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Die Dating-App Grindr hat einem Vergleich über 26 Millionen Pfund – umgerechnet rund 30,27 Millionen Euro – zugestimmt, um eine Sammelklage in Großbritannien beizulegen. Das geht aus einer Mitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC hervor. Eine britische Anwaltskanzlei wirft Grindr vor, personenbezogene und teils hochsensible Daten – darunter unter Umständen der HIV-Status – ohne Einwilligung an Drittunternehmen weitergegeben zu haben. Die Vorwürfe betreffen einen Zeitraum vor 2020, als das Unternehmen noch dem chinesischen Konzern Kunlun gehörte.

Grindr bestreitet die Vorwürfe und macht im Vergleich kein Schuldeingeständnis, erkennt aber die von einigen britischen Nutzern geäußerte Belastung und den Vertrauensverlust an. Nach Angaben der Klägerkanzlei sollen rund 12.000 Personen vertreten sein – eine unabhängige Bestätigung dafür fehlt ebenso wie für eine berichtete zweigeteilte Zahlungsstruktur.

Offen bleibt, wie viele Nutzerinnen und Nutzer insgesamt betroffen sind, ob auch Personen aus der EU oder Österreich darunter waren und ob europäische Datenschutzbehörden auf den Fall reagieren. Der Vergleich reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorgänge bei Digitalplattformen ein, bei denen sensible Nutzerdaten im Zentrum standen.

Was passiert ist

Die Dating-App Grindr hat einem Vergleich über 26 Millionen Pfund – umgerechnet rund 30,27 Millionen Euro – zugestimmt, um eine Sammelklage in Großbritannien beizulegen. Das geht aus einer Mitteilung des Unternehmens an die US-Börsenaufsicht SEC hervor, über die zunächst ORF.at berichtete und die von weiteren Medien in Österreich und international bestätigt wurde. Grindr gilt nach eigenen Angaben als eines der weltweit größten sozialen Netzwerke für schwule, bisexuelle, Trans- und queere Menschen und wurde 2009 gegründet.

Die Vorwürfe

Eine britische Anwaltskanzlei, die nach eigener Darstellung die Sammelklage gegen Grindr geführt hat, wirft dem Unternehmen vor, personenbezogene und teils besonders sensible Daten seiner Nutzer ohne die erforderliche Einwilligung an Drittunternehmen weitergegeben zu haben. Dazu hätten unter Umständen auch Informationen wie der HIV-Status gehört, erklärte die Kanzlei laut mehreren Berichten. Internationale Fachmedien ordnen die Vorwürfe einem Zeitraum vor 2020 zu, als Grindr noch dem chinesischen Konzern Kunlun gehörte; heute liegt das Unternehmen laut den vorliegenden Quellen bei einem internationalen Investorenkreis. Nach Angaben der Klägerkanzlei soll die Klage rund 12.000 Personen vertreten – eine unabhängige Bestätigung dieser Zahl liegt nicht vor.

Reaktion von Grindr

Grindr weist die Vorwürfe zurück. In der Mitteilung an die SEC heißt es laut übereinstimmenden Medienberichten, das Unternehmen bestreite die Vorwürfe, erkenne aber die von einigen britischen Nutzern geäußerte Belastung und den Vertrauensverlust im Zusammenhang mit dem fraglichen Zeitraum vor 2020 an. Der Vergleich ist demnach nicht mit einem Schuldeingeständnis verbunden.

Was unklar bleibt

Aus den vorliegenden Quellen lässt sich nicht abschließend klären, wie viele Nutzerinnen und Nutzer insgesamt von der mutmaßlichen Datenweitergabe betroffen waren und ob darunter auch Personen aus der EU oder Österreich waren. Eine internationale Quelle berichtet zudem von einer zweigeteilten Zahlungsstruktur – rund 13 Millionen Pfund bis Ende Dezember 2026, weitere 13 Millionen Pfund bis Ende März 2027 –, die von den ursprünglich herangezogenen österreichischen Medien nicht erwähnt wird und daher als nicht abschließend verifiziert gilt. Auch eine Stellungnahme europäischer Datenschutzbehörden zu dem Fall liegt bislang nicht vor.

Einordnung

Der Fall reiht sich in eine Reihe größerer Vergleichszahlungen von Digitalplattformen wegen des Umgangs mit Nutzerdaten ein – etwa hatte zuletzt auch TikTok in den USA einen mehrere hundert Millionen Dollar schweren Vergleich wegen des Sammelns von Daten minderjähriger Nutzer geschlossen, wie an dieser Stelle berichtet. Bei Grindr kommt die besondere Sensibilität der betroffenen Daten hinzu: Sexuelle Orientierung, Standortdaten und Gesundheitsinformationen wie der HIV-Status gehören zu den Kategorien, deren Weitergabe ohne Einwilligung nach europäischem und britischem Datenschutzrecht als besonders schwerwiegend gilt. Ob der Fall über Großbritannien hinaus regulatorische Folgen hat, ist derzeit offen.