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Google setzt ab Sonntag, 30. August 2026, im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum – den 27 EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein – die Durchsetzung seiner „Site Reputation Abuse“-Richtlinie aus. Das bestätigte der Konzern selbst in einem Blogeintrag. Betroffen ist die Praxis, Websites herabzustufen, die Drittinhalte hauptsächlich wegen deren etablierter Ranking-Signale veröffentlichen. Außerhalb des EWR ändert sich nichts.

Hintergrund ist ein DMA-Verfahren, das die EU-Kommission im November 2025 gegen Google eröffnet hatte. Geprüft wird, ob die Richtlinie gegen Vorgaben zu fairen, diskriminierungsfreien Bedingungen für Geschäftsnutzer verstößt. Nach Beobachtungen der Kommission wurden Verlage in der Suche zurückgestuft, wenn ihre Seiten Inhalte kommerzieller Partner enthielten; Die Presse berichtet zudem von direkten Beschwerden der Verlage. Bei bestätigten DMA-Verstößen drohen Strafen bis zu 10, im Wiederholungsfall bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Ob die EU-Kommission ihr Verfahren nun einstellt oder weitere Schritte verlangt, ist offen. Ebenso unklar bleiben Reaktionen einzelner Verlage und technische Details der Umsetzung.

Was passiert ist

Die Alphabet-Tochter Google ändert auf Druck der EU-Kommission ihre Spam-Richtlinien in Europa. Konkret setzt Google ab Sonntag, 30. August 2026, die Durchsetzung manueller Maßnahmen gegen sogenannten „Site Reputation Abuse“ im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum aus – das betrifft die 27 EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Als „Site Reputation Abuse“ bezeichnet Google die Praxis, dass Drittinhalte auf einer Seite vor allem deshalb veröffentlicht werden, um von deren bereits etablierten Ranking-Signalen zu profitieren – ein Vorgehen, das in der Suchmaschinenoptimierung auch „Parasite SEO“ genannt wird. Außerhalb des EWR bleibt die bisherige Praxis laut Google unverändert.

Hintergrund: das DMA-Verfahren

Die EU-Kommission hatte im November 2025 ein förmliches Verfahren gegen Google nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) eröffnet. Geprüft wird, ob Google mit der „Site Reputation Abuse“-Richtlinie gegen die Artikel 6(5) und 6(12) DMA verstößt, die faire und diskriminierungsfreie Bedingungen für Geschäftsnutzer der Google-Suche vorschreiben – auch bei der Platzierung in den Suchergebnissen. Nach Angaben der Kommission zeigte deren eigene Beobachtung, dass Googles Richtlinie Nachrichtenmedien und andere Verlage in der Google-Suche zurückstufte, sobald deren Websites Inhalte kommerzieller Partner enthielten. Die Presse berichtet zudem, dass sich Verlage direkt über diese Benachteiligung beschwert und Google vorgeworfen hätten, damit den Wettbewerb zu verzerren. Bei einem bestätigten DMA-Verstoß drohen Unternehmen Strafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent.

Was die Quellen zeigen

Der Standard und Die Presse berichteten am 28. August 2026 nahezu wortgleich über die Ankündigung – beide stützen sich erkennbar auf dieselbe Agenturmeldung (Reuters) und geben damit inhaltlich eine einzige Quelle wieder. Google bestätigt die Kernfakten – Termin, geografischer Geltungsbereich, unveränderte Regelung außerhalb des EWR – in einem eigenen Eintrag im Search-Central-Blog. Die EU-Kommission wiederum dokumentiert in einer eigenen Pressemitteilung Datum, Rechtsgrundlage und Gegenstand ihres Verfahrens. Google selbst hatte die bisherige Praxis nach Angaben der Presse in der Vergangenheit verteidigt; eine aktuelle inhaltliche Stellungnahme Googles zur Kritik der Verlage liegt nicht vor, ebenso wenig eine Reaktion einzelner Verlage auf die nun erfolgte Anpassung.

Was unklar bleibt

Offen ist, ob die EU-Kommission ihr laufendes DMA-Verfahren angesichts der Anpassung einstellt oder weitere Nachbesserungen von Google verlangt – eine solche Entscheidung liegt bislang nicht vor. Ebenso unklar ist, wie einzelne Verlage oder Verlegerverbände auf die neue Regelung reagieren, und welche technischen Details die Umsetzung im EWR konkret umfasst, etwa der Umgang mit bereits verhängten manuellen Maßnahmen.

Einordnung

Der Fall reiht sich in eine Serie von DMA-Verfahren ein, in denen große US-Techkonzerne ihre Geschäftspraktiken in der EU anpassen, um drohende Strafen abzuwenden – etwa, wie berichtet, Apples Änderungen an den App-Store-Regeln ab Oktober 2026 im Streit um dieselbe Verordnung. Wie in jenem Fall bleibt auch hier offen, ob die EU-Kommission die tatsächliche Umsetzung als ausreichend ansieht oder das Verfahren fortsetzt.