Johnson & Johnson (J&J) will einen mehr als zehn Jahre andauernden Rechtsstreit über angeblich krebserregendes Babypuder mit einem Vergleich über schätzungsweise 5,5 Milliarden Dollar beenden. Die Einigung soll rund 76.000 Klagen abdecken, in denen Frauen dem Konzern vorwerfen, durch talkumbasierte Babypuder-Produkte an Eierstockkrebs erkrankt zu sein. Wirksam wird der Vergleich nur, wenn mindestens 95 Prozent der Klägerinnen zustimmen; eine erste Zahlung von bis zu drei Milliarden Dollar ist für 2027 geplant, weitere Auszahlungen für 2028.
J&J bestreitet weiterhin, dass sein Talkum Asbest enthalte oder Krebs verursache, und begründet den Schritt mit dem Wunsch, den Rechtsstreit endgültig zu beenden. Klägeranwalt Chris Seeger geht davon aus, dass die Gesamtsumme, da der Vergleich keine Obergrenze vorsieht, auf sieben Milliarden Dollar oder mehr steigen könnte – diese Einschätzung stammt jedoch nur von der Klägerseite. Vorausgegangen waren mehrere juristische Erfolge von J&J, unter anderem das Scheitern einer Insolvenzstrategie sowie jüngste richterliche Zweifel an der Beweisbarkeit der Kausalität.
Ob die nötige Zustimmungsquote erreicht wird, wie hoch die Gesamtsumme letztlich ausfällt und wie der wissenschaftliche Forschungsstand zum Talkum-Krebs-Zusammenhang einzuordnen ist, bleibt nach vorliegender Quellenlage offen.
Was passiert ist
Johnson & Johnson (J&J) will einen der langwierigsten Rechtsstreite der US-Pharmaindustrie mit einem milliardenschweren Vergleich beenden. Der Konzern teilte am Montag mit, rund 5,5 Milliarden Dollar (umgerechnet rund 4,83 Milliarden Euro) für die Beilegung von schätzungsweise 76.000 Klagen bereitzustellen. Die Klägerinnen werfen J&J vor, durch die jahrelange Verwendung talkumbasierter Babypuder-Produkte an Eierstockkrebs erkrankt zu sein. Der Vergleich soll fast alle verbliebenen Talkum-Klagen gegen den Konzern abdecken, nachdem J&J zuvor bereits den Großteil der Verfahren beigelegt hatte, in denen eine Verunreinigung des Talkums mit Asbest und daraus resultierende Mesotheliome behauptet wurden. Wirksam wird die Einigung erst, wenn mindestens 95 Prozent der Klägerinnen zustimmen. Eine erste Zahlung von bis zu drei Milliarden Dollar ist für 2027 geplant, weitere Auszahlungen sollen 2028 folgen.
Die Positionen von J&J und Klägerseite
J&J-Anwalt Erik Haas bekräftigte laut den vorliegenden Berichten, die Vorwürfe gegen den Konzern seien unbegründet – J&J weist seit Jahren zurück, dass sein Talkum Asbest enthalte oder Krebs auslöse. Der Konzern begründet den Vergleich damit, den langjährigen Rechtsstreit endgültig abschließen zu wollen, nicht mit einem Eingeständnis der Vorwürfe. Klägeranwalt Chris Seeger wird mit der Einschätzung zitiert, dass die Gesamtsumme, da der Vergleich keine Obergrenze vorsieht, je nach Teilnehmerzahl auf sieben Milliarden Dollar oder mehr steigen könnte. Aus seiner Sicht bringt die Einigung den Betroffenen mehr Geld als frühere Sanierungspläne und beschleunigt die Auszahlung: Alle Forderungen sollen laut dieser Darstellung innerhalb von 18 Monaten beglichen werden, statt sich wie zuvor vorgesehen über mehr als ein Jahrzehnt zu strecken. Stimmen einzelner betroffener Frauen oder unabhängiger medizinischer Fachleute zum Talkum-Krebs-Zusammenhang finden sich in den vorliegenden Quellen nicht.
Vorgeschichte: mehr als ein Jahrzehnt Rechtsstreit
Den Verkauf des talkumbasierten Babypuders in den USA hatte J&J bereits 2020 eingestellt und durch ein Produkt auf Maisstärkebasis ersetzt. Dem aktuellen Vergleich gingen mehrere juristische Erfolge des Konzerns voraus: Laut den vorliegenden Berichten hatte ein US-Bundesrichter erst in der Vorwoche Zweifel daran geäußert, ob Klägerinnen den ursächlichen Zusammenhang zwischen Talkum und ihrer Krebserkrankung tatsächlich nachweisen können. Mehr als drei Jahre lang hatte J&J zudem versucht, die Klagewelle über die Insolvenz einer eigens dafür gegründeten Tochtergesellschaft abzuwickeln – dieser Versuch scheiterte jedoch vor Gericht. Vor diesen Insolvenzplänen war die juristische Bilanz des Konzerns gemischt: Einem milliardenschweren Urteil zugunsten von 22 Frauen standen mehrere gewonnene Prozesse und in der Berufung reduzierte Schadensersatzsummen gegenüber. Anders als die gescheiterten Insolvenzpläne deckt der nun vereinbarte Vergleich keine künftigen Klagen ab.
Was unklar bleibt
Offen ist, ob die für die Wirksamkeit nötige Zustimmung von 95 Prozent der Klägerinnen tatsächlich erreicht wird und ob die Gesamtsumme, wie vom Klägeranwalt in Aussicht gestellt, auf sieben Milliarden Dollar oder mehr anwächst. Auch der wissenschaftliche Forschungsstand zum Zusammenhang zwischen Talkum und Eierstockkrebs lässt sich aus den vorliegenden Medienberichten nicht abschließend einordnen – eine eigenständige medizinische Bewertung liegt nicht vor. Unklar bleibt zudem, wie sich frühere Angaben zur Produkteinstellung des talkumbasierten Babypuders in den USA 2020 zu Informationen aus dem weiteren Umfeld des Falls verhalten, wonach eine globale Produkteinstellung erst 2023 im Zuge der Abspaltung der Konsumgütersparte Kenvue erfolgt sei; die vorliegenden Quellen erlauben hier keine abschließende Klärung. Auch zum Status talkumbasierter Babypuder-Produkte auf dem österreichischen oder europäischen Markt liegen keine Angaben vor.
Einordnung
Der Fall reiht sich in eine Serie milliardenschwerer Vergleiche US-amerikanischer Konzerne in Massenklageverfahren ein, bei denen Unternehmen finanzielle Risiken begrenzen wollen, ohne Fehlverhalten einzuräumen. Für J&J bedeutet der Vergleich das vorläufige Ende eines Rechtsstreits, der den Konzernwert und -ruf über mehr als zehn Jahre belastet hat, während die zugrunde liegende wissenschaftliche und rechtliche Frage – ob Talkum tatsächlich Eierstockkrebs verursachen kann – damit nicht geklärt wird. Da bislang vor allem Unternehmens- und Klägeranwaltsseite zu Wort kommen, bleibt die Darstellung in den verfügbaren Quellen auf diese beiden Perspektiven begrenzt.

