Rund zwei Wochen nach Inkrafttreten des gesetzlichen Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 Jahren hat das Bildungsministerium eine erste bundesweite Zwischenbilanz vorgelegt: Österreichweit sind rund 80 Verstöße bekannt, davon 55 in Wien, rund zehn in Niederösterreich, sieben in der Steiermark, fünf in Salzburg und einer im Burgenland; aus Tirol und Vorarlberg wurden keine Verstöße gemeldet, für Oberösterreich und Kärnten lagen keine vollständigen Zahlen vor. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) bezeichnete die Zahl als „weniger als befürchtet“ und führte sie auf frühzeitige Information von Schulen, Eltern und Schülerinnen zurück; die Bildungsdirektionen sprechen von einer „großteils problemlosen“ Umsetzung. Diese Zahlen werden von mehreren Medien übereinstimmend wiedergegeben, gehen aber erkennbar auf eine einzelne Ministeriumsaussage zurück, die nicht im Original vorliegt.
Weiterhin gibt es österreichweit nur eine Anzeige: In Niederösterreich wurden die Eltern einer 13-jährigen Schülerin aus dem Bezirk Neunkirchen bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt, nachdem das Mädchen auch nach Gesprächen mit Lehrkraft, Schulleitung und Bildungsdirektion weiter mit Kopftuch zum Unterricht erschienen war. Laut Gesetz drohen den Eltern nun Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) forderte erneut, die Höchststrafe auf bis zu 2.500 Euro anzuheben.
Offen bleibt, wie viele der 55 Wiener Fälle in Anzeigen münden, warum für Oberösterreich und Kärnten noch keine vollständigen Zahlen vorliegen und wie das niederösterreichische Verwaltungsstrafverfahren ausgeht. Stimmen von Kritikerinnen und Kritikern des Verbots – etwa der IGGÖ, die das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten will – liegen zu dieser Bilanz bislang nicht vor.
Was passiert ist
Rund zwei Wochen nach Inkrafttreten des gesetzlichen Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 Jahren hat das Bildungsministerium eine erste bundesweite Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind österreichweit rund 80 Verstöße bekannt – deutlich mehr als die zunächst bekannt gewordenen Wiener und niederösterreichischen Einzelfälle, aber laut Ministerium „weniger als befürchtet“. Weiterhin gibt es nur die bereits bekannte eine Anzeige: In Niederösterreich wurden die Eltern einer 13-jährigen Schülerin aus dem Bezirk Neunkirchen bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt, nachdem das Mädchen auch nach Gesprächen mit Lehrkraft, Schulleitung und Bildungsdirektion weiterhin mit Kopftuch zum Unterricht erschienen war.
Die bundesweite Bilanz im Detail
Von den rund 80 bekannten Verstößen entfallen laut der Aufschlüsselung des Ministeriums 55 auf Wien – die meisten davon, wie bereits berichtet, aus Rudolfsheim-Fünfhaus und Floridsdorf, wobei diese bezirksgenaue Aufteilung ursprünglich nur aus einem einzelnen Medienbericht stammt und von uns nicht unabhängig geprüft wurde. Niederösterreich meldet rund zehn Fälle, die Steiermark sieben, Salzburg fünf und das Burgenland einen. Aus Tirol und Vorarlberg wurden bislang keine Verstöße gemeldet, für Oberösterreich und Kärnten lagen zum Zeitpunkt der Bilanz keine vollständigen Zahlen vor. Die Gesamtzahl sowie die Länderaufteilung werden von mehreren voneinander unabhängigen Medien übereinstimmend wiedergegeben, gehen aber erkennbar auf eine einzelne Stellungnahme bzw. Pressekonferenz des Ministeriums zurück, die wir nicht im Original gelesen haben.
