Die EU-Kommission hat dem Rat der Mitgliedstaaten vorgeschlagen, 4,2 Milliarden Euro aus dem Kohäsionsfonds für Ungarn freizugeben. Die Mittel waren wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Standards zurückgehalten worden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begründete dies damit, Ungarn habe „wichtige Schritte unternommen, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken“. Zusätzlich schlägt die Kommission vor, Ungarns vollen Zugang zu Erasmus+ und Horizon Europe wiederherzustellen. Damit das Geld tatsächlich fließt, muss noch der Rat der 27 EU-Staaten zustimmen.
Grundlage ist eine im Mai 2026 zwischen der neuen Regierung unter Peter Magyar und der Kommission vereinbarte Gesamtfreigabe von rund 16,4 Milliarden Euro, gebunden an Reformen bei Korruptionsbekämpfung und Rechtsstaatlichkeit. Wie berichtet, hatten ungarische Hochschulen bereits zuvor ihre Rückkehr ins Erasmus-Programm angekündigt.
Offen bleibt, wie viel von den ursprünglich eingefrorenen Mitteln weiterhin zurückgehalten wird – die Angaben der Quellen dazu weichen leicht voneinander ab –, sowie der Zeitplan für die Abstimmung im Rat und eine mögliche Einordnung durch unabhängige Beobachter.
Was passiert ist
Die Europäische Kommission hat dem Rat der EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen, 4,2 Milliarden Euro aus dem Kohäsionsfonds für Ungarn freizugeben. Die Mittel waren wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Standards zurückgehalten worden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begründete den Schritt am Mittwoch damit, Ungarn habe „wichtige Schritte unternommen, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und die finanziellen Interessen der Union zu schützen“. Neben der Geldfreigabe schlägt die Kommission vor, Ungarns vollen Zugang zu den Programmen Erasmus+ und Horizon Europe wiederherzustellen. Damit die 4,2 Milliarden Euro tatsächlich ausgezahlt werden, muss noch der Rat der 27 EU-Staaten zustimmen.
Hintergrund
Brüssel hatte wegen der Politik des früheren rechtsnationalen Regierungschefs Viktor Orban über Jahre EU-Gelder für Ungarn zurückgehalten – begründet unter anderem mit dem Abbau der Rechtsstaatlichkeit, Einschränkungen von Rechten sexueller Minderheiten und Korruption. Seit dem Amtsantritt der pro-europäischen Regierung unter Peter Magyar im Mai 2026 bemüht sich Budapest um die Freigabe der Mittel und hat entsprechende Reformgesetze auf den Weg gebracht. Im Mai 2026 vereinbarten Magyar und von der Leyen eine Gesamtfreigabe von rund 16,4 Milliarden Euro, gebunden an Reformen bei Korruptionsbekämpfung, öffentlichem Auftragswesen und der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft. Wie „Neue Nachrichten“ bereits berichtete, kündigte Ungarns Bildungsministerium bereits Anfang September die Rückkehr von 21 zuvor ausgeschlossenen Hochschulen ins Erasmus-Programm zum Wintersemester 2026/27 an – der jetzige Kommissionsvorschlag ist der dazugehörige formale Schritt auf EU-Ebene.
Was die Quellen zeigen
Die Meldung wird von DER STANDARD, Die Presse und der Kleinen Zeitung unter Berufung auf eine APA/AFP-Agenturmeldung inhaltlich übereinstimmend wiedergegeben. Eine zusätzliche Recherche bestätigt die zentralen Eckpunkte unabhängig davon: Euronews und weitere internationale Medien berichten übereinstimmend von den 4,2 Milliarden Euro sowie davon, dass neben Erasmus+ auch Horizon Europe wieder vollständig zugänglich werden soll – ein Detail, das in den heimischen Kurzmeldungen nicht erwähnt wird. Die Kommission wird in mehreren Quellen mit der Aussage zitiert, sie sei zu dem Schluss gelangt, dass Ungarn „die zuvor festgestellten Schwächen und Mängel“ in Bereichen wie öffentlichem Auftragswesen, Korruptionsbekämpfung und der Wirksamkeit staatsanwaltschaftlichen Handelns behoben habe.
Was unklar bleibt
Offen bleibt, wie viel von den ursprünglich eingefrorenen Mitteln über die jetzt vorgeschlagenen 4,2 Milliarden Euro hinaus weiterhin zurückgehalten wird. DER STANDARD spricht in seiner Zusammenfassung von rund 16 Milliarden Euro, die noch eingefroren seien, während sich die 16,4 Milliarden Euro bei Die Presse und in internationalen Berichten auf die im Mai insgesamt vereinbarte Gesamtsumme beziehen – die Angaben lassen sich aus den vorliegenden Quellen nicht eindeutig zusammenführen. Auch der konkrete Zeitplan für die Abstimmung im Rat der 27 ist nicht bekannt, ebenso wenig eine Einschätzung unabhängiger Institutionen wie des Europäischen Parlaments oder von Rechtsstaats-Beobachtern zu dem Vorschlag.
Einordnung
Die vorgeschlagene Freigabe ist ein politisches Signal im rechtsstaatlichen Konditionalitätsverfahren der EU, das seit 2022 gegen Ungarn läuft. Sie zeigt, dass die Kommission den Regierungswechsel in Budapest als Zäsur wertet. Öffentlich zugänglich sind bislang aber im Wesentlichen nur die Einschätzung der Kommission selbst sowie die Berichterstattung, die diese Einschätzung wiedergibt. Eine Gegenposition – etwa von Kritikern der Reformen oder von EU-Abgeordneten, die vor einer verfrühten Freigabe warnen könnten – ist in den vorliegenden Quellen nicht dokumentiert.


