Eine hochschwangere Frau wurde vor rund drei Wochen wegen schwächerer Herztöne und Bewegungen ihres ungeborenen Kindes an die Gynäkologie des LKH Graz überwiesen und dort zur Überwachung aufgenommen. Am nächsten Tag war der Fötus tot. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt seither gegen einen Arzt und möglicherweise weitere, bislang unbekannte Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung – ausgelöst laut Berichten durch eine anonyme Anzeige.
Der Anzeige zufolge soll der Arzt trotz auffälliger Herztöne nicht sofort die Geburt eingeleitet haben; zudem steht der Vorwurf im Raum, ein Überweisungsschein sei nachträglich verändert worden. Beide Vorwürfe sind bislang nicht unabhängig überprüft.
Die Spitalsgesellschaft KAGes weist die Vorwürfe zurück und spricht von einer allen Standards entsprechenden Betreuung sowie einem tragischen, schicksalhaften Verlauf. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Ermittlungen, erste Einvernahmen haben stattgefunden, das Verfahren stehe aber noch ganz am Anfang. Ob sich die Vorwürfe bestätigen, ist offen.
Was passiert ist
Eine hochschwangere Frau wurde vor rund drei Wochen von ihrer Gynäkologin an die Gynäkologie des LKH Graz überwiesen, weil ihr ungeborenes Kind schwächere Herztöne und weniger Bewegungen zeigte. Im Spital wurde sie zur weiteren Überwachung aufgenommen. Als die Patientin am nächsten Tag erneut untersucht wurde, war der Fötus bereits gestorben. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt seither wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den behandelnden Arzt sowie möglicherweise weitere, bislang unbekannte Personen. Laut Presse-Berichten war eine anonyme Anzeige der Auslöser für die Ermittlungen.
Die Vorwürfe im Detail
Im Zentrum der Anzeige steht der Vorwurf, der Arzt habe trotz der auffälligen Herztöne nicht sofort die Geburt eingeleitet und damit möglicherweise das Leben des Kindes riskiert. Daneben steht ein zweiter, schwerer wiegender Vorwurf im Raum: Der Überweisungsschein der Gynäkologin soll nach dem Tod des Kindes im Krankenhaus nachträglich abgeändert worden sein. Beide Vorwürfe stammen aus der Anzeige bzw. wurden zunächst von der „Kronen Zeitung“ berichtet und sind bislang nicht unabhängig überprüft.
Reaktion des Krankenhauses
Die steirische Spitalsgesellschaft KAGes weist die Vorwürfe entschieden zurück. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es, ab der Aufnahme der Patientin sei „eine allen Standards entsprechende sorgfältige Betreuung“ erfolgt, samt Überwachung mittels CTG und Ultraschall; auch die Patientendokumentation sei ordnungsgemäß gewesen. Die Behauptung einer nachträglichen Änderung des Überweisungsscheins weist die KAGes „in aller Deutlichkeit“ zurück. Man spreche von einem „schicksalsschweren“ und „tragischen Ausgang der Schwangerschaft“, der die Grenzen der modernen Medizin aufzeige.
Ermittlungsstand
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz bestätigte die Ermittlungen gegenüber der APA. Erste Einvernahmen haben demnach bereits stattgefunden, die Ermittlungen stünden aber noch ganz am Anfang. Aufgabe der Ermittler sei es nun herauszufinden, was genau vorgefallen ist und ob bzw. inwieweit sich die in der Anzeige erhobenen Vorwürfe bestätigen.
Was unklar bleibt
Offen ist, ob der Arzt tatsächlich zu spät reagiert hat und ob eine sofortige Geburtseinleitung bei den festgestellten Herztönen medizinisch geboten gewesen wäre – dazu liegt keine unabhängige fachliche Einschätzung vor. Ebenso ungeklärt ist, ob der Überweisungsschein tatsächlich verändert wurde, wie es die Anzeige nahelegt und die KAGes bestreitet. Auch der weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens sowie mögliche weitere Beschuldigte sind derzeit nicht bekannt.

