Der frühere Geschäftsführer der insolventen Möbelkette Kika/Leiner, Hermann Wieser, wurde am 28. August 2026 festgenommen und sitzt seit 30. August in Untersuchungshaft. Das Straflandesgericht Wien hat diese U-Haft am 14. September 2026 rechtskräftig bis 14. Oktober 2026 verlängert – bestätigt durch eine Gerichtssprecherin und übereinstimmend berichtet von ORF, Die Presse, Kleine Zeitung und Der Standard. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Wieser vor, die Notlage von Hochwasseropfern im September 2024 ausgenutzt zu haben: Über eine beworbene „Unwetter-Soforthilfe-Aktion“ mit 20 Prozent Rabatt seien Anzahlungen von mindestens 4.700 Kundinnen und Kunden hereingeholt worden, obwohl das Unternehmen laut WKStA bereits seit Jänner 2024 zahlungsunfähig gewesen sein soll. Laut Oberstaatsanwältin Alexandra Völkel liegt der Gesamtschaden bei mindestens 15 Millionen Euro – frühere Berichte nannten rund 16,1 Millionen Euro; zusätzlich soll Wieser vor der Insolvenz rund 1,1 Millionen Euro Vermögen beiseitegeschafft haben. Die Kleine Zeitung bezeichnet den Vorwurf als „systematischen Betrug“. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wiesers Anwalt, Gerhard Podovsovnik, hat die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen: Zunächst sprach er von einer „medialen Vorverurteilung“ und forderte eine „unverzügliche Enthaftung“ seines Mandanten, der laut Kleine Zeitung „bis zur letzten Minute gekämpft“ habe; gegenüber Der Standard kündigte er an, „alles zu tun, um den strafrechtlichen Vorwurf zu widerlegen“. Zur jetzigen Haftverlängerung liegt keine neue, eigenständige Stellungnahme der Verteidigung vor – eine eigene Äußerung Wiesers selbst fehlt weiterhin. Zur Vorgeschichte: Nach dem Verkauf der Kika/Leiner-Immobilien durch die insolvente Signa-Gruppe an den Immobilienentwickler Supernova 2023 übernahm Wieser das operative Möbelgeschäft; nach einer ersten Insolvenz folgte im November 2024 eine zweite, nach der kein Investor mehr gefunden wurde, und Anfang 2025 schlossen die letzten Filialen endgültig.
Offen bleiben, ob nach dem 14. Oktober 2026 eine weitere Haftverlängerung, eine Enthaftung oder eine Anklage folgt, sowie der Ort der Festnahme, den nur die Kleine Zeitung mit dem Bezirk Liezen beziffert. Auch die Namensnennung bleibt uneinheitlich: Neben Kleine Zeitung, Salzburger Nachrichten und VOL.AT verwendet inzwischen auch Die Presse durchgehend den vollen Namen, während ORF weiterhin ohne Namensnennung berichtet – primärquellenseitig ist das nicht abschließend bestätigt. Auch ob „systematischer Betrug“ eine wörtliche Einstufung der WKStA ist, bleibt unklar.
Was passiert ist
Der frühere Geschäftsführer der insolventen Möbelkette Kika/Leiner, Hermann Wieser – in manchen Quellen weiterhin nur als „Hermann W.“ bezeichnet –, wurde am 28. August 2026 festgenommen und befindet sich seit 30. August in Untersuchungshaft. Das Straflandesgericht Wien hat diese U-Haft nun, am 14. September 2026, rechtskräftig bis 14. Oktober 2026 verlängert – eine dem „Standard“ gegenüber zitierte Gerichtssprecherin bestätigte die Entscheidung, mehrere weitere Medien berichteten übereinstimmend darüber. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Wieser unter anderem vor, die Notlage von Hochwasseropfern im September 2024 bei einer Rabattaktion ausgenutzt zu haben. Der Fall war ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten anhängig und wurde später an die WKStA abgetreten. Für Wieser gilt die Unschuldsvermutung.
Die Vorwürfe im Detail
Laut WKStA steht Wieser im dringenden Verdacht, die Notlage von Hochwasseropfern im September 2024 gezielt ausgenutzt zu haben. Im Rahmen einer beworbenen „Unwetter-Soforthilfe-Aktion“ sei Kunden ein 20-prozentiger Rabatt auf Möbelkäufe versprochen worden, um rasch liquide Anzahlungen zu generieren – obwohl das Unternehmen nach Darstellung der Staatsanwaltschaft bereits seit Ende Jänner 2024 zahlungsunfähig gewesen sein soll. Zusätzlich soll Wieser kurz vor der Insolvenzeröffnung gezielt rund 1,1 Millionen Euro Vermögen der Möbelkette beiseitegeschafft haben, um Gläubiger im Insolvenzverfahren zu benachteiligen. Die zuständige Oberstaatsanwältin Alexandra Völkel bezifferte das Ausmaß mehrfach, zuletzt auch in den Berichten zur Haftverlängerung: mindestens 4.700 Kundinnen und Kunden seien betroffen, der Gesamtschaden liege bei mindestens 15 Millionen Euro – frühere Berichte hatten die Summe mit rund 16,1 Millionen Euro etwas präziser beziffert. Bei der ursprünglichen Verhängung der U-Haft sah das Gericht die Haftgründe Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr als gegeben an; ob dieselbe Begründung auch der jetzigen Verlängerung zugrunde liegt, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor. Die Kleine Zeitung bezeichnet den Vorwurf zusammenfassend als „systematischen Betrug“ – ob dies eine wörtliche Formulierung der Ermittlungsbehörde ist, lässt sich aus den vorliegenden Quellenauszügen nicht klären.
