Der Korruptionsprozess gegen den Industriellen Siegfried Wolf und den früheren Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) ist auf Schiene. Das Wiener Oberlandesgericht hat einen Einspruch der Verteidigung gegen die 78 Seiten starke Anklageschrift der WKStA großteils abgewiesen, die Anklage ist damit rechtswirksam. Verhandelt wird die Causa allerdings nicht in Wien, sondern am Landesgericht Wiener Neustadt.
Laut Anklage soll Wolf im Sommer 2018 einer Finanzamtsleiterin Unterstützung für ihre Bestellung zur Vorständin zugesagt haben, im Gegenzug für eine Steuernachsicht von 630.000 Euro. Schelling soll sich laut Vorwurf telefonisch bei Thomas Schmid für Wolf eingesetzt haben. Beide Vorwürfe stammen aus der Anklageschrift der WKStA, eine Stellungnahme der Verteidigung liegt bislang nicht vor; es gilt die Unschuldsvermutung.
Das Schöffenverfahren wird laut Gerichtssprecherin im Spätherbst erwartet, ein genauer Termin steht noch nicht fest. Die WKStA hat 18 Zeugen zur Einvernahme beantragt, es wird von einer mehrtägigen Verhandlung ausgegangen. Mit Schelling steht nach Ex-Ministerin Karmasin ein weiteres früheres ÖVP-Regierungsmitglied vor einem Strafgericht.
Was passiert ist
Der Korruptionsprozess gegen den Industriellen Siegfried Wolf und den früheren Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) ist auf Schiene. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat einen Einspruch der Verteidigung gegen die 78 Seiten starke Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) grundsätzlich abgewiesen. OLG-Sprecher Max Gruber bestätigte dies laut übereinstimmenden APA-Informationen mehrerer Medien. „Die Anklage ist somit rechtswirksam“, wird Gruber zitiert.
Eine Änderung gibt es allerdings beim Ort der Verhandlung: Die Causa wandert nicht an das Landesgericht für Strafsachen Wien, wo die WKStA ihre Anklage ursprünglich eingebracht hatte, sondern an das Landesgericht Wiener Neustadt. In allen übrigen Punkten wurde das Vorbringen gegen die Anklage laut Gruber abgewiesen.
Die Vorwürfe im Detail
Im Zentrum der Anklage steht laut WKStA eine „korruptive Vereinbarung“. Wolf soll im Sommer 2018 einer niederösterreichischen Finanzamtsleiterin zugesichert haben, sich im Finanzministerium für ihre Bestellung zur Vorständin des Finanzamts Baden-Mödling einzusetzen. Im Gegenzug soll er von ihr eine Steuernachsicht in Höhe von 630.000 Euro verlangt haben – bei der Summe handelte es sich um Nachforderungen aus Einkommensteuern und Anspruchszinsen für die Jahre 2006 bis 2011.
Die mittlerweile 65-jährige Beamtin wird laut Anklage wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit angeklagt, weil sie den steuerschonenden Bescheid ohne Einbindung der zuständigen Fachabteilung erlassen haben soll. Wolf wird Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. Schelling, der von September 2014 bis Dezember 2017 Finanzminister war, soll laut Anklage den damaligen Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, Thomas Schmid, mehrfach telefonisch kontaktiert und zu einer Fürsprache für Wolf aufgefordert haben. Alle diese Darstellungen stammen aus der Anklageschrift der WKStA; wie Wolf und Schelling die Vorwürfe im Detail bestreiten, ist aus den vorliegenden Quellen nicht bekannt. Für alle Beteiligten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Wie es weitergeht
Mit dem Schöffenverfahren ist laut Birgit Borns, Vizepräsidentin und Mediensprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, „im Spätherbst“ zu rechnen. Es handle sich um ein „eher umfangreicheres Verfahren“, für das der zuständige Richter entsprechende Vorbereitungszeit benötige. Die WKStA hat die Ladung und Einvernahme von 18 Zeugen beantragt, es wird von einer mehrtägigen Verhandlung ausgegangen. Ein konkreter Verhandlungstermin steht nach Angaben von Die Presse derzeit noch nicht fest.
Einordnung
Mit Schelling steht nach der früheren Familienministerin Sophie Karmasin, die 2024 rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ein weiteres ehemalige ÖVP-Regierungsmitglied der Ära Faymann II beziehungsweise Kern vor einem Strafgericht. Der Fall reiht sich damit in eine Serie von WKStA-Verfahren gegen frühere ÖVP-Regierungsmitglieder ein. Wie die Verhandlung ausgeht und ob es zu einer Verurteilung kommt, ist damit noch offen und Gegenstand des künftigen Verfahrens, nicht der aktuellen prozessualen Etappe.
Was unklar bleibt
Offen ist bislang der genaue Verhandlungstermin des Schöffenverfahrens. Ebenso liegt keine Stellungnahme der Verteidigung von Wolf oder Schelling zu den einzelnen Anklagepunkten vor, und auch eine Reaktion der ÖVP oder des Finanzministeriums wurde in den vorliegenden Quellen nicht gefunden. Die genaue Begründung des OLG für die Verlagerung der Zuständigkeit nach Wiener Neustadt ist aus den Medienberichten nicht im Detail nachvollziehbar.

