Die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat ein Gesetzesdekret beschlossen, das eine verbindliche Obergrenze von 30 Prozent für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Italienischkenntnisse pro Klasse einführt. Bereits am Vorabend hatte Meloni die Maßnahme in einem TV-Interview verteidigt und erklärt, man müsse „Ghetto-Klassen“ verhindern und stattdessen „ausgewogenere Klassen“ schaffen. Maßgeblich ist laut Bildungsminister Giuseppe Valditara und laut Meloni selbst die Sprachkenntnis, nicht die Staatsbürgerschaft – die Regelung betrifft damit auch Schüler mit europäischem Pass. Ausgenommen sind Kinder, die einen Kindergarten in Italien besucht haben und in die erste Klasse wechseln, sowie Schüler mit mehrjährigem, erfolgreichem Schulbesuch in Italien. Zugleich beschloss das Kabinett ein Verbot von Burka und Niqab in Schulen, mit Verwaltungsstrafen von 200 bis 1.000 Euro bei Verstößen.
Kann eine Schule die Quote nicht einhalten, sollen regionale Schulbehörden betroffene Schüler unter Berücksichtigung von Wohnort und familiären Bedürfnissen auf nahegelegene Schulen verteilen. Für Eltern mit Sprachbarrieren sind kostenlose Italienischkurse vorgesehen; Berichten zufolge kann bei anhaltender Verweigerung in bestimmten Fällen sogar eine Unterbringung des Kindes außerhalb der Familie drohen – ein Detail, das bislang nur eingeschränkt unabhängig bestätigt ist. Laut Valditara sind rund 34.000 Klassen betroffen, wobei ein Bericht zum TV-Interview dieselbe Zahl ungenauer mit „ausländischer Herkunft“ statt mit dem Sprachkriterium umschreibt.
Unklar bleibt weiterhin der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens: Österreichische Medien nennen das Schuljahr 2027/28, italienische Medien berichten von einer sofortigen Wirkung für neu hinzukommende Schüler bereits in diesem Schuljahr. Reaktionen von Lehrergewerkschaften, Migrant:innenorganisationen oder der EU liegen bislang nicht vor; alle bekannten Stimmen zur Begründung stammen bisher ausschließlich von der Regierung selbst. Das Dekret muss zudem noch vom italienischen Parlament in ein Gesetz umgewandelt werden.
Was passiert ist
Die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat am Donnerstag im Ministerrat in Rom ein Gesetzesdekret zum Schulwesen beschlossen. Kernstück ist eine verbindliche Obergrenze von 30 Prozent für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Italienischkenntnisse pro Klasse. Zugleich beschloss das Kabinett ein Verbot von Burka und Niqab bei schulischen und außerschulischen Aktivitäten. Bildungsminister Giuseppe Valditara bestätigte die Maßnahmen in mehreren italienischen Medien; über die Grundzüge berichteten unabhängig davon auch mehrere österreichische Nachrichtenportale.
Bereits am Abend vor der Kabinettsitzung hatte Meloni die geplante Regelung in einem TV-Interview verteidigt. Man müsse „Ghetto-Klassen“ verhindern, in denen nur ausländische Kinder sitzen, sagte sie; Ziel sei, „ausgewogenere Klassen“ zu schaffen. Ausschlaggebend für die Zuordnung zur Quote ist laut Valditara und laut Meloni selbst nicht die Staatsbürgerschaft, sondern die tatsächliche Italienischkenntnis – die Regelung soll damit unabhängig von der Nationalität gelten und auch Schülerinnen und Schüler mit einem europäischen Pass umfassen. Ausgenommen sind Kinder, die bereits einen Kindergarten in Italien besucht haben und anschließend in die erste Klasse wechseln, sowie Schüler, die schon mehrere Jahre erfolgreich eine italienische Schule besucht haben.
Was die Quellen zeigen
Kann eine Schule die 30-Prozent-Grenze nicht einhalten, sollen die zuständigen regionalen Schulbehörden gemeinsam mit den Schulleitungen betroffene Schüler auf nahegelegene Schulen in der näheren Umgebung verteilen. Dabei sollen sowohl die Entfernung zum Wohnort der Familien als auch deren familiäre Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Für Eltern mit anhaltenden Sprachbarrieren sieht das Dekret kostenlose Italienisch- und Alphabetisierungskurse vor, mit dem Ziel, mindestens das Sprachniveau A2 zu erreichen. Schulen sollen entsprechende Fälle an die örtlichen Sozialdienste melden, die individuelle Unterstützungsprogramme auflegen können. Berichten zufolge kann bei anhaltender Verweigerung der Eltern in bestimmten Fällen auch eine Unterbringung des Kindes außerhalb der Familie vorgesehen werden – eine Angabe, die bislang nur eingeschränkt unabhängig bestätigt ist.
