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Island hat 21 Aktivisten des Landes verwiesen, nachdem diese erfolglos versucht hatten, ein isländisches Walfangschiff auf offener See zu behindern. Betroffen ist die gesamte Besatzung des Schiffs „Bandero“, wie ein Polizeisprecher der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Alle 21 erhielten ein mindestens zweijähriges Wiedereinreiseverbot, ihr Schiff wurde beschlagnahmt. Zuvor hatten die Aktivisten laut Hausarrest an Bord gestanden, dürfen ihr Schiff nun aber verlassen.

Ursprüngliches Ziel war laut Aussage eines Aktivisten, das Walfangschiff „Hvalur 9“ zu rammen; die „Bandero“ sei dafür zu langsam gewesen. Anschließend soll versucht worden sein, die Schiffsschrauben des Walfängers aus einem Gummiboot heraus mit einem Netz zu blockieren – auch das scheiterte. Die Polizei wirft der Gruppe vor, internationales Seerecht verletzt und die maritime Sicherheit gefährdet zu haben.

Offen bleibt, welcher Organisation die Aktivisten angehören, wie sie den Vorfall selbst schildern und wie die isländische Walfangindustrie reagiert. Auch die genaue rechtliche Grundlage des Vorwurfs sowie mögliche weitere Konsequenzen für die Ausgewiesenen sind aus den vorliegenden Berichten nicht ersichtlich.

Was passiert ist

Island hat 21 Aktivisten des Landes verwiesen, nachdem diese erfolglos versucht hatten, ein isländisches Walfangschiff auf offener See zu behindern. Das betrifft die gesamte Besatzung des Schiffs „Bandero“, wie ein Polizeisprecher der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Alle 21 Crewmitglieder erhielten zudem ein mindestens zweijähriges Wiedereinreiseverbot. Die isländischen Behörden beschlagnahmten außerdem das Schiff der Aktivisten. Die Betroffenen hatten seit der vergangenen Woche unter Hausarrest an Bord ihres Schiffs gestanden, dürfen es laut Polizeiangaben nun aber verlassen.

Der gescheiterte Sabotageversuch

Ursprüngliches Ziel der Aktion war laut Aussage eines der Aktivisten, das Walfangschiff „Hvalur 9“ vor der isländischen Küste zu rammen. Die „Bandero“ sei dafür jedoch zu langsam gewesen. Daraufhin sollen die Tierschützer aus einem Gummiboot heraus versucht haben, die Schiffsschrauben des Walfängers mit einem Netz zu blockieren – auch dieser Versuch schlug fehl. Die isländische Polizei wirft der Gruppe vor, damit internationales Seerecht verletzt und die maritime Sicherheit gefährdet zu haben. Diese rechtliche Bewertung ist bislang eine Einschätzung der Polizei, keine gerichtlich festgestellte Tatsache.

Was unklar bleibt

Aus den vorliegenden Berichten geht nicht hervor, welcher Organisation die Aktivisten angehören und wie diese den Vorfall aus eigener Sicht schildern. Auch eine Reaktion der isländischen Walfangindustrie oder des Betreibers der „Hvalur 9“ liegt bislang nicht vor. Ebenso offen ist, auf welche konkreten Bestimmungen des internationalen Seerechts sich der Vorwurf der Polizei stützt, und ob den Aktivisten über die Ausweisung hinaus weitere rechtliche Schritte drohen. Wie häufig ähnliche Sabotageversuche gegen den isländischen Walfang vorkommen, ist aus den Quellen ebenfalls nicht ersichtlich.

Einordnung

Island gehört neben Norwegen und Japan zu den wenigen Ländern, die noch kommerziellen Walfang betreiben, was international immer wieder auf Kritik von Tier- und Umweltschutzorganisationen stößt. Aktionen gegen Walfangschiffe auf See sind dabei keine Neuheit, werden von den beteiligten Gruppen aber unterschiedlich bewertet – als ziviler Ungehorsam auf der einen, als Gefährdung der Schifffahrt auf der anderen Seite. Der vorliegende Fall zeigt bislang nur die Darstellung der isländischen Behörden; eine unabhängige Einordnung der Verhältnismäßigkeit von Ausweisung und Wiedereinreiseverbot ist auf Basis der aktuellen Quellenlage nicht möglich.