U-Haft bis 14. Oktober verlängert
Die aktuelle Entwicklung: Am 14. September 2026 verlängerte das Straflandesgericht Wien die Untersuchungshaft über Wieser. Die Entscheidung sei rechtskräftig und gelte vorläufig bis 14. Oktober 2026, berichteten ORF, Die Presse, Kleine Zeitung und Der Standard übereinstimmend unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin. Eine eigene Begründung des Gerichts für die neuerliche Verlängerung liegt in den gesichteten Berichten nicht vor. Zu diesem konkreten Beschluss hat sich die Verteidigung bislang nicht gesondert geäußert – die Medien wiederholen im Wesentlichen die bereits zuvor bekannte Position von Wiesers Anwalt.
Reaktion der Verteidigung
Wiesers Anwalt, Gerhard Podovsovnik, wies die Vorwürfe wiederholt zurück. In einem ersten, laut ORF aus einem ZIB2-Interview stammenden Statement sprach er von einer „medialen Vorverurteilung“ und forderte eine „unverzügliche Enthaftung“ seines Mandanten; die Kleine Zeitung bestätigte inhaltlich, dass Wieser laut seinem Umfeld „bis zur letzten Minute gekämpft“ habe. In einem späteren, direkt Der Standard gegenüber gemachten Statement kündigte Podovsovnik an, „alles zu tun, um den strafrechtlichen Vorwurf zu widerlegen“ – Wieser habe das Unternehmen nicht allein geführt, sondern wie üblich Berater und Wirtschaftsprüfer eingebunden, und ein fix zugesagter Investor sei erst in letzter Sekunde abgesprungen. Eine eigene, wörtliche Stellungnahme Wiesers selbst liegt weiterhin nicht vor – bislang hat sich nur sein Anwalt öffentlich geäußert, auch zur jetzigen Haftverlängerung nicht mit einem neuen, eigenständigen Statement.
Vorgeschichte von Kika/Leiner
Kika/Leiner war bereits 2023 in eine erste Insolvenz geschlittert, als die mittlerweile pleitegegangene Signa-Gruppe des Investors René Benko – der sich aktuell ebenfalls in Untersuchungshaft befindet – die Immobilien der Möbelkette an den Grazer Immobilienentwickler Supernova verkaufte und das operative Möbelgeschäft an Wieser abgab. Kurz darauf meldete das Unternehmen laut Kleine Zeitung erstmals Insolvenz an. Nach einer zweiten Insolvenz im November 2024 konnte Wieser weder frisches Kapital noch einen Investor auftreiben – die erhobenen Vorwürfe betreffen die Zeit rund um diese Zahlungsunfähigkeit ab Anfang 2024. Anfang 2025 schloss die einst größte Möbelkette Österreichs nach längerer Talfahrt ihre letzten Filialen endgültig. Wie „Neue Nachrichten“ bereits berichtete, zählt die Kika/Leiner-Pleite neben jener von KTM zu den Fällen, die die Reserven des Insolvenzentgeltfonds spürbar belastet haben.
Was unklar bleibt
Offen bleibt, ob nach dem 14. Oktober 2026 eine weitere Haftverlängerung erfolgt, es zu einer Enthaftung oder letztlich zu einer Anklage kommt – ein möglicher Prozesstermin ist derzeit nicht absehbar. Uneinheitlich bleibt zudem die Nennung des Beschuldigten: Während ORF (wien.ORF.at) auch in der aktuellen Berichterstattung ohne Namensnennung auskommt, verwenden Kleine Zeitung, Salzburger Nachrichten, VOL.AT und inzwischen auch Die Presse durchgehend den vollen Namen „Hermann Wieser“. Diese unterschiedliche Praxis dürfte redaktionelle Gründe haben, ist aber durch keine eingesehene Primärquelle wie ein Gerichtsdokument bestätigt. Auch der genaue Ort der Festnahme bleibt unklar: Die Kleine Zeitung hatte zuvor den Bezirk Liezen genannt, andere Quellen machen dazu keine Angabe. Unklar bleibt außerdem, ob die von der Kleine Zeitung verwendete Formulierung „systematischer Betrug“ auf eine wörtliche Einstufung der WKStA zurückgeht, sowie wie viele der 4.700 Kundinnen und Kunden bereits Schadenersatzansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet haben.
Einordnung
Der Fall reiht sich in eine Serie strafrechtlicher Aufarbeitungen rund um die Kika/Leiner-Pleite ein, die seit dem Verkauf durch die Signa-Gruppe wiederholt Schlagzeilen gemacht hat. Dass die U-Haft nun bereits einen Monat nach der ersten Verlängerungsentscheidung erneut bis 14. Oktober 2026 verlängert wurde, deutet darauf hin, dass die Ermittlungen der WKStA andauern und die ursprünglich angeführten Haftgründe aus Sicht des Gerichts weiterhin Bestand haben dürften – eine explizite neue Begründung liegt in den vorliegenden Quellen jedoch nicht vor. Mit dem namentlich benannten Verteidiger Gerhard Podovsovnik liegt die Gegenposition zwar greifbar vor, zur aktuellen Verlängerung hat sie sich aber nicht gesondert geäußert. Für eine abschließende juristische Bewertung ist der weitere Verfahrensverlauf, insbesondere eine mögliche Anklage und der Ausgang nach Ablauf der jetzigen Frist am 14. Oktober 2026, abzuwarten.

