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Ein Mann hat am 16. September 2026 in Bad Vöslau (Bezirk Baden) seine Partnerin mit einem Messer schwer verletzt. Anrufer aus dem Haus hatten die Polizei alarmiert, nachdem sie Hilfeschreie und einen Streit bemerkt hatten. Als die Beamten die Wohnung erreichten, fanden sie die Frau mit mehreren Stichverletzungen vor. Im Zuge der Amtshandlung setzte ein Polizist die Schusswaffe ein, der Mann erlitt tödliche Verletzungen. Die Frau wurde ins Spital gebracht.

Polizeisprecher Johann Baumschlager bestätigte den Ablauf mehreren Medien übereinstimmend, die Tatwaffe wurde sichergestellt. Ablauf und Schusswaffengebrauch prüft die Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM), die weiteren Ermittlungen liegen beim Landeskriminalamt Niederösterreich. Neu angeordnet hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zudem eine Obduktion sowie ein ballistisches Gutachten, das Zahl und Distanz der abgegebenen Schüsse klären soll – laut Auskunft ihrer Sprecherin gegenüber einer Redaktion.

Offiziell bestätigt sind Alter und Identität der Beteiligten weiterhin nicht: Mehrere Medien nannten zunächst einen 39-Jährigen, ein späterer Bericht spricht von einem 40-jährigen, amtsbekannten Mann – ohne dass diese Angaben behördlich bestätigt oder näher erläutert wären. Auch ob die Frau reanimiert werden musste, wird nicht einheitlich berichtet. Motiv, Vorgeschichte sowie die Ergebnisse von EBM-Prüfung, Obduktion und Ballistik-Gutachten bleiben offen.

Was passiert ist

Am Mittwoch, dem 16. September 2026, hat ein Mann in Bad Vöslau im Bezirk Baden seine Partnerin mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Anrufer aus dem betroffenen Mehrparteienhaus alarmierten gegen Mittag die Polizei, nachdem sie Hilfeschreie und einen Streit gehört hatten. Die eintreffenden Beamten lokalisierten die Wohnung und fanden die Frau mit mehreren Stichverletzungen vor. Im Zuge der Amtshandlung setzte ein Polizist die Schusswaffe gegen den Mann ein, der dabei tödliche Verletzungen erlitt. Die Frau wurde ins Spital gebracht.

Der Polizeieinsatz

Polizeisprecher Johann Baumschlager schilderte den Ablauf mehreren Medien übereinstimmend: Mehrere Personen hätten die Exekutive verständigt, die Beamten hätten die Wohnung lokalisiert und dort die schwer verletzte Frau vorgefunden. „Im Zuge der Amtshandlung kam es zu einem Schusswaffengebrauch seitens der Polizei“, wird Baumschlager zitiert. Die Tatwaffe wurde sichergestellt. Der genaue Ablauf des Einsatzes und der Schusswaffengebrauch werden von der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) geprüft, die im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt ist – ein in Österreich standardmäßiges Verfahren bei tödlichem Polizeischusswaffengebrauch. Die weiteren Ermittlungen zum Fall selbst übernahm das Landeskriminalamt Niederösterreich.

Neue Ermittlungsschritte: Obduktion und Ballistik-Gutachten

Einen Tag nach dem Einsatz wurde bekannt, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eine Obduktion des Getöteten angeordnet und zusätzlich einen Sachverständigen für Schießwesen und Ballistik bestellt hat. Das Gutachten soll klären, wie viele Schüsse im Einsatz abgegeben wurden und aus welcher Distanz gefeuert wurde – Angaben, die für die laufende Prüfung des Schusswaffengebrauchs durch die EBM zentral sein dürften. Die Information stammt aus einer auf Anfrage erteilten Auskunft der Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Silke Pernsteiner, gegenüber einer Redaktion; eine eigene Presseaussendung der Behörde liegt nicht vor. Ergebnisse von Obduktion und Gutachten sind noch nicht bekannt.

Was unklar bleibt

Zu Alter und Identität der beiden Beteiligten machte die Polizei auf Anfrage zunächst keine Angaben. Mehrere Medien berichteten übereinstimmend von einem 39-jährigen Angreifer und einer 27-jährigen Frau – laut ORF handelt es sich dabei ausdrücklich um eine Angabe aus Medienberichten, nicht um eine behördliche Bestätigung. Ein später erschienener Bericht von Der Standard bezeichnet den Getöteten hingegen als „40-Jährigen“ und als amtsbekannt, ohne näher auszuführen, worauf diese Einstufung beruht. Eine offizielle Bestätigung von Alter oder Vorgeschichte liegt weiterhin nicht vor, die widersprüchlichen Altersangaben sind bislang nicht aufgeklärt. Auch ob die Frau nach der Einlieferung reanimiert werden musste, wird nicht einheitlich berichtet: Manche Medien nennen eine erfolgreiche Reanimation, andere sprechen allgemein von einer Spitalseinlieferung. Offen bleiben zudem das Motiv der Tat, eine mögliche Vorgeschichte des Paares, der aktuelle Gesundheitszustand der Frau sowie die Ergebnisse von EBM-Prüfung, Obduktion und Ballistik-Gutachten.

Einordnung

Gewalt gegen Frauen in Beziehungen ist in Österreich kein Einzelphänomen: Nach im Zusammenhang mit dem Fall verbreiteten Angaben ist jede fünfte Frau in Österreich von körperlicher Gewalt betroffen. Betroffene und Angehörige finden Unterstützung etwa bei der Frauenhelpline unter 0800/222 555 sowie in Frauenhäusern und Gewaltschutzzentren. Für Männer in seelischen Ausnahmezuständen gibt es die Männerinfo (0800/400 777) und den Männernotruf (05 76 77). Der tödliche Polizeischusswaffengebrauch selbst wird unabhängig davon von der zuständigen Prüfstelle sowie durch die nun angeordnete Obduktion und das Ballistik-Gutachten untersucht.