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Der Wiener FPÖ-Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Leo Lugner hat das Diversionsangebot der Staatsanwaltschaft Wien im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung angenommen. Wie der Kurier berichtete, muss er 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten; das seit 2022 laufende Verfahren, das mit einer Hausdurchsuchung und einer Chatauswertung verbunden war, endet damit ohne Anklage. Eine Diversion ist keine gerichtliche Schuldfeststellung. Laut „Der Standard“ soll die Entscheidung auch vom Justizministerium abgesegnet worden sein – unabhängig bestätigt ist das bislang nicht, ebenso wenig wie der genaue Inhalt der ausgewerteten Chats, die laut demselben Bericht im Zuge von Recherchen zu Verbindungen zwischen Freiheitlicher Jugend und Identitären aufgetaucht sein sollen.

Nach Bekanntwerden der Diversion erneuerten Oppositionspolitiker ihre Kritik: Die Grüne Wien-Vorsitzende Judith Pühringer und der Grüne Gemeinderat Jaafar Bambouk erklärten, für „dieses Gedankengut“ gebe es im Rathaus „keinen Platz“, und forderten Lugners Rücktritt; auch der NEOS-Landtagsabgeordnete Thomas Weber verlangte dessen Rücktritt. Zuvor hatte bereits Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) Aufklärung gefordert. Lugner und die FPÖ Wien äußerten sich dazu bislang nicht.

Parallel dazu ist die Wiener FPÖ in einem separaten Zivilrechtsstreit mit der Familie Bohrn Mena unterlegen: Laut Kurier muss sie rund 30.000 Euro an Strafen und Verfahrenskosten zahlen, weil ein Gericht sie als Medieninhaberin einer Facebook-Seite für nicht gelöschte Kommentare unter einem Lugner-Posting verantwortlich machte – der Streit geht auf ein Posting vom August 2025 zurück. Details wie die genaue Dauer der Nichtlöschung stammen bislang aus einer einzelnen Quelle; eine Stellungnahme der FPÖ Wien liegt nicht vor. Offen bleiben zudem die Erfüllung der Diversionsauflagen durch Lugner sowie eine mögliche Reaktion der FPÖ auf das Zivilurteil.

Was passiert ist

Der Wiener FPÖ-Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Leo Lugner hat das ihm von der Staatsanwaltschaft Wien angebotene Diversionsangebot im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung angenommen. Wie der Kurier berichtete, wurde dies am 1. September bekannt: Lugner muss demnach 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, das Ermittlungsverfahren endet damit ohne Anklage. Bereits zuvor hatten Staatsanwaltschaft und mehrere Medien – darunter „Der Standard“, ORF Wien und der Kurier – übereinstimmend über das seit 2022 laufende Verfahren berichtet, das mit einer Hausdurchsuchung und einer Chatauswertung verbunden war. Eine Diversion ist keine gerichtliche Schuldfeststellung, sondern eine Verfahrenserledigung ohne Urteil.

Parallel dazu ist die Wiener FPÖ in einem eigenständigen Zivilrechtsstreit unterlegen: Sie muss der Familie Bohrn Mena laut einem Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 17. August rund 30.000 Euro an Strafen und Verfahrenskosten zahlen. Beide Verfahren betreffen denselben Politiker beziehungsweise dieselbe Partei, sind aber rechtlich voneinander unabhängig.

Diversion im NS-Ermittlungsverfahren: die Details

Laut Kurier hatte die Staatsanwaltschaft Wien bereits zuvor bestätigt, dass die Ermittlungen 2022 begannen – zu einem Zeitpunkt, als Lugner noch kein politisches Mandat innehatte, sondern als Sprecher der FPÖ Wien tätig war. Auch die Hausdurchsuchung soll demnach bereits 2022 stattgefunden haben. Weil das Verfahren vor Lugners Mandatsantritt begann, sei es laut Staatsanwaltschaft von seiner Immunität als Landtagsabgeordneter nicht betroffen. Dass sich das Verfahren über vier Jahre gezogen hat, führen die Ermittler laut Kurier auf zahlreiche von Lugner eingelegte Rechtsmittel zurück – unter anderem gegen die Hausdurchsuchung, die Beschlagnahme von Mobiltelefon und Datenträgern sowie gegen deren Auswertung.

Nun steht fest, wie das Verfahren endet: mit einer von Lugner angenommenen Diversion und 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit anstelle einer Geldbuße oder Anklage. Laut „Der Standard“ soll diese Vorgangsweise auch vom Justizministerium abgesegnet worden sein – eine Angabe, die weiterhin nicht unabhängig bestätigt ist.

Herkunft der Vorwürfe und politische Reaktionen

Die Vorwürfe gegen Lugner sollen laut „Der Standard“ im Zuge von Recherchen zu Verbindungen zwischen der Freiheitlichen Jugend und den Identitären aufgetaucht sein; dabei soll nationalsozialistisches Gedankengut geteilt worden sein. Was genau in den ausgewerteten Chats stand, hat die Staatsanwaltschaft nicht bekanntgegeben.

