Das Regionalgericht Maloja hat fünf Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Fall des Bergsturzes von Bondo 2017 freigesprochen. Das Gericht sah keine Beweise dafür, dass es vor dem Unglück klare Anzeichen für ein bevorstehendes Großereignis gegeben hatte. Unter den Angeklagten waren ein Förster, ein Geologe und die damalige Gemeindepräsidentin, denen vorgeworfen worden war, die betroffenen Wanderwege trotz nur vorhandener Warntafeln nicht gesperrt zu haben.
Am 23. August 2017 hatte ein Bergsturz am Piz Cengalo rund drei Millionen Kubikmeter Gestein ins Tal befördert und Teile von Bondo zerstört. Acht Wanderer starben, darunter ein Ehepaar aus der Steiermark, vier Deutsche und zwei Schweizer. Nachdem eine erste Untersuchung eingestellt worden war, hatten Angehörige der Opfer per Berufung ein neues Gutachten erwirkt, das eine Wegsperrung für angebracht gehalten hätte – dennoch sprach das Gericht die Verantwortlichen nun frei.
Mehrere österreichische und Schweizer Medien berichten übereinstimmend über das Urteil. Offen bleibt, ob Angehörige oder Anklage Berufung einlegen und wie die schriftliche Urteilsbegründung im Detail ausfällt.
Was passiert ist
Das Regionalgericht Maloja hat fünf Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Bergsturz von Bondo aus dem Jahr 2017 freigesprochen. Das Gericht tagte in Pontresina und kam zum Schluss, dass es vor dem Unglück keine erkennbaren Anzeichen für ein Großereignis dieses Ausmaßes gegeben habe. Den Verantwortlichen war vorgeworfen worden, die betroffenen Wanderwege nicht geschlossen zu haben, obwohl dort nur Warntafeln standen. Unter den Angeklagten waren laut ORF ein Förster, ein Geologe und die damalige Gemeindepräsidentin der Standortgemeinde.
Der Bergsturz von 2017
Am 23. August 2017 hatte sich am 3.369 Meter hohen Piz Cengalo im Kanton Graubünden ein Bergsturz ereignet, der eine Gerölllawine auslöste. Rund drei Millionen Kubikmeter Gestein stürzten ins Tal und begruben Wanderwege unter einer meterhohen Schuttdecke, anschließend zerstörten Muren Gebäude im rund vier Kilometer entfernten Ort Bondo. Acht Wanderer kamen dabei ums Leben: ein Ehepaar aus der Steiermark, vier Deutsche und zwei Schweizer.
Was die Quellen zeigen
Vier voneinander unabhängige Medien – Kleine Zeitung, ORF unter Berufung auf Agenturmeldungen sowie die Schweizer Blätter Tages-Anzeiger und Watson – berichten übereinstimmend über den Freispruch aller fünf Angeklagten und über die Begründung des Gerichts, wonach keine Beweise für vorab erkennbare Warnzeichen des Ereignisses vorlägen. Laut ORF war die erste strafrechtliche Untersuchung ursprünglich eingestellt worden, auch mit dem Argument, der Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Angehörige der Opfer gingen dagegen in Berufung und stellten die Qualität des ersten Gutachtens infrage; ein neu beauftragter Gutachter kam demnach zu dem Schluss, dass eine Sperre der Wanderwege angebracht gewesen wäre. Trotz dieses zweiten Gutachtens folgte das Gericht nun im Hauptverfahren der Einschätzung, dass den Angeklagten keine fahrlässige Pflichtverletzung nachzuweisen sei.
Was unklar bleibt
Die schriftliche Urteilsbegründung des Regionalgerichts Maloja liegt öffentlich nicht vor, ebenso wenig eine offizielle Stellungnahme des Gerichts oder des Kantons Graubünden. Offen ist, wie die Angehörigen der acht Todesopfer – darunter jene des Ehepaars aus der Steiermark – auf den Freispruch reagieren und ob sie oder die Anklage den Weg der Berufung an eine höhere Instanz beschreiten. Auch die genaue Ausgestaltung der vorhandenen Warntafeln sowie deren Inhalt und Platzierung sind aus den vorliegenden Berichten nicht im Detail bekannt.
Einordnung
Der Fall zeigt exemplarisch, wie schwierig die juristische Bewertung von Naturgefahren ist: Ein erstes Gutachten hatte den Bergsturz als nicht vorhersehbar eingestuft, die Ermittlungen wurden eingestellt. Erst der Widerspruch der Angehörigen und ein zweites, abweichendes Gutachten führten zur Anklage gegen die fünf Verantwortlichen. Dass das Gericht nun dennoch auf Freispruch entschied, deutet darauf hin, dass die Beweislast für eine strafrechtlich relevante Fahrlässigkeit bei komplexen geologischen Ereignissen hoch angesetzt wird. Ob das Urteil rechtskräftig wird oder in einer höheren Instanz überprüft wird, ist derzeit nicht bekannt.