Beim Verhüllungsverbot drohen laut übereinstimmenden Berichten Verwaltungsstrafen von 200 bis 1.000 Euro; bei Minderjährigen wird die Strafe gegen die Eltern verhängt. Die Feststellung eines Verstoßes soll der jeweiligen Schulleitung obliegen, italienische Medien berichten zusätzlich, dass die Verhängung der Strafe durch die Präfektur erfolgt. Ausnahmen sind aus gesundheitlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen vorgesehen.
Laut Valditara sind aktuell rund 34.000 Schulklassen in Italien von der 30-Prozent-Schwelle betroffen, mit regionalen Schwerpunkten vor allem in Norditalien und in Rom, während das Phänomen in südlichen Regionen weniger ausgeprägt ist. Eine ähnliche, aber unverbindliche Obergrenze bestand in Italien bereits seit einem Erlass der damaligen Bildungsministerin Mariastella Gelmini aus dem Jahr 2010; neu am aktuellen Dekret ist die rechtliche Verbindlichkeit. In einem Bericht zum TV-Interview wird dieselbe Zahl allerdings mit „Schülern ausländischer Herkunft“ statt mit dem Sprachkriterium umschrieben – ein Hinweis, dass die Unterscheidung zwischen Herkunft und Sprachkenntnis in der Berichterstattung nicht immer konsequent durchgehalten wird, obwohl Valditara ausdrücklich Letzteres als Maßstab nennt.
Was unklar bleibt
Widersprüchlich ist weiterhin der Zeitpunkt des Inkrafttretens: Österreichische Medien berichten übereinstimmend, die Regelung solle ab dem Schuljahr 2027/28 gelten. Italienische Medien berichten unter Berufung auf Valditara hingegen, das Dekret trete als Gesetzesdekret unmittelbar in Kraft und betreffe bereits in diesem Schuljahr neu hinzukommende Schüler, ohne bestehende Klassen aufzulösen. Ob beide Angaben unterschiedliche Aspekte derselben Regelung beschreiben oder ob eine der beiden Versionen ungenau ist, lässt sich mit den vorliegenden Quellen nicht klären; Melonis TV-Interview-Aussagen liefern hierzu keine zusätzliche Präzisierung.
Offen sind zudem die genauen, als „objektiv“ bezeichneten Kriterien zur Feststellung unzureichender Italienischkenntnisse – über die nun bekannten Ausnahmen (Kindergartenbesuch, mehrjähriger Schulbesuch) hinaus bleibt unklar, anhand welcher Tests oder Verfahren die Sprachkenntnis konkret festgestellt wird. Stellungnahmen von Lehrergewerkschaften, Elternvertretungen, Migrant:innen- oder Kinderrechtsorganisationen sowie der EU-Kommission liegen in den vorliegenden Quellen weiterhin nicht vor. Auch verfassungsrechtliche Bewertungen und mögliche Anfechtungen sind bislang nicht dokumentiert. Die berichtete Möglichkeit einer Fremdunterbringung von Kindern bei anhaltender Verweigerung der Eltern stützt sich bislang nur eingeschränkt auf unabhängig bestätigte Quellen und bleibt in den konkreten rechtlichen Voraussetzungen unklar.
Einordnung
Das Dekret fügt sich in die migrations- und integrationspolitische Linie der Regierung Meloni ein, die seit ihrem Amtsantritt wiederholt schärfere Regeln in diesem Bereich vorangetrieben hat. Mit der Verbindlicherklärung einer bereits seit 2010 bestehenden, bis dahin aber mit zahlreichen Ausnahmen versehenen Quote verschiebt sich die Entscheidungshoheit von einzelnen Schulen hin zu einer landesweit einheitlichen Vorgabe. Melonis öffentliche Verteidigung der Maßnahme – mit dem Verweis auf zu verhindernde „Ghetto-Klassen“ – zeigt, dass die Regierung die Quote nicht nur verwaltungstechnisch, sondern explizit gesellschaftspolitisch begründet; da bislang ausschließlich Regierungsstimmen dokumentiert sind, lässt sich diese Begründung nicht unabhängig einordnen. Da es sich um ein Gesetzesdekret handelt, muss es nach italienischem Verfassungsrecht innerhalb einer gesetzlichen Frist vom Parlament in ein Gesetz umgewandelt werden – in diesem Prozess können noch Änderungen erfolgen. Für die europäische Integrationsdebatte ist die Maßnahme insofern von Bedeutung, als Italien mit der verbindlichen Quote eine in mehreren EU-Ländern diskutierte, aber selten gesetzlich fixierte Praxis umsetzt – und diese nun ausdrücklich auch auf Schüler mit EU-Staatsbürgerschaft ausweitet, sofern deren Italienischkenntnisse als unzureichend gelten.