Nach Bekanntwerden der Diversionsentscheidung erneuerten Oppositionsparteien ihre Kritik. Die Wiener Grünen-Vorsitzende Judith Pühringer und der Grüne Gemeinderat Jaafar Bambouk erklärten laut eigener Aussendung, für „dieses Gedankengut“ gebe es im Rathaus „keinen Platz“, und forderten Lugners Rücktritt. Auch der NEOS-Landtagsabgeordnete Thomas Weber verlangte in einer eigenen Aussendung unter dem Titel „Leo Lugner muss zurücktreten!“ dessen Rücktritt. Bereits zuvor hatte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) die vollständige Aufklärung der Vorwürfe gefordert. Lugner und die FPÖ Wien äußerten sich zu den jüngsten Entwicklungen laut Kurier bislang nicht.

Zivilrechtsstreit: FPÖ Wien muss rund 30.000 Euro zahlen

Unabhängig vom Strafverfahren ist die Wiener FPÖ in einem separaten Zivilrechtsstreit mit der Familie Bohrn Mena unterlegen. Laut Kurier geht der Streit auf ein Posting von Leo Lugner vom 28. August 2025 zurück, in dem er ankündigte, „aufgrund der Klagsflut gegen die Bevölkerung“ nicht mehr mit Sebastian Bohrn Mena zu diskutieren. Beanstandet wurden nicht das Posting selbst, sondern Kommentare darunter, die die Familie Bohrn Mena unter anderem als „Verbrecher- und Bettler Banden“ bezeichneten.

Mit Beschluss vom 17. August steht laut Kurier fest: Die FPÖ Wien muss rund 30.000 Euro an Strafen und Verfahrenskosten zahlen. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen habe laut Kurier festgehalten, dass die FPÖ Wien als Medieninhaberin der Facebook-Seite für die Kommentare verantwortlich sei, weil sie diese trotz gerichtlicher Verfügung online gelassen und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Laut dem im Kurier zitierten Klagsvertreter Robert Kerschbaum blieb der Kommentar „Verbrecher- und Bettler Banden“ trotz vollstreckbarer gerichtlicher Verfügung vom 12. März bis mindestens 27. April 2026 – dieser Darstellung zufolge 47 Tage lang – online. Diese Detailangaben stammen bislang aus einem einzelnen Bericht und sind nicht unabhängig zweitbestätigt. Eine Stellungnahme der Wiener FPÖ zu dem Urteil lag laut Kurier vorerst nicht vor. Es ist nicht der erste Rechtsstreit der Familie Bohrn Mena wegen Hasskommentaren im Umfeld der FPÖ Wien; bereits zuvor war laut Medienberichten in einem ähnlich gelagerten Fall eine einstweilige Verfügung gegen die Partei ergangen.

Was unklar bleibt

Offen ist weiterhin, was genau die im NS-Ermittlungsverfahren ausgewerteten Chats enthielten und ob das Justizministerium tatsächlich in die Diversionsentscheidung eingebunden war. Auch der Zusammenhang zwischen den Vorwürfen gegen Lugner und den Recherchen zu Freiheitlicher Jugend und Identitären lässt sich weiterhin nur aus einem einzelnen Medienbericht rekonstruieren. Ob Lugner die Auflagen der Diversion – die 160 Stunden gemeinnützige Arbeit – tatsächlich erfüllt, ist derzeit nicht überprüfbar. Im Zivilrechtsstreit ist offen, ob die FPÖ Wien den zugesprochenen Betrag zahlt, Rechtsmittel ergreift oder sich überhaupt öffentlich äußert. Die genauen Umstände der 47-tägigen Nichtlöschung des beanstandeten Kommentars stützen sich bislang auf eine einzelne Quelle. Eine inhaltliche Stellungnahme Lugners oder der FPÖ Wien zu beiden Verfahren steht weiterhin aus.

Einordnung

Beide Verfahren betreffen denselben Wiener FPÖ-Gemeinderat und Landtagsabgeordneten, sind aber rechtlich getrennt zu betrachten: Das strafrechtliche NS-Ermittlungsverfahren endete durch eine von Lugner angenommene Diversion – eine Verfahrenserledigung, die keine gerichtliche Schuldfeststellung darstellt. Der Zivilrechtsstreit mit der Familie Bohrn Mena betrifft dagegen die FPÖ Wien als Medieninhaberin von Facebook-Seiten und deren Pflicht, gerichtlich beanstandete Kommentare zu löschen. Beide Fälle reihen sich in eine längere politische und juristische Auseinandersetzung zwischen der FPÖ Wien und Kritikern der Partei ein. Dieser Artikel wird bei neuen gesicherten Informationen – etwa zur Erfüllung der Diversionsauflagen oder zu einer Reaktion der FPÖ Wien auf das Zivilurteil – aktualisiert.