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Das Landesgericht Innsbruck hat am 4. August 2026 vier Angeklagte im Alter zwischen 16 und 25 Jahren rechtskräftig vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. Die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführte Verhandlung betraf die im April 2026 viral gegangene Tötung eines Katers in Brixen im Thale (Bezirk Kitzbühel) mittels Schneeschaufel und Bolzenschussapparat. Die Angeklagten gaben an, das Tier bereits schwer verletzt gefunden und von seinem Leiden befreit zu haben.

Laut einer vom ORF zitierten Mitteilung des Landesgerichts sah die Richterin weder die äußere noch die innere Tatseite der Tierquälerei verwirklicht: Der Zweck der Handlung sei die Leidensbeendigung gewesen, und ein veterinärmedizinisches Gutachten konnte nicht sicher belegen, dass der Kater nach dem Schuss noch Schmerzen empfand.

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten kritisierte das Urteil scharf und verwies auf mehrere aufeinanderfolgende Gewalthandlungen statt eines einzelnen gezielten Akts. Eine Tiroler SPÖ-Politikerin forderte strengere Tierschutzgesetze. Offen bleiben die vollständige Urteilsbegründung, die Sicht der Verteidigung und ob es zu gesetzlichen Konsequenzen kommt.

Was passiert ist

Am Dienstag, dem 4. August 2026, hat das Landesgericht Innsbruck vier junge Männer im Alter zwischen 16 und 25 Jahren vom Vorwurf der Tierquälerei rechtskräftig freigesprochen. Die eineinhalbstündige Verhandlung fand laut Der Standard unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anlass war ein im April 2026 im Internet verbreitetes Video, das die Tötung eines Katers im Tiroler Brixen im Thale (Bezirk Kitzbühel) zeigt. Zu sehen war unter anderem, wie auf das Tier mit einer Schneeschaufel eingeschlagen wurde, bevor die Männer versuchten, es mit einem Bolzenschussapparat zu töten. Die Angeklagten gaben vor Gericht an, den Kater bereits schwer verletzt am Straßenrand gefunden zu haben; ein als Metzger ausgebildeter Mitangeklagter habe ihm daraufhin mit dem Bolzenschussgerät einen Schuss versetzt, um ihn anschließend mit einem Messerschnitt schmerzlos zu töten.

Was die Gerichtsmitteilung zeigt

Laut einer nach dem Urteil veröffentlichten Mitteilung des Landesgerichts, die der ORF zitiert, sah die Richterin weder die “äußere noch die innere Tatseite” der Tierquälerei verwirklicht. Ausschlaggebend war aus Sicht des Gerichts, dass der von den Angeklagten verfolgte Zweck die Beendigung des Leidens des Tieres gewesen sei - damit sei der Tatbestand der Mutwilligkeit nicht erfüllt. Das Gericht stützte sich dabei auch auf ein veterinärmedizinisches Sachverständigengutachten: Da der Kater nach dem Bolzenschuss heftig zuckte, dürfte der Schuss nicht sachgerecht ausgeführt worden sein; die Zuckungen könnten aber auch unwillkürliche, vom Rückenmark und Hirnstamm gesteuerte Reflexe gewesen sein, die nicht notwendig auf Schmerzen hindeuten. Mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit habe daher nicht festgestellt werden können, ob das Tier nach dem Schuss noch Schmerzen empfunden habe - weshalb auch der Tatbestand der rohen Misshandlung beziehungsweise unnötigen Qual nicht als erfüllt angesehen wurde.

Reaktionen

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten reagierte nach eigenen Angaben fassungslos auf das Urteil. Es sei “völlig unverständlich” und sende ein falsches Signal, hieß es von der Organisation. Aus ihrer Sicht spricht bereits der dokumentierte Ablauf gegen die Darstellung, der Kater sei durch einen einzelnen, gezielten Akt von seinem Leiden erlöst worden: Die Tötung habe aus mehreren aufeinanderfolgenden Gewalthandlungen bestanden. Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck verwies laut ORF zudem auf das Bundestierschutzgesetz, wonach ein “vernünftiger Grund” zur Tötung eines Tieres nicht automatisch vorliege, nur weil dieses verletzt sei; sie hinterfragte, warum der Kater nicht in eine Tierarztpraxis gebracht worden sei. Die Tiroler SPÖ-Tierschutzsprecherin Claudia Hagsteiner erklärte laut einer Aussendung, unabhängig von diesem “Einzelfall-Urteil” sei eine Stärkung des Tierschutzes ein Muss.

Was unklar bleibt

Offen bleibt, welche weiteren Details das vollständige schriftliche Urteil zur Beweiswürdigung liefert. Eine Stellungnahme der Verteidigung oder der Angeklagten selbst liegt bislang nicht vor. Unklar ist zudem, welche Konsequenzen die virale Verbreitung des ursprünglichen Videos abseits des Strafverfahrens für die Beteiligten hatte, und ob die von Vier Pfoten und der SPÖ geforderten gesetzlichen Verschärfungen im Tierschutz tatsächlich umgesetzt werden.