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Die österreichische Bundesverwaltung integriert Künstliche Intelligenz erstmals direkt in den elektronischen Akt (ELAK). Unter dem Namen „KI im ELAK“ sollen Bedienstete künftig Informationen aus Akten und Dokumenten schneller erschließen, Inhalte zusammenfassen und Fragen direkt in ihrer gewohnten Arbeitsumgebung stellen können. Technische Grundlage ist die zentrale, als souverän bezeichnete KI-Infrastruktur des Bundesrechenzentrums (BRZ), die bereits für den Dienst GovGPT genutzt wird. Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) begründete den Schritt damit, dass die Maßnahme im Verwaltungsalltag Zeit spare und Bedienstete entlaste.

Die KI soll konkret bei drei Aufgaben unterstützen: einem Hilfe-Chat zur Bedienung des ELAK, dem Durchsuchen und Zusammenfassen von Dokumenten aus einer gemeinsamen Ablage sowie der strukturierten Erschließung einzelner Akteninhalte auf Anfrage. Die Einführung soll schrittweise in den kommenden Wochen starten, in Abstimmung mit Ministerien und obersten Organen, und bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Offen bleiben technische Details zur Modell- und Sicherheitsarchitektur, eine unabhängige Datenschutzbewertung, die Kosten des Rollouts sowie mögliche Stellungnahmen von Gewerkschaften oder Personalvertretungen – die bisherige Berichterstattung stützt sich allein auf die Darstellung des Staatssekretariats.

Was passiert ist

Die österreichische Bundesverwaltung bindet Künstliche Intelligenz erstmals direkt in ihre zentrale Fachanwendung ein: den elektronischen Akt, kurz ELAK. Unter dem Titel „KI im ELAK“ sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig Informationen aus Akten und Dokumenten schneller erschließen, Inhalte zusammenfassen lassen und Fragen direkt in ihrer gewohnten Arbeitsumgebung stellen können, ohne die Anwendung zu verlassen. Als technische Grundlage dient die zentrale, als souverän bezeichnete KI-Infrastruktur des Bundesrechenzentrums (BRZ), die bereits für den Dienst GovGPT im Einsatz ist. Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) begründete den Schritt in einer Aussendung damit, dass „Public AI“ künstliche Intelligenz dorthin bringe, wo sie im Verwaltungsalltag konkret Zeit spare und Bedienstete entlaste.

Was die Quellen zeigen

Die Ankündigung stammt aus einer Presseaussendung des Staatssekretariats, die inhaltlich von ORF.at und Kurier unabhängig aufgegriffen und bestätigt wurde. Übereinstimmend beschreiben die Quellen drei konkrete Funktionen: Erstens einen Chat mit einer ELAK-Hilfe, der Fragen zur Bedienung des elektronischen Akts selbst beantwortet. Zweitens die Möglichkeit, Dokumente einer gemeinsamen Onlinedokumentenablage von der KI durchsuchen, relevante Informationen identifizieren und Inhalte aus mehreren Dokumenten zusammenfassen zu lassen. Drittens können Bedienstete Fragen zu einem konkreten Akt stellen und sich dessen wesentliche Inhalte strukturiert erschließen lassen. Die Einführung soll schrittweise in den kommenden Wochen erfolgen, in enger Abstimmung mit Ministerien, obersten Organen und weiteren teilnehmenden Organisationen, und bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Was unklar bleibt

Weder die Presseaussendung noch die aufgegriffenen Medienberichte enthalten Angaben dazu, welche konkrete Modell- und Serverarchitektur hinter der als „souverän“ bezeichneten KI-Infrastruktur des BRZ steht, wer sie betreibt und wie der Datenfluss bei der Verarbeitung von Akteninhalten technisch abgesichert ist. Ebenso fehlen bislang eine unabhängige Datenschutz- oder Sicherheitsbewertung, etwa durch die Datenschutzbehörde, sowie Angaben zu den Kosten des Rollouts. Stellungnahmen von Beamtengewerkschaften oder Personalvertretungen zur Einführung des Tools liegen bisher nicht vor.

Einordnung

„KI im ELAK“ reiht sich laut Ankündigung in die schrittweise ausgebaute „Public AI“-Strategie der Bundesverwaltung ein, in deren Rahmen zuvor bereits zentral verfügbare Dienste wie GovGPT eingeführt wurden. Mit der Einbindung in den ELAK verschiebt sich der Ansatz von einem separat nutzbaren Werkzeug hin zur direkten Integration in die tägliche Aktenbearbeitung von Bundesbediensteten. Da die vorliegende Berichterstattung ausschließlich auf der Darstellung des Staatssekretariats beruht, lässt sich derzeit nicht einordnen, wie die konkrete Umsetzung von Datenschutz und Informationssicherheit im Detail bewertet wird oder ob es innerhalb der Verwaltung kritische Stimmen zu dem Vorhaben gibt.