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Am Wiener Landesgericht hat der Prozess gegen eine 46-jährige Frau begonnen, die in ihrer Beauty-Klinik in der Wiener Innenstadt Schönheitsbehandlungen durchgeführt haben soll, ohne Ärztin zu sein. Die Anklage wirft ihr schwere Körperverletzung in 39 Fällen sowie minder schwere Körperverletzung in mehr als einem Dutzend weiteren Fällen vor, dazu Kurpfuscherei, Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betrug.

Laut einem der beiden vorliegenden Berichte soll sie zwischen 2021 und 2023 regelmäßig Botox und Hyaluron gespritzt haben, was bei Patientinnen zu Infektionen, Schwellungen und Narbenbildungen geführt habe. Die Angeklagte bestritt vorsätzliches Handeln und sprach von Fahrlässigkeit, die Staatsanwaltschaft warf ihr „katastrophale Leistungen“ vor. Der erste Verhandlungstag endete ohne Urteil, laut einer Quelle wurde der Prozess auf 24. September und 1. Oktober 2026 vertagt.

Offen bleiben die Höhe des tatsächlichen Schadens, die Rolle der mitbeteiligten Schwester sowie der Ausgang des im Herbst fortgesetzten Verfahrens.

Was passiert ist

Am Wiener Landesgericht hat der Prozess gegen eine 46-jährige Frau begonnen, die in ihrer Beauty-Klinik in bester Lage der Wiener Innenstadt über Jahre Schönheitsbehandlungen durchgeführt haben soll, ohne Ärztin zu sein. Die Anklage wirft ihr schwere Körperverletzung in 39 Fällen sowie minder schwere Körperverletzung in mehr als einem Dutzend weiteren Fällen vor, dazu Kurpfuscherei, Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betrug. Der erste Verhandlungstag endete ohne Urteil. Laut einem der beiden vorliegenden Berichte wurde der Prozess vertagt, als neue Termine wurden der 24. September und der 1. Oktober 2026 genannt – diese Terminangabe stützt sich bislang nur auf eine Quelle.

Die Vorwürfe im Detail

Die Frau soll in ihrem Kosmetikinstitut ohne Gewerbeberechtigung Behandlungen vorgenommen haben, zu denen nur ausgebildete Ärztinnen und Ärzte berechtigt sind – laut einem Bericht insbesondere regelmäßige Botox- und Hyaluron-Injektionen zwischen 2021 und 2023. Nach Darstellung der Anklage führten diese Eingriffe bei zahlreichen Patientinnen zu Infektionen, Schwellungen und Narbenbildungen, in mehreren Fällen mit einer laut medizinischem Gutachten mehr als 24 Tage andauernden Gesundheitsschädigung; in weniger schweren Fällen soll es bei Blutergüssen und Kopfschmerzen geblieben sein. Diese detaillierte Schilderung liegt bislang nur in einer der beiden Quellen vor und ist entsprechend vorsichtig zu lesen.

Aussagen vor Gericht

Die Angeklagte machte laut einem Bericht von ihrem Recht auf Aussageverweigerung zu den einzelnen Behandlungen weitgehend Gebrauch, räumte aber ein, sich als Ärztin ausgegeben beziehungsweise dem nicht widersprochen zu haben, wenn Kundinnen sie so ansprachen. Vorsätzliches Handeln bestritt sie, sie sei vielmehr fahrlässig vorgegangen. Ihr Verteidiger kündigte an, seine Mandantin werde sich zu Körperverletzung und Kurpfuscherei schuldig bekennen, nicht aber zu Vorsatz. Die Staatsanwaltschaft wiederum sprach von „katastrophalen Leistungen“ mit „verheerenden Folgen“ für die Betroffenen. Auch diese wörtlichen Wiedergaben stammen aus nur einer der beiden Quellen und sind bislang nicht durch eine zweite Berichterstattung bestätigt.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie hoch der tatsächliche finanzielle Schaden für die Patientinnen und Patienten ausfällt und ob es zu Rückzahlungen kam. Unklar bleibt auch, welche strafrechtliche Rolle die als Mitbetreiberin der Klinik genannte Schwester der Angeklagten spielt. Zu den einzelnen Anklagepunkten sollen laut den vorliegenden Berichten noch zahlreiche Zeuginnen und Zeugen gehört werden, eigene Stimmen von Betroffenen liegen bislang nicht vor. Wie der im Herbst fortgesetzte Prozess ausgeht, ist damit offen.

Einordnung

Der Fall reiht sich in eine Serie von Verfahren gegen unqualifiziert durchgeführte Schönheitsbehandlungen ein, die zuletzt wiederholt öffentliche Aufmerksamkeit fanden. Eine abschließende rechtliche oder medizinische Bewertung ist erst nach Abschluss des im September und Oktober fortgesetzten Verfahrens möglich; bis dahin beruht die Darstellung überwiegend auf der Gerichtsberichterstattung eines einzelnen Verhandlungstags.