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Ein 65-jähriger Internist aus Graz sitzt seit Anfang Juli 2026 in Zürich in Untersuchungshaft. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat dies gegenüber ORF Steiermark und der APA bestätigt. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf Missbrauch und heimliche Videoaufnahmen von Patientinnen in seiner Praxis, die der Arzt sowohl in Graz als auch in der Schweiz betreibt. Auslöser war laut ORF-Bericht ein Rechtshilfeersuchen der Schweizer Justiz aus dem Herbst 2025, seither arbeiten die Behörden in Zürich und der Steiermark zusammen.

Übereinstimmenden österreichischen und Schweizer Medienberichten zufolge sollen mindestens acht Patientinnen betroffen sein, darunter eine Minderjährige, die heimlichen Aufnahmen sollen bis 2012 zurückreichen. Bei ihm sichergestellte Datenträger sollen weitere, noch nicht identifizierte mutmaßliche Opfer zeigen. Ein Detail zu einer angeblich verdeckt ermittelnden Beamtin, das die „Kronen Zeitung“ berichtet hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft nicht offiziell bestätigt.

Offen bleiben die genaue Opferzahl, eine Stellungnahme des Beschuldigten oder seiner Verteidigung sowie der weitere Verfahrensverlauf. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Was passiert ist

Ein 65-jähriger Internist aus Graz befindet sich seit Anfang Juli 2026 in Zürich in Untersuchungshaft. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat dies gegenüber ORF Steiermark und der Nachrichtenagentur APA bestätigt. Der Mann betreibt Praxen sowohl in Graz als auch in der Schweiz. Ausgangspunkt der Ermittlungen war laut ORF-Bericht ein Rechtshilfeersuchen der Schweizer Justiz, das im Herbst 2025 bei den Grazer Behörden einging – seither arbeiten die Ermittlungsbehörden in Zürich und der Steiermark zusammen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde dem Arzt die Berufsausübung untersagt.

Die Vorwürfe im Detail

Dem Internisten wird vorgeworfen, Patientinnen bei Untersuchungen sediert, missbraucht und dabei heimlich gefilmt zu haben. Übereinstimmenden Berichten österreichischer und Schweizer Medien zufolge sollen mindestens acht Patientinnen betroffen sein, darunter eine Minderjährige; die heimlichen Aufnahmen sollen bis ins Jahr 2012 zurückreichen. Laut ORF-Recherche soll der Arzt mehrere Kameras eingesetzt haben, die in Alltagsgegenständen wie Taschentücherboxen versteckt waren – dieses Detail stammt bislang aus einer einzigen Quelle und ist nicht unabhängig bestätigt. Bei ihm sichergestellte Datenträger sollen zudem Aufnahmen von noch nicht identifizierten mutmaßlichen Opfern enthalten. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Was die Behörden bestätigen – und was nicht

Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber ORF und APA lediglich, dass der Österreicher seit Anfang Juli in Untersuchungshaft sitzt, und dass die Anklage unter anderem den Verdacht auf Schändung sowie auf Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte umfasst. Zu weiteren Details des laufenden Verfahrens äußerte sich die Behörde nicht. Ein von der „Kronen Zeitung“ berichtetes Detail – wonach eine Ermittlerin sich als Patientin ausgegeben haben soll, um Beweise zu sammeln, und der Arzt auch nach dem Berufsverbot in der Schweiz weiterordiniert habe – wurde von der Staatsanwaltschaft nach ORF-Angaben weder bestätigt noch dementiert.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie viele der auf den sichergestellten Datenträgern erkennbaren Personen den Ermittlungen bislang zugeordnet werden konnten und wie viele mutmaßliche Opfer es insgesamt gibt. Auch eine Stellungnahme des Beschuldigten oder seiner Verteidigung liegt öffentlich nicht vor. Unklar ist zudem, ob und wann es zu einer förmlichen Anklageerhebung oder einem Prozess kommt, sowie wie genau und wann die Vorwürfe ursprünglich ans Licht kamen.

Einordnung

Der Fall wird sowohl in Österreich als auch in der Schweiz von mehreren Redaktionen unabhängig voneinander verfolgt, was den Kernsachverhalt – Untersuchungshaft seit Anfang Juli wegen Missbrauchs- und Aufnahmeverdachts – vergleichsweise gut absichert. Zugleich stammt ein erheblicher Teil der berichteten Einzelheiten bislang aus wenigen Quellen, und es liegt keine Stellungnahme der Verteidigung vor. Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, in dem für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.