Textlänge

Die Standesvertretungen der österreichischen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben für 12. bis 16. Oktober 2026 eine bundesweite Protestwoche angekündigt. In dieser Zeit werden an den Gerichten keine Verhandlungen abgehalten, keine Entscheidungen ausgefertigt und keine Amtstagstermine vergeben – mit Ausnahme dringender Fälle. Begleitet wird die „Aktionswoche für den Rechtsstaat“ von einer Pressekonferenz sowie regionalen Veranstaltungen in den Bundesländern.

Hintergrund ist ein seit Jahren beklagter Personalmangel. Richtervereinigungspräsident Gernot Kanduth bezifferte die Auslastung an Bezirks- und Landesgerichten in einem APA-Interview mit rund 120 Prozent und verwies auf eine Lücke von mehreren Hundert Planstellen. Die GÖD-Justizgewerkschaft nennt in einer eigenen Aussendung rund 250 fehlende Richterinnen und Richter sowie 60 bis 70 fehlende Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bundesweit – Zahlen, die bislang nur von der protestierenden Seite selbst stammen. Kritisiert wird zudem, dass das laufende Doppelbudget keine zusätzlichen Planstellen vorsieht.

Justizministerin Anna Sporrer zeigte laut Medienberichten Verständnis, verwies aber auf die angespannte Budgetlage. Wie die Regierung konkret reagiert und ob die Protestwoche wie angekündigt abläuft, ist noch offen.

Was passiert ist

Die Standesvertretungen der österreichischen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben eine bundesweite Protestwoche angekündigt. Von 12. bis 16. Oktober 2026 sollen an den Gerichten keine Verhandlungen abgehalten, keine Entscheidungen ausgefertigt und keine Amtstagstermine vergeben werden – ausgenommen dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten. Getragen wird die „Aktionswoche für den Rechtsstaat“ von der Richtervereinigung, der Vereinigung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der GÖD-Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte. Den Auftakt bildet eine gemeinsame Pressekonferenz, im Lauf der Woche sind regionale Veranstaltungen und „Schweigeminuten“ in den Bundesländern geplant, in Wien schildern Justizvertreter im großen Schwurgerichtssaal ihre Arbeitsbelastung.

Der Personalmangel aus Sicht der Standesvertretungen

Richtervereinigungspräsident Gernot Kanduth begründete den Protest in einem APA-Interview damit, dass die Überlastung der Gerichte „auf Dauer die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats“ gefährde. Laut seinen Angaben liegt die durchschnittliche Auslastung an Bezirks- und Landesgerichten derzeit bei rund 120 Prozent – das Jahrespensum werde damit bereits nach zehn statt zwölf Monaten erreicht, weshalb der Protest bewusst auf Mitte Oktober gelegt wurde. Aktuell seien an Bezirks- und Landesgerichten 1.478 Richterinnen und Richter beschäftigt, laut der – nach Kanduths Angaben ohnehin knapp kalkulierten – Personalanforderungsrechnung des Justizministeriums bräuchte es aber mehr als 1.700. In einer eigenen Presseaussendung bezifferte die GÖD-Justizgewerkschaft den bundesweiten Fehlbestand mit rund 250 Richterinnen und Richtern sowie 60 bis 70 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, dazu kämen rund 200 fehlende weitere Justizbedienstete. Diese Zahlen stammen von der protestierenden Seite selbst; eine unabhängige Bestätigung durch das Justizministerium liegt nicht vor.

Kritik am Doppelbudget

Kanduth kritisierte, dass im laufenden Doppelbudget der Bundesregierung trotz „wohlwollender Gespräche“ mit den Justizsprechern aller Parteien keine zusätzlichen Planstellen vorgesehen seien. Zugleich schafften neue Gesetze – etwa zur Handysicherstellung – zusätzlichen Arbeitsaufwand, für den es laut Kanduth mehr als 30 zusätzliche Planstellen bei Zivil- und Strafgerichten sowie mindestens 40 beim Bundesverwaltungsgericht bräuchte. Auch angekündigte weitere Gesetzesvorhaben, etwa zur Spionageabwehr, dürften die Belastung nach Einschätzung der Standesvertretungen weiter erhöhen.

Reaktion des Justizministeriums

Justizministerin Anna Sporrer reagierte laut Medienberichten mit Verständnis für die Anliegen der Standesvertretungen, verwies aber auf die schwierigen budgetären Rahmenbedingungen und darauf, dass es angesichts dessen keine Selbstverständlichkeit sei, dass es zu keiner Kürzung bei den Planstellen komme. Eine direkt beim Justizministerium eingeholte, ausführlichere Stellungnahme liegt nicht vor.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie die Bundesregierung konkret auf die Protestwoche reagieren wird und ob es noch zu zusätzlichen Planstellen kommt. Die von den Standesvertretungen genannten Personalzahlen – etwa der bundesweite Fehlbestand von rund 250 Richterinnen und Richtern – sind bislang nicht unabhängig, etwa durch eine eigene Stellungnahme des Justizministeriums, verifiziert. Ebenso ist offen, wie stark sich die einwöchige Unterbrechung von Verhandlungen und Amtstagen konkret auf laufende Verfahren und Betroffene auswirken wird.