Nach der Tötung eines 40-jährigen Häftlings im Forensisch-Therapeutischen Zentrum (FTZ) Garsten verdichten sich die Details: Laut Staatsanwaltschaft Steyr soll der tatverdächtige 63-Jährige – ein wegen eines Doppelmords 2017 lebenslang verurteilter Insasse – als Motiv für die aktuelle Tat „Behördenfrust“ genannt haben, mit dem das Opfer nichts zu tun gehabt habe. Berichten zufolge, die sich auf Überwachungsaufnahmen berufen, kam es zunächst in der Zelle des Verdächtigen und danach auf dem Gang zum Streit, bevor er mit einem eigens zugeschliffenen Buttermesser zustach.
Mehrere Medien berichten inzwischen übereinstimmend, dass der Verdächtige 2018 wegen der Tötung eines älteren Ehepaares in Linz 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde; als damaliges Motiv soll er laut einem Bericht der Presse eine Diskriminierung als Ausländer und Muslim sowie Frust gegen die FPÖ angegeben haben – ausdrücklich getrennt vom nun genannten Motiv „Behördenfrust“. Zusätzlich brisant: Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner hatte ihm damals eine „querulatorische Persönlichkeitsstruktur“ attestiert und explizit vor seiner Gefährlichkeit gewarnt. Auch das Opfer war Berichten zufolge wegen einer eigenen Haftstrafe und einer schwerwiegenden psychischen Störung im Maßnahmenvollzug untergebracht. Diese Detailangaben stammen bislang aus einzelnen Medienberichten und sind nicht offiziell im Detail bestätigt.
Der Fall ist der zweite Tötungsfall in einer österreichischen Justizanstalt binnen zwei Wochen, nach dem bereits berichteten Tod eines 19-Jährigen in der Justizanstalt Klagenfurt. Das Justizministerium verweist auf einen auf 92 Prozent gestiegenen Personalstand im FTZ Garsten seit der letzten Volksanwaltschafts-Kontrolle 2025, während eine vom Ministerium selbst beauftragte Kommission unter Wolfgang Gratz weiterhin strukturelle Personalengpässe kritisiert und Volksanwältin Gabriela Schwarz erneut auf Versorgungsmängel hinwies. Offen bleiben der weitere Ermittlungsstand, eine mögliche Anklage sowie die Frage, welche Konsequenzen aus der früheren psychiatrischen Warnung gezogen wurden.
Motiv laut Anklagebehörde: „Behördenfrust“
Neue Details zur Tötung eines 40-jährigen Häftlings im Forensisch-Therapeutischen Zentrum (FTZ) Garsten: Wie die Staatsanwaltschaft Steyr mitteilte, soll der tatverdächtige 63-Jährige als Motiv „Behördenfrust“ genannt haben – das Opfer habe mit diesem Frust nichts zu tun gehabt. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine von den Ermittlungsbehörden wiedergegebene Selbstauskunft des Verdächtigen, die bislang nicht unabhängig überprüft werden konnte.
Berichten zufolge, die sich auf Überwachungsaufnahmen berufen, sollen die beiden Männer zunächst gemeinsam die Zelle des Verdächtigen betreten haben. Erst danach sei es auf dem Gang zum Streit und schließlich zum tödlichen Angriff gekommen. Als Tatwaffe wird ein eigens zugeschliffenes Buttermesser genannt – eine Detailangabe, die über die ursprüngliche offizielle Beschreibung eines „messerähnlichen Gegenstands“ hinausgeht und auf eine gewisse Vorbereitung der Tat hindeuten könnte. Diese Rekonstruktion stützt sich derzeit auf einzelne Medienberichte, eine ebenso detaillierte Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft selbst liegt bislang nicht vor.
Vorgeschichte des Verdächtigen: Doppelmord 2017 in Linz
Wie mehrere Medien inzwischen übereinstimmend berichten, ist der 63-Jährige kein Unbekannter der Justiz: Er wurde 2018 wegen der Tötung eines älteren Ehepaares in Linz im Sommer 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er hatte sich damals kurz nach der Tat selbst der Polizei gestellt. Laut einem Bericht der Presse gab er als Motiv für die damalige Tat an, ein Exempel an der Gesellschaft und der FPÖ statuieren zu wollen, da er sich als Ausländer und Muslim diskriminiert gefühlt habe; ein Sohn des getöteten Ehepaares habe demnach in einer von einem FPÖ-Politiker geführten Abteilung des Landes Oberösterreich gearbeitet, wobei die Familie selbst laut demselben Bericht kein Naheverhältnis zur FPÖ gehabt habe.
Diese Angaben zum historischen Fall stammen bislang aus einer einzelnen Medienquelle und betreffen ausdrücklich nicht die aktuelle Tat im FTZ Garsten – für diese nennt die Staatsanwaltschaft Steyr weiterhin „Behördenfrust“ als Motiv, ohne einen Bezug zu den 2017 genannten Beweggründen herzustellen.
