Die EU-Kommission hat TikTok am 24. Juli 2026 vorläufig mitgeteilt, gegen den Digital Services Act zu verstoßen: Die Kontoeinstellungen für Minderjährige würden diese Risiken wie unerwünschten Kontaktaufnahmen, Cybermobbing oder ausbeuterischem Verhalten aussetzen. Im Zentrum steht die Möglichkeit, Konten auf „öffentlich“ zu stellen, wodurch Inhalte auch für Personen ohne TikTok-Konto sichtbar werden und Beiträge 16- bis 17-Jähriger über den For-You-Feed breit vorgeschlagen werden können.
Die Kommission fordert, dass Inhalte Minderjähriger standardmäßig nur für akzeptierte Follower sichtbar sind. TikTok kann dazu Stellung nehmen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt; bestätigt sich der Verstoß, drohen Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Offen bleiben eine Reaktion TikToks, der Zeitplan der Kommission und ob es tatsächlich zu einer Strafe kommt – die Feststellungen sind ausdrücklich vorläufig.
Was die EU-Kommission vorwirft
Die Europäische Kommission hat TikTok am 24. Juli 2026 vorläufig mitgeteilt, dass die Plattform gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Laut Kommission schützen die aktuellen Kontoeinstellungen minderjährige Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend vor Risiken wie unerwünschten Kontaktaufnahmen, Cybermobbing oder ausbeuterischem Verhalten – eine Einschätzung, die von futurezone, Der Standard und heise übereinstimmend wiedergegeben wird. Die Vorwürfe richten sich konkret gegen die Standardeinstellungen, die Minderjährigen bei TikTok zur Verfügung stehen.
Was die Quellen zeigen
Im Zentrum steht laut EU-Kommission die Möglichkeit für Minderjährige, ihr Konto auf „öffentlich“ zu stellen. Dadurch können auch Personen ohne eigenes TikTok-Konto die geteilten Inhalte einsehen. Zusätzlich können Beiträge von 16- bis 17-Jährigen über den algorithmischen For-You-Feed praktisch jedem anderen Nutzer vorgeschlagen werden. Nach Angaben der Kommission bleiben selbst private Konten nicht vollständig abgeschirmt: Sie lassen sich über Follower- und Following-Listen anderer Nutzer aufspüren, zudem sind Profilfotos auch außerhalb der Plattform sichtbar. Der Standard zitiert aus der Mitteilung der Kommission, wonach diese Einstellungen Minderjährige Risiken „wie unerwünschte Kontaktaufnahmen, Cybermobbing oder ausbeuterisches Verhalten“ aussetzen.
Was die EU von TikTok fordert
Die Kommission verlangt von TikTok, die Standardeinstellungen für Minderjährigen-Konten anzupassen, sodass geteilte Inhalte grundsätzlich nur für jene TikTok-Nutzer sichtbar sind, die die oder der Minderjährige explizit als Follower akzeptiert hat. Das Unternehmen kann die Unterlagen der Kommission einsehen und dazu Stellung nehmen, bevor die Behörde eine endgültige Entscheidung trifft – ein im DSA-Verfahren übliches Vorgehen. Kommt die Kommission am Ende zu dem Schluss, dass der Verstoß fortbesteht, kann sie eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Konzerns verhängen, was angesichts der Konzerngröße im Milliardenbereich liegen könnte.
Was unklar bleibt
In den ausgewerteten Quellen fehlt bislang jede Stellungnahme von TikTok zu den konkreten Vorwürfen. Offen ist außerdem, in welchem Zeitrahmen TikTok reagieren muss, wann die Kommission zu einer endgültigen Entscheidung kommt und ob tatsächlich eine Geldstrafe verhängt wird – die vorliegenden Feststellungen sind ausdrücklich vorläufig. Auch zur Frage, welche konkreten Maßnahmen TikTok bislang zum Schutz Minderjähriger ergriffen hat und wie wirksam diese waren, liegen keine belastbaren Angaben vor.
Einordnung
Es ist nicht das erste DSA-Verfahren gegen TikTok: Die Kommission hatte zuvor bereits das potenziell suchterzeugende Design der Plattform als Verstoß gegen den Digital Services Act eingestuft und in der Vergangenheit auch die Funktion „TikTok Lite Rewards“ wegen Bedenken zum Jugendschutz vom EU-Markt zurückziehen lassen. Der DSA verpflichtet große Online-Plattformen seit 2024 zu systemischen Risikobewertungen und -minderungen, gerade mit Blick auf minderjährige Nutzerinnen und Nutzer; Verstöße können mit Geldstrafen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Der aktuelle Fall reiht sich damit in eine wachsende Zahl aufsichtsrechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Brüssel und der chinesischen Plattform ein.


