Textlänge

Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 81-jährigen Mann begonnen, der gestanden hat, die US-amerikanische Touristin Amy Lopez 1994 sexuell missbraucht und getötet zu haben. Laut Anklage wurde die damals 24-jährige Amy Lopez am 26. September 1994 auf der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz in ein abgelegenes Zimmer gelockt, gefesselt, missbraucht und mit mehreren Messerstichen getötet. Der Angeklagte bestätigte das Geständnis seines Verteidigers vor Gericht persönlich.

Aufgeklärt wurde der Fall durch eine neue technische Auswertung alter DNA-Spuren, an der auch Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts beteiligt waren. Der heute 81-Jährige wurde Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Ein Urteil steht noch aus.

Die Berichterstattung stützt sich auf mehrere Medien, die sich erkennbar auf dieselbe Agenturmeldung beziehen; ein offizielles Gerichtsdokument wurde für diesen Artikel nicht ausgewertet. Offen bleiben unter anderem die Urteilsfrage, die Gründe für die jahrzehntelange Verzögerung der Aufklärung und eine direkte Stellungnahme der Opferfamilie, die bislang nur über ihre Anwälte spricht.

Was passiert ist

Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 81-jährigen Mann begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben“. Zum Prozessauftakt erschien der Angeklagte mit Rollator und ohne verdecktes Gesicht. Sein Verteidiger erklärte, der Mann räume die Tat vollumfänglich ein – der Angeklagte selbst bestätigte dies auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters. Vor dem Gerichtssaal hatte sich laut Berichten bereits vor Prozessbeginn eine Warteschlange gebildet, der Saal war voll besetzt.

Die Tat und ihre Aufklärung nach drei Jahrzehnten

Laut Anklage geschah das Verbrechen am 26. September 1994. Die damals 24-jährige US-Amerikanerin Amy Lopez war im Rahmen einer Europareise als Touristin in Koblenz und wollte die Festung Ehrenbreitstein besichtigen. Dem heute 81-Jährigen, damals 49 Jahre alt, wird vorgeworfen, sie unter einem Vorwand in ein abgelegenes Zimmer der Festung gelockt, dort mit Handschellen gefesselt, sexuell missbraucht und mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Der Fall blieb über Jahrzehnte ungeklärt, bis eine neue technische Auswertung alter DNA-Spuren – unter maßgeblicher Beteiligung von Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts – zu einer Zuordnung führte. Der Mann wurde Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Laut seinem Anwalt habe er die DNA-Probe freiwillig abgegeben, weil ihn der Fall „extrem belastet“ habe und er Klarheit wollte.

Was die Quellen zeigen

Die vorliegende Berichterstattung stützt sich auf mehrere österreichische Medien, die den Prozessauftakt übereinstimmend schildern; Die Presse kennzeichnet ihren Bericht ausdrücklich als APA/dpa-Meldung. Damit gilt der Kernvorgang – Prozessbeginn und vollständiges Geständnis – als von einer Nachrichtenagentur getragen. Angaben zum Ablauf der Tat, zur DNA-Analyse und zur Festnahme stammen aus der Wiedergabe der Anklage beziehungsweise aus Aussagen von Verteidiger und Gutachter im Gerichtssaal, nicht aus einer selbst eingesehenen Gerichtsakte oder amtlichen Mitteilung. Eine offizielle Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz zu dem Fall existiert nach eigener Recherche, wurde für diesen Artikel aber nicht ausgewertet.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie das Gericht die Schwere der Schuld einstufen und wann es zu einem Urteil kommen wird. Aus den vorliegenden Berichten geht nicht hervor, warum der Fall trotz gesicherter DNA-Spuren am Tatort rund 32 Jahre lang nicht aufgeklärt werden konnte. Die Forderung der Opferfamilie nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist nur über deren Anwälte bekannt, eine direkte Stellungnahme der Familie liegt nicht vor. Auch eine Reaktion US-amerikanischer Behörden oder eine unabhängige Bestätigung der DNA-Analyse außerhalb der Gerichtsberichterstattung ist bislang nicht dokumentiert.

Einordnung

Der Fall hat keinen unmittelbaren Österreich- oder EU-Bezug – Tatort, Gericht und Ermittlungsbehörden liegen in Deutschland, das Opfer war US-Amerikanerin. Berichtet wird darüber dennoch, weil die Aufklärung eines seit 1994 ungeklärten Tötungsdelikts durch moderne DNA-Analyse ein Vorgang von öffentlichem Interesse ist, wie er auch in anderen Cold-Case-Verfahren wiederkehrt. Der weitere Prozessverlauf, insbesondere Urteil und Begründung, ist noch offen.