung an, der laut mehreren Medien Section 301 des US-Handelsgesetzes von 1974 zugrunde liegen dürfte – eine Bestimmung, die Zölle bei diskriminierenden Handelspraktiken erlaubt. Zeitlich fällt das mit neuen Zöllen zusammen, die US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer tags zuvor gegen rund 60 Handelspartner wegen Vorwürfen unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit verhängt hatte.
Offen bleibt, wie konkret ein US-Zoll gegen die EU aussehen würde, ob eine förmliche Untersuchung tatsächlich eingeleitet wird und wie Google sowie EU-Institutionen offiziell reagieren. Eine ausführliche eigene Stellungnahme des Konzerns liegt bislang nicht vor.
Was passiert ist
Die Europäische Kommission hat gegen Google eine Strafe von 890 Millionen Euro verhängt. Grundlage ist der Digital Markets Act (DMA), die EU-Regel zur Kontrolle großer Digitalkonzerne. US-Präsident Donald Trump reagierte umgehend mit einer Drohung: Er kündigte auf seiner Plattform Truth Social „einen erheblichen Zoll“ auf Importe aus der EU an und bezeichnete das Vorgehen Brüssels als „Abzocke amerikanischer Unternehmen und damit der amerikanischen Steuerzahler“. Die EU werde für dieses aus seiner Sicht „illegale und höchst unethische Verhalten“ einen „sehr hohen Preis“ zahlen, schrieb er.
Die EU-Entscheidung im Detail
Laut Mitteilung der EU-Kommission entfällt die Strafe auf zwei getrennte Verstöße: 460 Millionen Euro wegen Bevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche und 430 Millionen Euro wegen Beschränkungen für App-Entwickler im Play Store. Im ersten Fall wirft die Kommission Google vor, eigene Angebote wie Sportergebnisse, Hotelsuche oder Shopping-Ergebnisse in der Suche optisch hervorgehoben darzustellen – etwa durch eingefärbte Boxen mit Spielpaarungen bei der Fußball-WM – und damit gegenüber konkurrierenden Anbietern zu bevorteilen. Im zweiten Fall geht es um Regeln, die es App-Entwicklern erschwert haben sollen, Nutzerinnen und Nutzer auf günstigere Zahlungswege außerhalb von Google Play hinzuweisen. Nach Angaben, die über eine Suche zur Kommissionsmitteilung zugänglich waren, muss Google die beanstandeten Praktiken innerhalb von 60 Tagen beenden, andernfalls drohten Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des weltweiten Tagesumsatzes. Diese Detailangabe stammt aus einem einzelnen Medienbericht und war nicht durch vollständiges Lesen des Originaldokuments zu bestätigen.
Trumps Reaktion und die Zoll-Drohung
Trump kündigte an, eine Untersuchung einzuleiten, um eine „Abzocke amerikanischer Unternehmen“ näher zu beleuchten. Nach Einschätzung mehrerer berichtender Medien dürfte er sich dabei auf Section 301 des US-Handelsgesetzes von 1974 stützen – eine Bestimmung, die es der US-Regierung erlaubt, bei nachweislich „ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden“ Handelspraktiken Zölle zu verhängen, sofern zuvor Untersuchungen, Anhörungen und eine Kommentarfrist stattgefunden haben. Trump selbst hat diese Rechtsgrundlage in seinem Post nicht ausdrücklich genannt. Der zeitliche Zusammenhang ist bemerkenswert: US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer hatte bereits am Vorabend auf Basis derselben Bestimmung gegen rund 60 Handelspartner neue Zölle verhängt – mit der Begründung unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit.
Was unklar bleibt
Offen ist, wie ein möglicher US-Zoll gegen die EU konkret aussehen würde – Höhe, betroffene Warengruppen und Zeitplan hat Trump nicht genannt. Ebenso wenig liegt eine förmliche Bestätigung vor, dass tatsächlich eine Section-301-Untersuchung eingeleitet wurde. Eine ausführliche eigene Stellungnahme von Google zur EU-Entscheidung liegt nicht vor; ein Agenturbericht erwähnt lediglich, der Konzern habe sich zuvor in „konstruktiven“ Gesprächen mit der EU befunden, um weitere Strafen zu vermeiden – eine Angabe aus einer einzelnen Quelle. Auch eine offizielle Reaktion der EU-Institutionen oder der österreichischen Regierung auf die Zolldrohung ist bislang nicht bekannt.
Einordnung
Die Strafe reiht sich in eine längere Serie von EU-Verfahren gegen Google ein; der Digital Markets Act gibt der Kommission seit seinem Inkrafttreten deutlich schärfere Eingriffsmöglichkeiten gegenüber großen Digitalkonzernen als frühere Kartellverfahren. Trumps Zolldrohung fügt der wirtschaftspolitischen Auseinandersetzung zwischen den USA und der EU eine weitere Reibungsfläche hinzu: Digitalregulierung und Handelspolitik verschränken sich damit erneut, nachdem die US-Regierung bereits an anderer Stelle mit Zöllen gegen zahlreiche Handelspartner vorgegangen ist. Ob aus der Drohung tatsächlich konkrete Maßnahmen werden, ist derzeit nicht abzusehen.


