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Ein norwegisches Berufungsgericht hat die Berufung von Marius Borg Høiby, Sohn von Königin Mette-Marit, gegen seine Verurteilung zugelassen. Laut einer Pressemitteilung des Gerichts beginnen die Vorbereitungen für das Verfahren umgehend, ein Verhandlungstermin steht aber noch nicht fest. Høibys Verteidiger Petar Sekulic sagte dem Sender NRK, er habe die Entscheidung erwartet und sei zufrieden.

Høiby war im Juni 2026 wegen zweier Vergewaltigungen, häuslicher Gewalt gegen eine Ex-Freundin und weiterer Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gegen diese Punkte hatte der 29-Jährige Berufung eingelegt, die nun zugelassen wurde. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, verbringt diese jedoch mit elektronischer Fußfessel am Wohnsitz der Königsfamilie. Nach dem Tod von König Harald V. erhielt er mehrfach Hafturlaub und nahm auch am Begräbnis teil.

Offen bleiben die genaue Begründung des Gerichts, eine Reaktion der Staatsanwaltschaft sowie der tatsächliche Termin der Berufungsverhandlung, der laut Medienberichten frühestens im kommenden Jahr liegen könnte.

Was passiert ist

Der Fall Marius Borg Høiby geht in eine neue Runde: Ein norwegisches Berufungsgericht hat die Berufung des Sohnes von Königin Mette-Marit gegen seine Verurteilung zugelassen. In einer Pressemitteilung des Gerichts hieß es, die Vorbereitungen für das Berufungsverfahren würden umgehend beginnen. Ein konkreter Termin für die Verhandlung steht demnach vorläufig nicht fest. Høibys Verteidiger Petar Sekulic sagte dem norwegischen Sender NRK, er habe die Entscheidung erwartet und zeigte sich zufrieden.

Die Vorgeschichte: Verurteilung im Juni

Høiby war im Juni 2026 nach norwegischem Recht wegen zweier Vergewaltigungen, häuslicher Gewalt gegen eine Ex-Freundin sowie einer Reihe weiterer Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der 29-Jährige hatte in der Folge Berufung eingelegt – konkret gegen die Verurteilung wegen der beiden Vergewaltigungsvorwürfe sowie wegen der Misshandlung der Ex-Freundin. Mit der jetzigen Entscheidung des Berufungsgerichts wird dieses Rechtsmittel nun tatsächlich verhandelt.

Aktuelle Situation Høibys

Høiby befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, verbringt diese jedoch mit elektronischer Fußfessel am Wohnsitz der norwegischen Königsfamilie, Gut Skaugum. Nach dem Tod seines Ziehgroßvaters, des norwegischen Königs Harald V., vor rund zwei Wochen erhielt er mehrfach Ausgang aus der Haft und durfte auch am Begräbnis des Monarchen teilnehmen. Diese Details zur Haftform stammen aus mehreren übereinstimmenden Medienberichten, die sich erkennbar auf dieselbe Pressemitteilung stützen.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie das Berufungsgericht seine Entscheidung inhaltlich begründet und gegen welche der ursprünglichen Anklagepunkte sich die Berufung im Detail richtet. Ebenso liegt bislang keine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft oder der Geschädigten zur Zulassung der Berufung vor. Auch der Zeitpunkt der eigentlichen Berufungsverhandlung ist nicht festgelegt – Medienberichte nennen lediglich das kommende Jahr als möglichen Rahmen, ohne dass dies vom Gericht bestätigt wäre.

Einordnung

Der Fall Høiby sorgt seit der ursprünglichen Verurteilung im Juni international für Aufmerksamkeit, weil es sich um den Sohn der norwegischen Königin handelt. Die jetzige Zulassung der Berufung ist zunächst ein verfahrensrechtlicher Schritt, der über Schuld oder Unschuld noch nichts entscheidet, sondern lediglich bedeutet, dass die angefochtenen Urteilsteile erneut gerichtlich geprüft werden. Angesichts der Schwere der zugrunde liegenden Vorwürfe – Vergewaltigung und häusliche Gewalt – ist bei der weiteren Berichterstattung besondere Zurückhaltung gegenüber unbestätigten Details angebracht.