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Das Landesverwaltungsgericht Burgenland hat am Montag die Bewilligung der Herzchirurgie Oberwart aufgehoben. Grund war eine Beschwerde von Gesundheitsministerium und Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) gegen den ursprünglichen Bescheid. Das Gericht bemängelte, die Behörde habe beim Bedarfsnachweis Kriterien angewandt, die dem Gesetz widersprechen und von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweichen; die vorgelegte Hochrechnung auf Basis erwarteter Fallzahlen habe nicht alle formalen und methodischen Anforderungen erfüllt. Die Sache geht zur Neuentscheidung an die Behörde zurück.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil kündigte an, dass die Gesundheit Burgenland außerordentliche Revision einlegen und aufschiebende Wirkung beantragen werde. Am laufenden Betrieb der Klinik ändere sich nichts, geplante Operationstermine blieben gültig. Doskozil hält den Bedarf für die Herzchirurgie weiterhin für gegeben und kritisierte das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium für seinen Widerstand; Unterstützung erhielt er zuletzt auch von FPÖ-Landtagspräsident Johannes Tschürtz.

Offen bleibt eine eigene Stellungnahme von Ministerium und ÖGK zur aktuellen Entscheidung sowie der Ausgang der angekündigten Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Was passiert ist

Das Landesverwaltungsgericht Burgenland (LVwG) hat am Montagnachmittag die Bewilligung der Herzchirurgie an der Klinik Oberwart aufgehoben. Grundlage war eine Beschwerde des Gesundheitsministeriums und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gegen den ursprünglichen Bewilligungsbescheid des Landes. Das Gericht gab der Beschwerde statt und verwies die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheids an die zuständige Verwaltungsbehörde zurück. Formal muss das Land Burgenland damit das Bewilligungsverfahren für die Herzchirurgie neu aufrollen.

Die Begründung des Gerichts

Laut dem von ORF Burgenland zitierten Erkenntnis merkte das LVwG an, dass die Behörde bei der Feststellung des Bedarfs Kriterien angewandt habe, „die dem Gesetz widersprechen und von der Judikatur des VwGH abweichen“. Die Presse beschreibt den beanstandeten Punkt konkreter: Im Bewilligungsverfahren sei als Bedarfsnachweis eine Hochrechnung auf Basis erwarteter Fallzahlen und Patientenströme vorgelegt worden, die nach Ansicht des Gerichts nicht in allen Punkten die erforderlichen formalen und methodischen Kriterien erfüllt habe. Es handelt sich damit um einen verfahrensrechtlichen beziehungsweise methodischen Mangel im ursprünglichen Bescheid, nicht um eine inhaltliche Aussage des Gerichts zum medizinischen Bedarf selbst.

Reaktionen aus dem Burgenland

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) erklärte, das Land nehme die Entscheidung zur Kenntnis, die Gesundheit Burgenland werde aber umgehend außerordentliche Revision einlegen und aufschiebende Wirkung beantragen. Am laufenden Betrieb ändere sich nichts: Die Versorgung der Patientinnen und Patienten werde nicht angetastet, bereits vereinbarte Operationstermine blieben gültig. Doskozil bekräftigte zugleich seine grundsätzliche Position, dass der Bedarf für die Herzchirurgie unabhängig von den beanstandeten Formalfragen gegeben sei, und übte Kritik am SPÖ-geführten Gesundheitsministerium, das die zusätzlichen Kapazitäten verhindern wolle. Laut dem ORF-Bericht hatte sich bereits am Sonntag der Zweite Landtagspräsident Johannes Tschürtz (FPÖ) in der „Kronen Zeitung“ hinter die Herzversorgung in Oberwart gestellt – eine Position, die von jener seines Landesparteichefs abweicht.

Vorgeschichte des Streits

Die Herzchirurgie Oberwart ist seit ihrer Genehmigung politisch umstritten. Widerstand kam laut ORF-Bericht unter anderem aus den eigenen Reihen im Bund: Sowohl die ÖGK als auch das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium bekämpften den ursprünglichen Bewilligungsbescheid. Dem im Jahr 2023 zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung vereinbarten Österreichischen Strukturplan Gesundheit zufolge sei eine Herzchirurgie in Oberwart nicht vorgesehen – diese Angabe stammt aus einer einzelnen Quelle und ist hier nicht unabhängig gegengeprüft. Im Burgenland sieht man den Bedarf dennoch weiterhin als gegeben an.

Was unklar bleibt

Eine eigene Stellungnahme von Gesundheitsministerium oder ÖGK zur aktuellen Gerichtsentscheidung liegt in den vorliegenden Berichten nicht vor; beide Institutionen sind bislang nur über die Zusammenfassung des Gerichtserkenntnisses und über Doskozils Darstellung indirekt vertreten. Ebenso offen ist, wie der Verwaltungsgerichtshof über die angekündigte außerordentliche Revision und den Antrag auf aufschiebende Wirkung entscheiden wird, und in welchem Zeitrahmen das neue Bewilligungsverfahren des Landes abgeschlossen sein soll.

Einordnung

Die Entscheidung des LVwG betrifft nach übereinstimmender Darstellung aller Quellen einen formalen beziehungsweise methodischen Mangel im Bewilligungsverfahren, nicht eine grundsätzliche Absage an die Herzchirurgie Oberwart als solche. Sie reiht sich ein in einen längeren politischen Konflikt zwischen dem Land Burgenland und dem Bund über die burgenländische Gesundheitsversorgung. Diese Einschätzung stützt sich ausschließlich auf Medienberichte, die aus dem Gerichtserkenntnis und aus Aussagen Doskozils zitieren; der vollständige Bescheidtext wurde für diesen Artikel nicht eingesehen.