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Die Staatsanwaltschaft Leoben hat beim Bezirksgericht Bruck/Mur Strafantrag wegen Diebstahls und Sachbeschädigung gegen eine Person gestellt. Es geht um die Beschädigung der Kletterroute „Geheimer Schwob“ am Hochschwab in der Obersteiermark, die FPÖ-Chef Herbert Kickl 2020 mit zwei weiteren Bergsteigern erstbegangen und mit Haken versehen hatte. Die Verhandlung ist für 22. Oktober 2026 angesetzt.

Von ursprünglich drei Verdächtigen blieb nach den Ermittlungen nur einer übrig: Ein Verfahren wurde eingestellt, ein weiteres gegen einen unbekannten Verdächtigen ausgeschieden. Aufgedeckt worden war der Fall durch Fotos, denen zufolge Unbekannte die Haken absichtlich mit einem Winkelschleifer entfernt haben sollen. Auf einer Website waren die Fotos mit der Begründung veröffentlicht worden, „Faschisten aus dem Gebirge“ jagen zu wollen – die FPÖ reagierte mit einer Sachverhaltsdarstellung, die Alpinpolizei ermittelte.

Offen bleibt, wie die Verhandlung im Oktober ausgeht und ob sich Kickl oder die FPÖ zum aktuellen Strafantrag äußern. Auch die Identität der Betreiber jener Website, die den Anschlag begründete, ist nicht bekannt.

Was passiert ist

Die Staatsanwaltschaft Leoben hat beim Bezirksgericht Bruck/Mur Strafantrag gegen eine Person gestellt. Der Vorwurf lautet auf Diebstahl und Sachbeschädigung. Hintergrund ist die Beschädigung der Kletterroute „Geheimer Schwob“ am Hochschwab in der Obersteiermark – jener Route, die FPÖ-Chef Herbert Kickl 2020 gemeinsam mit zwei weiteren Bergsteigern als Erstbegehung erschlossen und mit Haken versehen hatte.

Der Strafantrag und die Verdächtigen

Ursprünglich waren drei Personen verdächtig, an der Beschädigung beteiligt gewesen zu sein. Das Verfahren gegen einen der beiden namentlich bekannten Verdächtigen wurde eingestellt, jenes gegen einen dritten, unbekannten Verdächtigen wurde ausgeschieden beziehungsweise abgebrochen. Übrig blieb damit eine Person, gegen die sich der nun gestellte Strafantrag richtet. Die Verhandlung soll am 22. Oktober 2026 am Bezirksgericht Bruck/Mur stattfinden.

Wie der Fall bekannt wurde

Ins Rollen gebracht hatten die Angelegenheit Fotos, die eine Beschädigung der Route nahelegten. Ihnen zufolge sollen Unbekannte die Kletterhaken absichtlich mit einem Winkelschleifer entfernt haben. Die Fotos wurden auf einer Website veröffentlicht, versehen mit der Begründung, „Faschisten aus dem Gebirge“ jagen zu wollen – ein erkennbarer Bezug auf Kritik daran, dass Kickl die Erstbegehung nach Ansicht der Urheber für seine Selbstinszenierung genutzt habe. Die FPÖ reagierte mit einer Sachverhaltsdarstellung, woraufhin die Alpinpolizei ermittelte.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie das Gericht den Fall am 22. Oktober beurteilen wird und ob der verbliebene Verdächtige die Vorwürfe bestreitet. Auch eine Stellungnahme von Herbert Kickl oder der FPÖ-Bundespartei zu dem nun vorliegenden Strafantrag liegt nicht vor. Unklar ist zudem, warum genau zwei der drei ursprünglichen Verdächtigen aus dem Verfahren ausschieden, sowie wer hinter der Website mit der Parole gegen Kickl steht.