Greenpeace hat gemeinsam mit dem Ökobüro bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen Österreich eingelegt. Anlass ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers“ (EmpCo), die ab 27. September 2026 auch in Österreich gegen Greenwashing und Konsumententäuschung vorgehen soll. Kritikpunkt ist eine dreijährige Übergangsfrist, innerhalb derer bereits produzierte Waren laut österreichischer Umsetzung weiterhin als umweltfreundlich beworben werden dürfen, selbst wenn sie die neuen Anforderungen nicht erfüllen – eine Regelung, die laut Greenpeace in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen ist.
Greenpeace verweist zur Untermauerung auf ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten des Linzer EU-Rechtsexperten Franz Leidenmühler, das der österreichischen Regelung eine Europarechtswidrigkeit attestiert. Greenpeace-Wirtschaftsexpertin Ursula Bittner wirft der Bundesregierung vor, die Bemühungen der EU gegen Greenwashing zu untergraben, und fordert Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer auf, die Übergangsfrist zu streichen.
Eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums oder der EU-Kommission zu der Beschwerde liegt bislang nicht vor. Offen ist damit sowohl, wie die Beschwerde inhaltlich geprüft wird, als auch, ob und wie Österreich auf die Kritik reagiert.
Was passiert ist
Greenpeace hat gemeinsam mit dem Ökobüro bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen Österreich eingelegt. Anlass ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers“ (EmpCo), die ab 27. September 2026 auch in Österreich gilt und gegen Greenwashing sowie Konsumententäuschung vorgehen soll. Die Richtlinie verlangt unter anderem, dass Ökobewerbungen belegbar sein müssen, Nachhaltigkeitssiegel nur bei Zertifizierung verwendet werden dürfen und der Begriff der Klimaneutralität enger gefasst wird. Auch falsche Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten sollen künftig verboten sein.
Kritikpunkt der beiden Organisationen ist eine in der österreichischen Umsetzung vorgesehene dreijährige Übergangsfrist: Bereits produzierte Waren dürfen demnach weiterhin als umweltfreundlich beworben werden, selbst wenn sie die neuen Anforderungen nicht erfüllen. Diese Übergangsregelung sei in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen, so die Kritik.
Was die Quellen zeigen
Greenpeace hat die Beschwerde in einer eigenen Presseaussendung verkündet. ORF und Die Presse berichten übereinstimmend und unter Berufung auf eine Bestätigung der Organisation gegenüber der Nachrichtenagentur APA über den Schritt. Greenpeace-Wirtschaftsexpertin Ursula Bittner wird darin mit den Worten zitiert, die EmpCo-Richtlinie sei „ein Meilenstein im Kampf gegen Greenwashing“, die österreichische Bundesregierung untergrabe jedoch „die Bemühungen der EU“.
Als Beleg für ihre Rechtsauffassung verweist Greenpeace auf ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten des Linzer EU-Rechtsexperten Franz Leidenmühler, das der österreichischen Regelung eine Europarechtswidrigkeit attestiert. Greenpeace fordert Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer auf, das Gesetz europarechtskonform nachzuschärfen und die dreijährige Übergangsfrist zu streichen.
Was unklar bleibt
Eine Stellungnahme von Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer oder des Wirtschaftsministeriums zu der Beschwerde liegt bislang nicht vor. Auch von der EU-Kommission gibt es noch keine öffentliche Reaktion darauf, wie oder in welchem Zeitraum die Beschwerde geprüft wird. Der genaue Inhalt des Leidenmühler-Gutachtens sowie eine mögliche eigene Begründung des Ökobüro zu den Kritikpunkten sind ebenfalls nicht im Detail bekannt. Offen ist zudem, wie viele Unternehmen und Produktgruppen von der umstrittenen Übergangsfrist in der Praxis konkret betroffen sind.
Einordnung
Die Beschwerde reiht sich in eine Serie von Vorwürfen ein, mit denen Greenpeace der österreichischen Bundesregierung in den vergangenen Monaten eine zu zögerliche oder abgeschwächte Umsetzung von EU-Umweltvorgaben vorgeworfen hat, etwa bei der Ausführung des EU-weiten Vernichtungsverbots für unverkaufte Mode. Auch dort hatte die Organisation ein fehlendes nationales Ausführungsgesetz kritisiert und eine EU-Beschwerde angekündigt. Ob die Kommission die nun vorliegende EmpCo-Beschwerde inhaltlich teilt und welche Konsequenzen das für die österreichische Regelung hätte, ist derzeit offen.