Psychiatrische Sachverständige hatte gewarnt
Ein zusätzlich brisantes Detail betrifft eine frühere psychiatrische Einschätzung: Laut Berichten hatte die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner dem Verdächtigen in ihrem Gutachten zum Fall von 2017 eine „querulatorische Persönlichkeitsstruktur“ attestiert und explizit vor der von ihm ausgehenden Gefährlichkeit gewarnt. Auch diese Angabe stammt aus Medienberichten unter Bezug auf das damalige Gutachten; der Wortlaut des Gutachtens selbst liegt nicht vor, eine Stellungnahme von Justizministerium oder Anstaltsleitung dazu, welche Konsequenzen aus dieser Warnung für die Betreuung im FTZ Garsten gezogen wurden, ist bislang nicht bekannt.
Auch das nun getötete Opfer war laut Berichten kein Neuzugang im Maßnahmenvollzug: Der 40-Jährige war demnach wegen einer eigenen, mehrjährigen Haftstrafe und einer schwerwiegenden psychischen Störung ebenfalls im FTZ Garsten untergebracht, um eine haftbegleitende Therapie zu ermöglichen. Beide Männer befanden sich damit aus ähnlichen rechtlichen Gründen im Maßnahmenvollzug, was die Frage nach der Aufsicht und Trennung besonders gefährlicher Insassen zusätzlich aufwirft.
Hintergrund: Zweiter Fall binnen zwei Wochen
Der Vorfall in Garsten ist der zweite Tötungsfall in einer österreichischen Justizanstalt innerhalb von zwei Wochen – wie im bisherigen Bericht zum Tod eines 19-jährigen Häftlings in der Justizanstalt Klagenfurt dargestellt, bei dem ein 17-jähriger Mitinsasse geständig ist. Beide Fälle unterscheiden sich in Tatort, Beteiligten und Umständen deutlich, werden aber öffentlich zunehmend als Ausdruck derselben strukturellen Probleme im österreichischen Justizvollzug diskutiert.
Justizministerium verweist auf mehr Personal
Als Reaktion auf die erneute Kritik erklärte das Justizministerium, im FTZ Garsten seien seit der letzten Kontrolle der Volksanwaltschaft im Jahr 2025 Verbesserungen umgesetzt worden. Der Personalstand des Fachdienstes – also etwa Psychologie, Sozialarbeit und medizinisches Pflegepersonal – sei auf 92 Prozent gestiegen, der Pflegebereich sei mittlerweile voll besetzt. Psychiatrische und medizinische Versorgung an Wochenenden und Feiertagen sei nun durch durchgehend erreichbare Ärztinnen und Ärzte sichergestellt. Diese Angaben stammen aus einer Stellungnahme des Ministeriums, wie sie ein ORF-Bericht wiedergibt; eine unabhängige Prüfung der genannten Zahlen liegt nicht vor.
Kritik an strukturellen Mängeln hält an
Die Selbstauskunft des Ministeriums steht im Spannungsfeld zu länger bekannter Kritik: Eine vom Ministerium selbst eingesetzte Kommission unter Leitung von Wolfgang Gratz hatte zuvor auf erhebliche Personalengpässe im Maßnahmenvollzug hingewiesen. Laut Berichten nannte die Kommission als internationalen Richtwert eine Betreuungsrelation von mindestens einer Fachkraft pro Insassen. Auch Volksanwältin Gabriela Schwarz hatte bereits unmittelbar nach der Tat auf die aus ihrer Sicht „mangelhafte Versorgungslage“ in Garsten hingewiesen. Die nun bekanntgewordene frühere psychiatrische Warnung vor dem Verdächtigen verschärft diese Kritik zusätzlich: Sie wirft die Frage auf, ob und wie eine als gefährlich eingestufte Person im Anstaltsalltag hätte engmaschiger beaufsichtigt werden müssen. Ob die vom Ministerium genannten Personalverbesserungen diesen strukturellen Kritikpunkten tatsächlich gerecht werden, lässt sich anhand der vorliegenden Quellen nicht abschließend beurteilen.
Was noch offen ist
Die Staatsanwaltschaft Steyr hatte weitere Angaben zum genauen Tatablauf in Aussicht gestellt; ein neuer Ermittlungs- oder Anklagestand liegt bislang nicht vor. Offen sind damit insbesondere die endgültige rechtliche Einordnung der Tat, eine mögliche Anklage sowie die Frage, ob und wie das Motiv „Behördenfrust“ im weiteren Verfahren Bestand hat. Neu hinzugekommen ist die Frage, welche Konsequenzen – falls überhaupt – aus der früheren psychiatrischen Gefährdungswarnung durch Adelheid Kastner für die Betreuung des Verdächtigen im FTZ Garsten gezogen wurden. Ebenso unklar bleibt, ob die vom Justizministerium ins Feld geführten Personalzahlen die von Kommission und Volksanwaltschaft beschriebenen strukturellen Defizite im Maßnahmenvollzug tatsächlich beheben.

