Textlänge

In einer Wohnung im Wiener Bereich Leopoldau (Floridsdorf) ist in der Nacht auf Montag ein 46-jähriger Mann tot aufgefunden worden. Nachbarn hatten gegen 4:15 Uhr wegen eines lautstarken Streits in der Wohnung die Polizei gerufen. Reanimationsversuche der eintreffenden Beamten blieben erfolglos, ein Notarzt stellte den Tod fest. Das Landeskriminalamt Wien übernahm die Ermittlungen und hatte ein Fremdverschulden zunächst nicht ausgeschlossen.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand schließt die Polizei ein Fremdverschulden nun vorerst aus. Laut ORF ergab die inzwischen durchgeführte Obduktion keine entsprechenden Hinweise, im Blut des Mannes wurden mehrere Drogen nachgewiesen. Ein weiterer, unabhängig recherchierter Bericht von DER STANDARD bestätigt diese Einschätzung: Unter Berufung auf eine Polizeiaussendung heißt es, es gebe „zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen keinen konkreten Hinweis“ auf Fremdverschulden. Die Polizei prüft zudem weiterhin, wer sich zum Todeszeitpunkt in der Wohnung aufgehalten hat, und ob ein Unterlassungsdelikt mit dem Tod zusammenhängen könnte – dieser Ermittlungsschritt stammt bislang aus nur einer Quelle.

Offen bleiben die Identität des Mannes, Details zu den nachgewiesenen Drogen sowie der genaue Ablauf des vorangegangenen Streits. Auch ob sich der Verdacht auf ein Unterlassungsdelikt erhärtet, ist derzeit nicht absehbar; die Ermittlungen des Landeskriminalamts Wien dauern an.

Was passiert ist

In einer Wohnung im Wiener Gemeindebezirk Floridsdorf, im Bereich Leopoldau, ist in der Nacht auf Montag ein 46-jähriger Mann tot aufgefunden worden. Gegen 4:15 Uhr war bei der Polizei ein lauter Streit aus der Wohnung gemeldet worden. Als Beamte eintrafen, fanden sie den Mann am Boden liegend vor und begannen sofort mit Reanimationsmaßnahmen. Diese blieben erfolglos, ein Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Das Landeskriminalamt Wien hat die Ermittlungen übernommen.

Was die Quellen zeigen

Unmittelbar nach dem Fund hatte die Polizei mitgeteilt, dass aufgrund der Auffindungssituation und der Spurenlage ein Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden könne, obwohl der Mann keine offensichtlichen Verletzungen aufwies. Diese ersten Angaben wurden von DER STANDARD, Kurier, Kleine Zeitung, ORF Wien und Die Presse inhaltlich übereinstimmend wiedergegeben.

Laut einem Update des ORF hat die inzwischen durchgeführte Obduktion keine Hinweise auf Fremdverschulden ergeben; im Blut des Mannes wurden dabei mehrere Drogen nachgewiesen. Diese Einschätzung wird nun durch einen weiteren, unabhängig recherchierten Bericht von DER STANDARD gestützt: Die Zeitung zitiert unter Berufung auf eine Polizeiaussendung, dass die Polizei ein Fremdverschulden ‘vorerst’ ausgeschlossen habe, da es ‘zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen keinen konkreten Hinweis’ darauf gebe. Damit liegen nun zwei voneinander unabhängige Medienberichte vor, die übereinstimmend von einer vorläufigen Entlastung berichten – wenn auch mit leicht unterschiedlicher Herleitung (Obduktionsergebnis bei ORF, allgemeine Ermittlungsangabe bei DER STANDARD).

Im Fokus der weiteren Ermittlungen steht laut Polizei weiterhin die Frage, wer sich zum Zeitpunkt des Todes noch in der Wohnung aufgehalten hat, und ob möglicherweise ein Unterlassungsdelikt – etwa das Nichtleisten von Hilfe – mit dem Tod zusammenhängt. Diese Einschätzung liegt weiterhin nur in der ORF-Quelle vor und wurde bislang nicht von anderen Medien eigenständig bestätigt.

Was unklar bleibt

Offen bleibt, wer sich zum Todeszeitpunkt in der Wohnung befand und ob sich der Verdacht auf ein Unterlassungsdelikt erhärtet. Um welche Drogen es sich handelte und in welcher Konzentration sie nachgewiesen wurden, ist ebenfalls nicht bekannt. Auch die Identität des Verstorbenen sowie Hintergrund und genauer Verlauf des vorangegangenen Streits sind öffentlich nicht bekannt. Eine öffentlich zugängliche schriftliche Polizeiaussendung zum Abschluss der ersten Ermittlungsphase konnte nicht eigenständig eingesehen werden. Die Ermittlungen des Landeskriminalamts Wien dauern an.

Einordnung

Die ursprüngliche Einschätzung der Polizei, ein Fremdverschulden könne „nicht ausgeschlossen“ werden, war eine vorsichtige erste Einstufung und keine Feststellung einer Straftat. Dass zwei voneinander unabhängige Medien mittlerweile übereinstimmend von einer vorläufigen Entlastung berichten, stärkt diese Einschätzung – „vorerst ausgeschlossen“ bleibt aber, wie von der Polizei selbst formuliert, eine Momentaufnahme des laufenden Verfahrens und keine endgültige Feststellung. Der Ermittlungsschwerpunkt hat sich dadurch verschoben: Statt eines möglichen Angriffs durch Dritte steht nun die Frage im Raum, ob eine anwesende Person durch Unterlassen – etwa durch verspätete oder unterlassene Hilfeleistung – zum Tod beigetragen haben könnte. Auch das ist bislang eine Ermittlungsrichtung, kein bestätigter Vorwurf gegen eine bestimmte Person, und beruht weiterhin auf nur einer Quelle. Bis weitere Berichte oder eine Bestätigung vorliegen, ist dieser Teil der Berichterstattung mit entsprechender Zurückhaltung zu lesen.