Die Entlassung von Dietmar Kerschbaum durch die Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA ist rechtens. Das hat laut übereinstimmenden Medienberichten das Oberlandesgericht (OLG) Linz entschieden und damit eine Vorentscheidung des Landesgerichts bestätigt. Kerschbaum, Ex-Chef des Brucknerhauses und LIVA-Geschäftsführer, hatte knapp 500.000 Euro Kündigungsentschädigung eingeklagt – erfolglos.
Das Gericht sah die Pflichten eines Geschäftsführers als verletzt und das Vertrauen der LIVA als nachhaltig erschüttert an. Ausschlaggebend war unter anderem, dass Kerschbaum sich zwischen 2017 und 2024 monatlich Handy-Aufwandsersatz von insgesamt rund 12.000 Euro auszahlen ließ, ohne dies mit den zuständigen Organen abzustimmen. Welche weiteren Pflichtverletzungen das Gericht darüber hinaus meint, bleibt in den Berichten nur pauschal umschrieben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Kerschbaum kann eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof einbringen. Eine Reaktion von ihm oder der LIVA liegt bislang nicht vor, ebenso wenig Klarheit über den Zusammenhang mit der weiter gefassten LIVA-Affäre.
Was passiert ist
Die Entlassung von Dietmar Kerschbaum durch die Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA ist rechtens. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Linz laut übereinstimmenden Medienberichten entschieden und damit eine vorinstanzliche Entscheidung des Landesgerichts bestätigt. Kerschbaum, ehemaliger Chef des Brucknerhauses und Geschäftsführer der LIVA, hatte gegen seine Kündigung eine Entschädigung von knapp einer halben Million Euro eingeklagt. Er argumentierte, es habe keinen ausreichenden Entlassungsgrund gegeben. Dem folgte das Gericht nicht: Es sah die Pflichten eines Geschäftsführers als verletzt und das Vertrauen der LIVA als nachhaltig erschüttert an.
Der strittige Handy-Aufwandsersatz
Im Zentrum der Entscheidung steht laut ORF-Bericht ein vergleichsweise kleiner, aber offenbar ausschlaggebender Posten: mehr als 12.000 Euro, die Kerschbaum sich zwischen 2017 und 2024 monatlich als Aufwandsersatz für ein beruflich genutztes Mobiltelefon auszahlen ließ. Er wies dazu den Leiter der Personalabteilung der LIVA an, ihm den Betrag zu überweisen. Die Verrechnung war mit den zuständigen Organen der Gesellschaft nicht abgestimmt, stellte das Gericht fest. Der Standard zitiert das OLG mit der Einschätzung, Kerschbaum habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt und dadurch das Vertrauen der LIVA nachhaltig erschüttert – eine Formulierung, die sich offenbar auf mehrere Pflichtverletzungen in ihrer Gesamtheit bezieht, nicht allein auf die Handy-Kosten.
Was unklar bleibt
Welche weiteren Pflichtverletzungen das Gericht neben der Handy-Kostenfrage konkret meint, lässt sich aus den vorliegenden Berichten nicht im Detail rekonstruieren – sie werden dort nur pauschal erwähnt. Eine Stellungnahme Kerschbaums oder seiner Vertretung zum Urteil liegt ebenso wenig vor wie eine offizielle Reaktion der LIVA. Offen ist zudem, ob Kerschbaum von der Möglichkeit einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof Gebrauch macht, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der ORF-Bericht verlinkt den Fall zudem in den Kontext einer weiter gefassten ‘LIVA-Affäre’, in deren Zusammenhang auch ein – separates – Untreue-Verfahren gegen den früheren Linzer Bürgermeister Klaus Luger steht. Wie eng diese Vorgänge tatsächlich miteinander verknüpft sind, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor.
Einordnung
Für Kerschbaum ist die OLG-Entscheidung bereits der zweite gerichtliche Rückschlag in der Auseinandersetzung mit der LIVA, nachdem laut ORF bereits im April 2026 ein Etappensieg der Gesellschaft vermeldet worden war. Der Fall betrifft mit dem Brucknerhaus eine der bekanntesten Kultureinrichtungen Oberösterreichs, verhandelt wird jedoch ein arbeitsrechtlicher Streit um eine Kündigung und mutmaßliche Compliance-Verstöße in der Geschäftsführung – nicht der Kulturbetrieb selbst. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt der endgültige Ausgang des Verfahrens offen.
