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Die EU-Kommission hat laut vorliegenden Quellen am 10. Juli 2026 vorläufig festgestellt, dass Instagram und Facebook mit ihrer Gestaltung gegen den Digital Services Act verstoßen. Kritisiert werden Funktionen wie endloses Scrollen, automatisches Abspielen von Videos, Push-Benachrichtigungen und stark personalisierte Empfehlungsalgorithmen, die laut Kommission suchtfördernd wirken können und deren Risiken für die Gesundheit von Nutzerinnen und Nutzern, insbesondere Minderjährigen, Meta nicht ausreichend geprüft haben soll.

Berichten zufolge verlangt die Kommission unter anderem, Autoplay und Endlos-Scroll standardmäßig zu deaktivieren und die Empfehlungssysteme weniger auf Nutzerengagement auszurichten. Bei einer endgültigen Bestätigung drohen Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, was Medien auf rund 12 bis 12,5 Milliarden Euro beziehungsweise Dollar schätzen – eine offizielle Zahl der Kommission liegt dazu nicht vor. Meta weist die Vorwürfe laut Medienberichten zurück und verweist auf bereits eingeführte Schutzmaßnahmen wie “Teen Accounts”.

Offen bleibt, wie es im Verfahren zeitlich weitergeht, ob tatsächlich eine Strafe verhängt wird und welche konkreten Änderungen Meta an den Plattformen vornehmen müsste.

Was passiert ist

Die Europäische Kommission hat laut vorliegenden Quellen am 10. Juli 2026 vorläufig festgestellt, dass die Gestaltung von Instagram und Facebook gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Im Zentrum der Vorwürfe stehen laut TechCrunch, The Verge und ORF Funktionen wie endloses Scrollen (“infinite scroll”), das automatische Abspielen von Videos (“autoplay”), Push-Benachrichtigungen sowie stark personalisierte Empfehlungsalgorithmen, die bestimmen, welche Inhalte Nutzerinnen und Nutzern als Nächstes angezeigt werden. Die Kommission ordnet diese Merkmale nach den vorliegenden Berichten als potenziell suchtfördernd ein.

Was die Quellen zeigen

Laut übereinstimmenden Medienberichten wirft die Kommission Meta vor, die Risiken dieser Gestaltungsmerkmale für die körperliche und psychische Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere von Minderjährigen, nicht ausreichend geprüft zu haben. Die Kommission verlangt Berichten zufolge unter anderem, dass Autoplay und Endlos-Scroll standardmäßig deaktiviert werden, dass wirksame Bildschirmzeit-Pausen eingeführt werden und dass die Empfehlungssysteme weniger auf maximales Nutzerengagement ausgerichtet werden. Sollte die Kommission ihre vorläufige Einschätzung in einer endgültigen Entscheidung bestätigen, drohen laut mehreren Berichten Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von Meta – Medien beziffern das mögliche Volumen auf rund 12 bis 12,5 Milliarden Euro beziehungsweise Dollar, wobei es sich dabei um eine journalistische Hochrechnung und nicht um eine von der Kommission offiziell genannte Summe handelt. Meta hat den Feststellungen laut ORF und CNBC widersprochen und verweist auf bereits umgesetzte Schutzmaßnahmen wie die sogenannten “Teen Accounts”, die younge Nutzerinnen und Nutzer automatisch mit strengeren Voreinstellungen versehen sollen.

Was unklar bleibt

Nicht abschließend verifiziert ist, wie lange das Verfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung der Kommission noch dauern wird und ob es am Ende tatsächlich zu einer Geldstrafe kommt – Meta hat nach den vorliegenden Informationen weiterhin die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, bevor eine endgültige Entscheidung fällt. Ebenso unklar bleibt, welche konkreten Änderungen Meta an Instagram und Facebook vornehmen würde, sollte der Verstoß bestätigt werden, und wie sich das auf Nutzerinnen und Nutzer in Österreich und der übrigen EU konkret auswirken würde. Auch die in einzelnen Kurzmeldungen angedeutete Einordnung als zweites DSA-Verfahren gegen Meta im laufenden Jahr ließ sich anhand der vorliegenden Quellen nicht bestätigen.

Einordnung

Der Vorgang reiht sich in eine Serie von DSA-Durchsetzungsverfahren der EU-Kommission gegen große Plattformbetreiber ein und betrifft mit Instagram und Facebook zwei der meistgenutzten sozialen Netzwerke in Österreich und der EU. Sollte die Kommission ihre vorläufige Einschätzung bestätigen, könnte der Fall nach den vorliegenden Berichten richtungsweisend dafür sein, wie weit die DSA-Aufsicht in die Produktgestaltung großer Plattformen eingreifen kann. Die Einschätzung beruht bislang überwiegend auf der Darstellung der Kommission sowie sekundär zitierten Aussagen von Meta; eine vollständige, direkt eingesehene Stellungnahme des Unternehmens lag zum Zeitpunkt der Recherche nicht vor.