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Die österreichische Bundesregierung hat das lange erwartete Klimagesetz in Begutachtung geschickt und hält damit am Ziel fest, Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen – zehn Jahre vor dem EU-Ziel 2050. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) sowie die Abgeordneten Julia Herr (SPÖ) und Michael Bernhard (Neos) den nach 13-monatigen Verhandlungen erzielten Entwurf. Erreicht werden soll das Ziel über Emissionsreduktion, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft; ein erster Klimafahrplan mit konkreten Maßnahmen soll bis Ende 2027 vorliegen. Bei einer Zielverfehlung muss die Regierung binnen sechs Monaten gegensteuern. Das Gesetz betrifft nur Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels wie Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall.

Noch am Tag der Präsentation kritisierte die Industriellenvereinigung den nationalen Alleingang als teuren Fehler ohne zusätzlichen Klimanutzen. Der vollständige Gesetzestext liegt bislang nicht öffentlich vor, ebenso wenig die konkreten Inhalte des erst 2027 fälligen Klimafahrplans. Eine im Entwurf laut einer einzelnen Quelle enthaltene Klausel zur möglichen Verschiebung des Ziels bei schweren Wirtschaftsverwerfungen ist nicht unabhängig bestätigt.

Was passiert ist

Die österreichische Bundesregierung hat am Freitag, den 18. September 2026, das lange erwartete Klimagesetz in Begutachtung geschickt. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Landwirtschaftsministerium bekräftigten Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) gemeinsam mit den Abgeordneten Julia Herr (SPÖ) und Michael Bernhard (Neos) das Ziel, Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Damit hält die Koalition an einem Termin fest, der zehn Jahre vor dem offiziellen EU-Ziel 2050 liegt. Der Präsentation waren nach Angaben der beteiligten Parteien 13 Monate an Verhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und Neos vorausgegangen, eine Einigung der Regierungsparteien war Ende August erzielt worden.

Die Eckpunkte des Entwurfs

Erreicht werden soll die Klimaneutralität laut Totschnig über drei Ansatzpunkte: die Reduktion von Emissionen, Anpassung an den Klimawandel und Kreislaufwirtschaft. Ein erster „Klimafahrplan“ mit konkreten Maßnahmen soll bis Ende 2027 erarbeitet werden. Das Gesetz legt zudem fest, was bei einer Verfehlung der Ziele passiert: Wird der vereinbarte Pfad verfehlt, muss die Regierung nach sechs Monaten gegensteuern. Es betrifft dabei nur jene Sektoren, die nicht bereits über den europäischen Emissionshandel (ETS) geregelt sind – also Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie und Gewerbe, Landwirtschaft und Abfall. Der übrige Bereich, große Industrieanlagen im EU-Emissionshandel, richtet sich nach EU-Recht, das ebenfalls 2040 als Zielmarke für Klimaneutralität vorsieht – die EU-Kommission hat allerdings vorgeschlagen, dieses Ziel zeitlich nach hinten zu verschieben, worüber derzeit abgestimmt wird.

Reaktionen aus Koalition und Wirtschaft

SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr verwies bei der Präsentation darauf, dass innerhalb der EU nur Finnland sich noch ambitioniertere Klimaziele gesetzt habe, und zeigte sich überzeugt, dass der Klimafahrplan bereits Maßnahmen enthalten werde, die zu diesem Zeitpunkt schon in Umsetzung seien. Neos-Umweltsprecher Michael Bernhard bezeichnete die vorangegangenen 13 Verhandlungsmonate als „keinen Schnellschuss“ und verwies unter anderem auf 48 Hitzetage in Wien im vergangenen Sommer als Beleg für die Dringlichkeit. Aus der Wirtschaft kam noch am selben Tag Kritik: Die Industriellenvereinigung bezeichnete den nationalen Alleingang beim 2040-Ziel in einer eigenen Presseaussendung als teuren Fehler ohne zusätzlichen Klimanutzen und sieht dadurch Unternehmen, Arbeitsplätze und Wertschöpfung gefährdet – eine Einschätzung, die bislang nicht unabhängig eingeordnet vorliegt. Teile der ÖVP selbst hatten sich laut Berichterstattung zuvor aus wirtschaftlichen Gründen gegen das 2040-Ziel ausgesprochen.

Was unklar bleibt

Der vollständige Gesetzestext liegt derzeit nur als Begutachtungsentwurf vor und wurde nicht in voller Länge eingesehen. Laut einem einzelnen, zusätzlich recherchierten Bericht soll der Entwurf zudem eine Klausel enthalten, die bei schweren wirtschaftlichen Verwerfungen eine Verschiebung des 2040-Ziels auf 2050 ermöglichen könnte – dieses Detail ist bislang nur über diese eine Quelle belegt und nicht Teil der ursprünglichen Berichterstattung von ORF, Kurier oder DER STANDARD. Ebenso offen sind die konkreten Inhalte des erst bis Ende 2027 zu erarbeitenden Klimafahrplans, eine Kostenschätzung für die Umsetzung sowie mögliche weitere Stellungnahmen von Wirtschafts- und Umweltverbänden im nun laufenden Begutachtungsverfahren.

Einordnung

Das Klimagesetz ist eines der zentralen Vorhaben der aktuellen Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos und war seit Regierungsantritt mehrfach verschoben worden. Dass Vertreter aller drei Parteien gemeinsam vor die Presse traten, unterstreicht den politischen Kompromisscharakter des Vorhabens – zumal Teile der ÖVP dem 2040-Ziel bislang skeptisch gegenüberstanden. Am 20. September strahlt ORF 2 zudem die Diskussionssendung „Hohes Haus“ zum Thema aus, die laut Ankündigung der Frage nachgeht, wie verbindlich der Weg zur Klimaneutralität 2040 tatsächlich ausgestaltet ist. Ob der Entwurf das Begutachtungsverfahren unverändert übersteht und wann eine endgültige Beschlussfassung im Parlament erfolgt, ist offen.