In Wien verzögert sich die Neuauflage eines Strafverfahrens gegen eine Hebamme: Laut übereinstimmenden Medienberichten vom 11. Juli 2026 hat das Landesgericht Wien einen weiteren Gutachter beauftragt. Es geht um den Tod eines Mädchens, das im September 2023 fünf Tage nach einer von der Hebamme betreuten Hausgeburt in einem Wiener Spital starb.
Das Landesgericht hatte die Hebamme im Februar 2025 wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht Wien hob dieses Urteil im März 2026 auf – unter anderem, weil kein hebammenfachliches Gutachten eingeholt und bestehende medizinische Gutachten als unvollständig bewertet worden seien.
Wann das neue Gutachten vorliegt und der Prozess fortgesetzt wird, ist laut vorliegenden Quellen offen. Da das ursprüngliche Urteil aufgehoben wurde, gilt die Unschuldsvermutung; eine primärquellenbasierte Prüfung der Gerichtsakten liegt für diesen Artikel nicht vor.
Was passiert ist
In Wien wird ein Strafverfahren gegen eine Hebamme neu verhandelt, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Wien ein früheres Urteil aufgehoben hatte. Laut übereinstimmenden Medienberichten vom 11. Juli 2026 hat das Landesgericht Wien nun einen weiteren Gutachter beauftragt – ein Schritt, der die für die Wiederholung des Prozesses erforderliche Vorbereitung neuerlich verzögert. Im Zentrum des Verfahrens steht der Tod eines Mädchens, das im September 2023 fünf Tage nach einer von der Hebamme begleiteten Hausgeburt in einem Wiener Spital starb.
Der bisherige Verfahrensverlauf
Das Landesgericht Wien hatte die Hebamme im Februar 2025 wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Verteidigung Rechtsmittel ein; das OLG Wien gab der Berufung im März 2026 statt und hob den Schuldspruch auf. Als Begründung nannte das Gericht laut Medienberichten unter anderem, dass in erster Instanz kein Gutachten aus dem Fachbereich des Hebammenwesens eingeholt worden sei und die vorliegenden medizinischen Gutachten in einzelnen Punkten als unvollständig einzustufen seien.
Was die Quellen zeigen
Mehrere österreichische Medien – darunter ORF Wien, Kleine Zeitung, derStandard und VOL.AT – berichten übereinstimmend, dass nun ein weiterer Gutachter bestellt wurde. Laut einem der Berichte wurde ein Gerichtssprecher dahingehend zitiert, dass ein gynäkologischer Sachverständiger bereits im Mai beauftragt worden sei; wann mit einem Ergebnis zu rechnen sei, sei aber weiterhin offen. Ein Volltext der aktuellen Gerichtsentscheidung oder des Gutachtensauftrags lag für diesen Artikel nicht vor, die Darstellung stützt sich auf die genannten Medienberichte.
Was unklar bleibt
Offen ist laut vorliegenden Quellen, wann das neue Gutachten fertiggestellt wird und wann die Neuauflage des Prozesses tatsächlich beginnen kann. Ebenso wenig lässt sich aus den vorliegenden Berichten ableiten, welche konkreten Fragen der neue Sachverständige im Detail klären soll oder wie die Verteidigung der Hebamme die aktuelle Verzögerung bewertet. Da es sich um ein laufendes Strafverfahren handelt, gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung; das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben und ist nicht mehr rechtskräftig.
Einordnung
Der Fall zeigt, wie aufwendig die gerichtliche Aufarbeitung von Vorwürfen im Bereich der Geburtshilfe sein kann, wenn unterschiedliche fachliche Perspektiven – etwa Hebammenwesen und Gynäkologie – zusammengeführt werden müssen. Für eine abschließende Einordnung der Vorwürfe oder eine Bewertung der Verantwortlichkeit ist es nach aktuellem Stand zu früh; das Verfahren ist nicht abgeschlossen, und laut vorliegenden Quellen steht selbst der Zeitplan für die nächsten Verfahrensschritte noch nicht fest.

