Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben ihren Chefankläger Karim Khan am 24. Juli 2026 in geheimer Abstimmung von seinem Amt enthoben. 82 der 125 Staaten stimmten dafür, 13 dagegen, 15 enthielten sich – bei einer nötigen absoluten Mehrheit von 63 Stimmen. Laut einer Pressemitteilung der Vertragsstaatenversammlung, über die unter anderem Der Standard berichtet, attestierten die Staaten Khan „schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten“; die US-Regierung begrüßte die Entscheidung. Berichten zufolge ist es die erste Absetzung eines amtierenden Chefanklägers in der Geschichte des Gerichts.
Der britische Jurist war Mitte 2025 nach Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens einer früheren Mitarbeiterin zunächst freiwillig zurückgetreten und im Juni 2026 offiziell suspendiert worden. Laut einem vom „Wall Street Journal“ berichteten und von ORF aufgegriffenen Vorwurf soll er eine Assistentin über mehrere Monate hinweg sexuell belästigt und schließlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben; Khan bestreitet dies. Die Einschätzungen der mit dem Fall befassten Gremien fielen im Zeitverlauf widersprüchlich aus: Eine UNO-Kommission bestätigte die Vorwürfe laut Medienberichten, während Richter des Gerichtshofs nach früherer Darstellung von Khans Verteidigung kein Fehlverhalten festgestellt hatten.
Die Affäre trifft den in Den Haag ansässigen IStGH in einer Phase erheblichen politischen Drucks vor allem der USA, die bereits Sanktionen gegen Richter und Mitarbeiter verhängt haben. Khan hatte zuvor einen Haftbefehl gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanyahu beantragt. Offen bleibt unter anderem, wann eine Nachfolge gewählt wird und ob weitere offizielle Dokumente zur Fehlverhaltens-Feststellung veröffentlicht werden.
Was passiert ist
Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben ihren Chefankläger Karim Khan am Freitag, den 24. Juli 2026, von seinem Amt enthoben. Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer internationaler Medien, die sich auf diplomatische Kreise bei einer Sondersitzung am UNO-Sitz in New York berufen, stimmten 82 der 125 Vertragsstaaten in geheimer Wahl für die Absetzung des britischen Juristen. Bei einer notwendigen absoluten Mehrheit von 63 Stimmen votierten 13 Staaten dagegen, 15 enthielten sich. Laut diesen Berichten ist es die erste Absetzung eines amtierenden Chefanklägers in der bisherigen Geschichte des seit 2002 bestehenden Gerichts.
Laut einer Pressemitteilung der Vertragsstaatenversammlung, über die unter anderem Der Standard berichtet, attestierten die Staaten Khan „schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten“ gegenüber einer unterstellten Mitarbeiterin. Die US-Regierung, die dem Gericht selbst nicht angehört, begrüßte die Entscheidung laut demselben Bericht. Eine Nachfolgewahl für den Chefankläger-Posten soll folgen, ein Termin dafür ist bislang nicht bekannt.
Vorgeschichte der Affäre
Khan, seit Juni 2021 im Amt, ging laut den vorliegenden Berichten bereits Mitte 2025 nach Bekanntwerden von Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens zunächst freiwillig in eine Auszeit. Laut einem Bericht des „Wall Street Journal“, auf den sich ORF beruft, soll eine Assistentin seines Büros UNO-Beamten mitgeteilt haben, Khan habe sie über mehrere Monate hinweg sexuell belästigt und schließlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Eine von der UNO eingesetzte Kommission untersuchte die Vorwürfe und bestätigte sie laut Medienberichten. Zu einem späteren Zeitpunkt, laut einem Anfang 2026 veröffentlichten Bericht, sollen hingegen Richter des Gerichtshofs nach Darstellung von Khans eigener Verteidigung kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung festgestellt haben. Im Juni 2026 wurde Khan dann, laut weiteren Medienberichten nach einem Bericht des Exekutivausschusses des gerichtlichen Aufsichtsgremiums, der ihm schwerwiegendes Fehlverhalten attestiert haben soll, von seinen Amtsgeschäften suspendiert – bevor die Vertragsstaaten nun endgültig über seine Absetzung entschieden. Khan bestreitet die Vorwürfe durchgehend; seine Verteidigung bezeichnete das Verfahren, das zur Abstimmung führte, laut Medienberichten als unrechtmäßig, verfahrensrechtlich unfair und nicht durch Beweise gestützt.
Politischer Kontext
Khan hatte als Chefankläger 2024 einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Die seit rund zwei Jahren schwelende Affäre um die Vorwürfe gegen ihn belastet das Gericht mit Sitz in Den Haag zusätzlich in einer Phase, in der es unter erheblichem politischem Druck vor allem der USA steht. Die US-Regierung hat ihre Kritik am Gericht zuletzt verstärkt, bereits Sanktionen gegen Richter und Mitarbeiter des IStGH verhängt und die nun erfolgte Absetzung Khans begrüßt. Die USA und Israel gehören dem Gericht nicht an.
Was unklar bleibt
Eine offizielle Bestätigung des Abstimmungsergebnisses direkt durch den IStGH, die Vertragsstaatenversammlung oder die UNO in Form eines von uns selbst eingesehenen Originaldokuments liegt weiterhin nicht vor – die Angaben stammen aus Medienberichten, teils unter Berufung auf diplomatische Kreise, teils unter Verweis auf eine Pressemitteilung der Versammlung, die wir nicht im Volltext gelesen haben. Die Bewertungen der verschiedenen mit dem Fall befassten Gremien fielen im Zeitverlauf widersprüchlich aus, ohne dass ein abschließendes, öffentlich einsehbares Untersuchungsergebnis vorliegt. Die von den Vorwürfen betroffene frühere Mitarbeiterin soll ihre Angaben zuletzt in einem Interview mit CNN wiederholt haben; Datum, genauer Wortlaut und weitere Details dieses Interviews sind uns nicht direkt bekannt. Offen ist zudem, wann und nach welchem Verfahren die angekündigte Nachfolgewahl für den Chefankläger-Posten erfolgt – Berichten zufolge könnte sie erst 2027 stattfinden.
Einordnung
Der Fall zeigt, wie stark eine Institution wie der IStGH durch eine Mischung aus internen Vorwürfen und externem politischem Druck unter Beschuss geraten kann – unabhängig davon, wie die zugrunde liegenden Vorwürfe gegen Khan im Detail letztlich zu bewerten sind. Dass die Vertragsstaatenversammlung ihre Entscheidung nun offenbar in einer eigenen Pressemitteilung mit einer konkreten Fehlverhaltens-Formulierung begründet hat, deutet auf eine formellere Grundlage hin als die zuvor kursierenden anonymen Angaben – ändert aber nichts daran, dass sich die Einschätzungen verschiedener Gremien im Zeitverlauf widersprachen. Eine abschließende Bewertung des eigentlichen Fehlverhaltens-Vorwurfs bleibt auf Basis der bisher vorliegenden Quellen nicht möglich.

