Das Landesgericht Klagenfurt hat eine 50-jährige Frau wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen bejahten mit fünf zu drei Stimmen versuchten Mord und verneinten Notwehr einstimmig; die Angeklagte hatte sich nur der schweren Körperverletzung schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Laut der Verhandlung eskalierte am 5. Dezember 2025 ein Streit zwischen den Eheleuten, in dessen Verlauf die Frau zweimal auf Brust und Bauch ihres Mannes eingestochen haben soll. Der gemeinsame, damals 13-jährige Sohn alarmierte seine elfjährige Schwester, die Rettung wurde gerufen; der Mann überlebte durch eine Notoperation. Die Richterin wertete Unbescholtenheit und massive Alkoholisierung der Frau mildernd, Waffeneinsatz, die familiäre Nähe zum Opfer und die Wahrnehmbarkeit für ein minderjähriges Kind erschwerend.
Anklage und Verteidigung schilderten übereinstimmend eine seit Jahren belastete, alkoholgeprägte Beziehung, wichen in der Bewertung des unmittelbaren Tatgeschehens aber voneinander ab. Offen bleiben unter anderem ein mögliches Rechtsmittel, genaue Alkoholwerte sowie die aktuelle Betreuung der beiden Kinder.
Was passiert ist
Eine 50-jährige Frau aus Kärnten ist am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen bejahten mit fünf zu drei Stimmen, dass es sich bei der Tat um versuchten Mord gehandelt hat, und verneinten einstimmig, dass die Frau in Notwehr gehandelt habe. Sie selbst hatte sich vor Gericht nur der schweren Körperverletzung schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Tatablauf laut Gerichtsverhandlung
Laut der in der Verhandlung rekonstruierten Vorgeschichte eskalierte am 5. Dezember 2025 ein zunächst banaler Streit zwischen den Eheleuten. Nachdem der Mann sich in einen separaten Raum zurückgezogen und die Frau von dort hinausbefördert hatte, soll sie ein Küchenmesser ergriffen und zweimal auf Brust und Bauch ihres Mannes eingestochen haben. Der gemeinsame, damals 13-jährige Sohn lief daraufhin zu seiner elfjährigen Schwester und forderte sie auf, die Rettung zu rufen; die Angeklagte soll versucht haben, das zu verhindern, ließ aber ab, als sich die Kinder in einem Zimmer verbarrikadierten. Der Mann wurde per Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht und durch eine Notoperation gerettet.
Wie das Gericht zur Strafe kam
Die den Schwurgerichtsprozess leitende Richterin Claudia Bandion-Ortner wertete die bisherige Unbescholtenheit der Frau sowie eine durch massive Alkoholisierung eingeschränkte Steuerungsfähigkeit mildernd. Erschwerend fiel demgegenüber ins Gewicht, dass die Tat gegen eine nahe Angehörige gerichtet war, eine Waffe zum Einsatz kam und die Tat für ein minderjähriges Kind wahrnehmbar war. Beide Eheleute waren zum Tatzeitpunkt laut Verhandlung erheblich alkoholisiert.
Anklage und Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft zeichnete in ihrem Prozessvortrag das Bild einer über Jahre toxischen, von schwerem Alkoholmissbrauch beider Partner geprägten Beziehung mit wiederholten Polizeieinsätzen im Haus; die Kinder seien zeitweise fremduntergebracht gewesen. Die Verteidigung sprach ebenfalls von einer belasteten Beziehung, argumentierte aber, der Streit sei am Tatabend eskaliert, nachdem die Angeklagte wiederholt geschubst worden sei, und stellte den unmittelbaren Tathergang anders dar als die Anklage. Beide Darstellungen sind bislang nur aus der Gerichtsberichterstattung bekannt, nicht aus eigens eingesehenen Akten oder unabhängigen Stellungnahmen der Beteiligten.
Was unklar bleibt
Offen ist, ob Verteidigung oder Staatsanwaltschaft gegen das nicht rechtskräftige Urteil ein Rechtsmittel einlegen. Unklar bleiben auch die genauen Blutalkoholwerte der beiden Eheleute zum Tatzeitpunkt, Details eines etwaigen psychiatrischen Gutachtens zur Zurechnungsfähigkeit der Frau sowie die aktuelle Betreuungssituation der beiden Kinder. Auch zur Zahl und den Umständen früherer Polizeieinsätze in der Familie liegen bislang keine über die Prozessschilderung hinausgehenden Angaben vor.
Einordnung
Der Fall reiht sich in eine Serie österreichischer Gerichtsverfahren zu Gewalt innerhalb der Familie ein, in denen Alkohol, langjährige Konfliktdynamiken und die Anwesenheit von Kindern eine Rolle spielen. „Neue Nachrichten“ berichtete im August 2026 bereits über ein Salzburger Verfahren, in dem eine 86-Jährige wegen versuchten Mordes an ihrer Tochter zu vier Jahren Haft verurteilt wurde – ein Fall mit anderer Konstellation, aber ebenfalls mit einem vorerst nicht rechtskräftigen Urteil. Die Häufung solcher Fälle sagt für sich genommen nichts über einen Trend aus, verweist aber darauf, wie oft Gerichte in Österreich mit eskalierter häuslicher Gewalt befasst sind.
