Der Prozess gegen eine 36-jährige Frau, die in Massachusetts wegen der Tötung ihrer drei Kinder – im Alter von acht Monaten, drei und fünf Jahren – vor Gericht stand, ist ohne Urteil zu Ende gegangen. Nach sechs Tagen ergebnisloser Beratung erklärte der zuständige Richter William Sullivan in Plymouth einen Mistrial. Die frühere Krankenschwester hatte die Tötung der Kinder eingeräumt, ihre Verteidigung machte jedoch eine Wochenbettpsychose geltend, wegen der die Angeklagte nicht schuldfähig gewesen sei.
Übereinstimmenden Berichten zufolge wollten elf der zwölf Geschworenen die Frau für schuldunfähig erklären, ein Jurymitglied widersprach. Verteidiger Kevin Reddington warf diesem Geschworenen vor, richterliche Anweisungen zum „berechtigten Zweifel“ zu missachten, und beantragte dessen Ausschluss – Richter Sullivan lehnte das ab und schickte die Jury zurück in die Beratung. Kurz darauf wies auch der Supreme Judicial Court von Massachusetts, das oberste Gericht des Bundesstaates, eine Eil-Beschwerde der Verteidigung in derselben Sache zurück, bevor der Mistrial erklärt wurde.
Für den 29. September 2026 ist in Plymouth ein weiterer Gerichtstermin angesetzt, bei dem über das weitere Vorgehen – etwa einen neuen Prozess mit neuer Jury – entschieden werden soll. Psychiatrische Gutachten oder offizielle Stellungnahmen von Gericht oder Staatsanwaltschaft liegen der Redaktion weiterhin nicht vor.
Was passiert ist
Der aufsehenerregende Prozess gegen eine 36-jährige Frau, die im US-Bundesstaat Massachusetts wegen der Tötung ihrer drei Kinder – im Alter von acht Monaten, drei und fünf Jahren – vor Gericht stand, ist ohne Urteil zu Ende gegangen. Nach sechs Tagen Beratung ohne einstimmiges Ergebnis erklärte der zuständige Richter William Sullivan in Plymouth einen Mistrial. Die frühere Krankenschwester hatte die Tötung der Kinder eingeräumt, ihre Verteidigung machte jedoch eine Wochenbettpsychose geltend, aufgrund derer die Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sei; sie soll laut Verteidigung angegeben haben, eine innere Stimme habe ihr befohlen, die Kinder zu töten.
Was die Quellen zeigen
Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer US-Medien sowie österreichischer Medien unter Berufung auf Agenturen wollten elf der zwölf Geschworenen die Frau für nicht schuldfähig erklären, während ein einzelnes Jurymitglied nicht zustimmte. Verteidiger Kevin Reddington warf diesem Geschworenen vor, die vom Richter erteilten Anweisungen zum „berechtigten Zweifel“ an der Schuldfähigkeit zu missachten und damit ein Urteil zu blockieren, und beantragte dessen Ausschluss aus der Jury. Richter Sullivan wies diesen Antrag zurück und forderte die Geschworenen auf, die Beratungen fortzusetzen. Kurz darauf legte die Verteidigung eine Eil-Beschwerde beim Supreme Judicial Court von Massachusetts, dem obersten Gericht des Bundesstaates, ein, um ein Eingreifen bezüglich des abweichenden Geschworenen zu erwirken; ein Einzelrichter dieses Gerichts wies die Beschwerde zurück. Erst danach erklärte Richter Sullivan den Mistrial. Der live übertragene Prozess war von großem medialen Echo begleitet und zog sich über mehrere Wochen, in denen laut Berichten mehr als 80 Zeuginnen und Zeugen angehört wurden. Die Positionen von Verteidigung und Anklage stehen sich weiterhin unversöhnlich gegenüber: Während die Verteidigung auf eine schwere psychische Erkrankung verweist, hält die Anklage die Frau für strafrechtlich verantwortlich und wirft ihr vor, die Tötung geplant und bewusst begangen zu haben.
Was unklar bleibt
Für den Fall ist laut mehreren US-Medien ein weiterer Gerichtstermin am 29. September 2026 in Plymouth angesetzt, bei dem das weitere Vorgehen geklärt werden soll – etwa ob ein neuer Prozess mit einer neuen Jury angesetzt wird. Ob und wie die Staatsanwaltschaft ein neues Verfahren beantragt, ist offen. Ebenso wenig liegen der Redaktion psychiatrische Gutachten oder eine detaillierte Begründung des abweichenden Geschworenen vor, die Aufschluss darüber geben könnten, warum dieser zu einer anderen Einschätzung kam als die übrigen elf Jurymitglieder. Auch die vollständige Entscheidung des Supreme Judicial Court sowie offizielle Stellungnahmen von Gericht oder Staatsanwaltschaft wurden nicht eingesehen, die Einschätzung stützt sich weiterhin ausschließlich auf Medienberichte.
Einordnung
Der Fall wirft eine medizinisch-juristische Frage auf, die auch außerhalb der USA Beachtung findet: unter welchen Umständen eine schwere psychische Erkrankung nach der Geburt strafrechtliche Schuldunfähigkeit begründen kann. Da bislang kein Urteil vorliegt und der Ausgang des für Ende September angesetzten Folgetermins noch aussteht, lässt sich der Fall derzeit nicht abschließend bewerten. Die vorliegende Berichterstattung stützt sich ausschließlich auf Medienquellen; eine Einsicht in Gerichtsunterlagen oder amtliche Mitteilungen liegt nicht vor.

