Ein Jahr nach dem umstrittenen Polizeieinsatz am Peršmanhof in Kärnten hat das Innenministerium einen Erlass zum Verhalten der Polizei bei Einsätzen an Gedenkstätten vorgelegt. Mehrere Medien berichten übereinstimmend, dass historische Ereignisse künftig besonders zu berücksichtigen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung miteinzubeziehen sind, wenn Polizistinnen und Polizisten an einer Gedenkstätte einschreiten. Zeitgleich wurde ein Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen jener Analysekommission veröffentlicht, die nach dem Einsatz eingesetzt worden war.
Anlass ist der im Juli 2025 stark kritisierte Großeinsatz gegen ein antifaschistisches Camp am Peršmanhof, einer NS-Gedenkstätte, den eine eingesetzte Expertenkommission laut Medienberichten später als in mehrfacher Hinsicht unverhältnismäßig und rechtswidrig einstufte.
Offen bleiben der genaue Wortlaut des Erlasses, der Inhalt des neuen Zwischenberichts sowie Reaktionen der Gedenkstätte, der Kärntner slowenischen Volksgruppe und anderer Beteiligter, die in den vorliegenden Quellen bislang fehlen.
Was passiert ist
Ein Jahr nach dem umstrittenen Polizeieinsatz am Peršmanhof in Kärnten hat das Innenministerium einen Erlass zum Verhalten der Polizei bei Einsätzen an Gedenkstätten vorgelegt. Das berichten DER STANDARD, die Kleine Zeitung und Südtirol News übereinstimmend. Kernstück des Erlasses ist die Vorgabe, dass bei einem Einschreiten historische Ereignisse besonders zu berücksichtigen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung miteinzubeziehen sind. Zeitgleich hat das Ministerium einen Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen jener Analysekommission veröffentlicht, die nach dem Peršmanhof-Einsatz eingesetzt worden war.
Was der Erlass vorsieht
Der von den Quellen zitierte Kernsatz des Erlasses verpflichtet Polizistinnen und Polizisten dazu, den geschichtlichen Kontext eines Ortes aktiv in ihre Verhältnismäßigkeitsabwägung einzubeziehen, wenn sie an einer Gedenkstätte einschreiten. Ein Bericht von Südtirol News nennt darüber hinaus weitere mögliche Vorgaben – etwa eine vorab klare Zuordnung rechtlicher Zuständigkeiten bei geplanten Einsätzen, eine durchgängige Dokumentation der vorbereitenden Schritte sowie ein Vier-Augen-Prinzip mit einer ranghöheren Dienststelle und eine Kontaktaufnahme mit der Leitung der jeweiligen Gedenkstätte. Diese zusätzlichen Details stammen bislang aus nur einer Quelle und sind nicht durch weitere Medien im vorliegenden Cluster bestätigt.
Hintergrund: Der Fall Peršmanhof
Der Anlass für den Erlass liegt ein Jahr zurück: Im Juli 2025 hatte ein groß angelegter Polizeieinsatz gegen ein antifaschistisches Camp am Peršmanhof – einer NS-Gedenkstätte in Kärnten, die an ein Massaker an der Zivilbevölkerung erinnert – für erhebliche öffentliche Kritik gesorgt. In der Folge setzte das Innenministerium eine multiprofessionelle Analysekommission ein, die den Einsatz aufarbeiten sollte. Laut Medienberichten kam die Kommission in ihrer im Herbst 2025 vorgelegten Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Einsatz in mehrfacher Hinsicht unverhältnismäßig und rechtswidrig gewesen sei. Der jetzt vorgelegte Erlass sowie der neue Zwischenbericht zur Umsetzung der damaligen Empfehlungen sind als direkte Folge dieser Aufarbeitung zu verstehen.
Was unklar bleibt
Der vollständige Wortlaut des Erlasses liegt nicht vor, ebenso wenig der konkrete Inhalt des neuen Zwischenberichts – etwa welche der ursprünglichen Kommissionsempfehlungen bereits umgesetzt sind und welche noch offen sind. Eine eigene, ausführlichere Stellungnahme des Innenministeriums zu Anlass, Zeitpunkt und Begründung der Maßnahme wurde in den vorliegenden Quellen nicht dokumentiert. Ebenso fehlen bislang Reaktionen der Gedenkstätte Peršmanhof selbst, der Kärntner slowenischen Volksgruppe oder anderer Betroffener und Beobachter auf den neuen Erlass.
Einordnung
Der Vorgang reiht sich in eine seit einem Jahr laufende politische und institutionelle Aufarbeitung eines Falls ein, der über Kärnten hinaus Aufmerksamkeit gefunden hatte, weil er Fragen von Minderheitenschutz, NS-Gedenkkultur und Polizeihandeln berührt. Dass ein eigener Erlass und ein Umsetzungsbericht vorgelegt wurden, deutet auf eine strukturierte Reaktion des Ministeriums hin. Wie wirksam die neuen Vorgaben in der Praxis sind und ob sie von den Kritikerinnen und Kritikern des ursprünglichen Einsatzes als ausreichend erachtet werden, lässt sich auf Basis der vorliegenden Berichte noch nicht beurteilen.