Der gesetzliche Verfahrensweg
Das seit Schulbeginn geltende Gesetz untersagt Mädchen unter 14 Jahren, am Gelände öffentlicher wie privater Schulen „das Haupt nach islamischen Traditionen“ zu verhüllen. Bei einem ersten Verstoß spricht zunächst die Klassenlehrkraft das Mädchen in einem vertraulichen Gespräch an. Zeigt das keine Wirkung, muss laut Gesetz unverzüglich die Schuldirektion eingeschaltet werden, die die Eltern über Gesetz und dessen erklärtes Ziel – den Schutz der Mädchen vor gesellschaftlichem oder religiösem Druck – informiert. Hält der Verstoß weiter an, geht der Fall an die Bildungsdirektion; bei neuerlichen Verstößen kann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro verhängen, auch mehrfach. Genau dieser letzte Schritt wurde im Fall der 13-Jährigen aus dem Bezirk Neunkirchen bislang als einziger Fall österreichweit eingeleitet.
Reaktionen aus der Politik
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) bezeichnete die rund 80 gemeldeten Fälle laut Medienberichten als „weniger als befürchtet“ und führte dies auf frühzeitige Information von Schulen, Erziehungsberechtigten und Schülerinnen über die neue Rechtslage zurück; ihm sei wichtig gewesen, dass Lehrkräfte und Schulleitungen gut vorbereitet seien, ohne das Verhältnis zu den Schülerinnen unnötig zu belasten. Die Bildungsdirektionen sprechen laut den vorliegenden Berichten von einer „großteils problemlosen“ Umsetzung. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) nutzte den Fall aus Neunkirchen weiterhin, um eine Anhebung der Höchststrafe auf bis zu 2.500 Euro zu fordern: „Dann überlegt man sich dreimal, ob man die geltenden Regeln ignoriert oder nicht.“ Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) erklärte laut einer Aussendung des Landes, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schulleitungen seien angewiesen, Verstöße genau zu dokumentieren; FPÖ-Landesparteiobmann Udo Landbauer bezeichnete jeden Verstoß als „bewusste Missachtung unserer Regeln, unserer Kultur, unserer Identität und unserer Heimat“. Auch in der neuen bundesweiten Bilanz kommen ausschließlich Regierungsvertreter beziehungsweise das Ministerium selbst zu Wort; Stimmen von Kritikerinnen und Kritikern des Gesetzes oder betroffenen Familien liegen dazu in den vorliegenden Quellen nicht vor.
Was unklar bleibt
Offen bleibt weiterhin, in wie vielen der rund 80 bundesweit gemeldeten Fälle tatsächlich religiös motivierter familiärer Druck vorliegt und in wie vielen die Mädchen selbst am Kopftuch festhalten wollen. Unklar ist auch, warum für Oberösterreich und Kärnten noch keine vollständigen Zahlen vorlagen und wie hoch die tatsächliche Gesamtzahl damit ausfällt. Ebenso offen ist, ob es außerhalb Niederösterreichs – etwa in Wien, wo mit 55 Fällen die meisten Verstöße gemeldet wurden – in den kommenden Wochen zu weiteren Anzeigen kommt, und wie das Verwaltungsstrafverfahren im niederösterreichischen Fall konkret ausgeht. Wie Kritikerinnen und Kritiker des Gesetzes, muslimische Verbände wie die IGGÖ oder betroffene Familien die nun vorgelegte Ministeriums-Bilanz beurteilen, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht ablesen.
Einordnung
Das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren war bereits bei seiner Beschlussfassung durch ÖVP, SPÖ und NEOS politisch umstritten und ist – wie berichtet – auch Gegenstand einer für 9. Oktober angekündigten Protestaktion von SPÖ-Jugendorganisationen sowie einer von der IGGÖ angekündigten Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof. Die neue bundesweite Bilanz von rund 80 Verstößen bei laut Ministerium mehreren tausend Mädchen, die zuvor ein Kopftuch getragen hätten, wird von der Regierung als Beleg für eine überwiegend reibungslose Umsetzung dargestellt. Da diese Einschätzung bislang nur von Regierungsseite bzw. dem Ministerium selbst stammt und wir keine amtliche Originalquelle dazu gelesen haben, lässt sich nicht abschließend beurteilen, wie belastbar und vollständig die Zahlen sind und wie sich die Lage in den noch fehlenden Bundesländern sowie im weiteren Schuljahr entwickelt.

