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Eine 45-jährige Frau soll am Montag in Oberösterreich ihre Tochter mit einem Messer am Hals verletzt haben. Der Vorfall ereignete sich laut mehreren Berichten in einem Linienbus in Bad Goisern im Bezirk Gmunden; Mitreisende entwendeten der Frau das Messer und brachten das Kind in Sicherheit. Die Frau verletzte sich dabei auch selbst und soll wiederholt “Dämon” gerufen haben. Sie sitzt wegen Verdachts auf Mordversuch in Untersuchungshaft, ein psychiatrisches Gutachten wurde beauftragt.

Bei einzelnen Details widersprechen sich die Quellen: Während manche Medien von einer achtjährigen Tochter sprechen, nennen andere 13 Jahre – teils sogar innerhalb ein und derselben Redaktion. Mehrere Berichte verweisen zudem auf einen Bericht der “Kronen Zeitung”, wonach die Frau bereits 2018 ihren acht Monate alten Sohn getötet und danach in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung gelebt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Wels dementierte dies auf Anfrage nicht, bestätigte es aber auch nicht eigenständig.

Offen bleiben das genaue Alter des Kindes, der Gesundheitszustand der Tochter, die Schwere der Selbstverletzungen der Frau sowie der Ausgang des psychiatrischen Gutachtens und einer möglichen Anklage.

Was passiert ist

Eine 45-jährige Frau soll am Montag in Oberösterreich ihre Tochter mit einem Messer am Hals verletzt haben. Mehreren übereinstimmenden Berichten zufolge ereignete sich die Tat in einem Linienbus in Bad Goisern im Bezirk Gmunden. Zwei Mitreisende, die hinter Mutter und Tochter gesessen haben sollen, entrissen der Frau das Messer und brachten das Kind aus dem Bus, der Buschauffeur setzte einen Notruf ab. Die Frau soll sich dabei auch selbst mit dem Messer verletzt und laut Berichten wiederholt “Dämon” gerufen haben; wie schwer ihre eigenen Verletzungen waren, blieb zunächst offen. Sie wurde festgenommen und befindet sich wegen des Verdachts auf Mordversuch in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Wels mitteilte. Ein psychiatrisches Gutachten über die Frau wurde in Auftrag gegeben.

Was die Quellen zeigen

Der Kern des Vorfalls – Messerangriff, Festnahme und Ermittlung wegen Mordversuchsverdachts – wird von mehreren voneinander unabhängigen Medien unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Wels berichtet und gilt damit als gesichert. Bei einem zentralen Detail widersprechen sich die Quellen jedoch: Der Standard nennt in seinem Bericht eine achtjährige Tochter, während Die Presse, Heute.at und BVZ.at übereinstimmend von einer 13-jährigen Tochter schreiben. Bemerkenswert ist zudem, dass zu ein und demselben Artikel der Presse zwei URL-Fassungen mit unterschiedlichem Alter im Titel kursieren – ein Hinweis darauf, dass auch innerhalb einzelner Redaktionen offenbar Unsicherheit über diese Angabe bestand. Welches Alter zutrifft, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht abschließend klären.

Die Vorgeschichte von 2018 – unbestätigt

Mehrere Medien berichten unter Berufung auf einen Bericht der “Kronen Zeitung”, die Frau habe bereits 2018 ihren damals acht Monate alten Sohn getötet und sei danach in eine Einrichtung für Menschen eingewiesen worden, die aufgrund einer psychischen Erkrankung als nicht zurechnungsfähig gelten und eine Straftat begangen haben – umgangssprachlich früher als “Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher”, heute als forensisch-therapeutisches Zentrum bezeichnet. Auf Anfrage der APA wurde diese Darstellung von der Staatsanwaltschaft Wels nicht dementiert. Eine Nicht-Dementierung ist jedoch keine Bestätigung: Sie bedeutet lediglich, dass die Behörde der Darstellung nicht widersprochen hat, ohne sie eigenständig zu bekräftigen. Eine unabhängige, offizielle Bestätigung dieser Vorgeschichte liegt nach den vorliegenden Quellen nicht vor.

Was unklar bleibt

Offen bleibt neben dem exakten Alter der Tochter auch der Gesundheitszustand des Kindes nach der Attacke sowie der Umfang der Verletzungen, die sich die Frau selbst zufügte. Unklar ist zudem, wo und bei wem das Kind seit dem Vorfall betreut wird. Zur mutmaßlichen Vorgeschichte von 2018 fehlen genauere, offiziell bestätigte Angaben zu Ort, Ablauf und der damaligen gerichtlichen beziehungsweise psychiatrischen Beurteilung. Ebenso offen ist, ob und wann gegen die Frau tatsächlich Anklage wegen Mordversuchs erhoben wird und zu welchem Ergebnis das nun beauftragte psychiatrische Gutachten kommt.

Einordnung

Der Fall reiht sich in eine Serie von Berichten über schwere Gewalt gegen Kinder in Österreich in den vergangenen Wochen ein, etwa jenen Fall, in dem laut bisheriger Berichterstattung von Neue Nachrichten ein Vater in Kumberg seine achtjährige Tochter getötet haben soll. Beide Fälle sind nach derzeitigem Kenntnisstand voneinander unabhängige Einzelereignisse ohne erkennbaren Zusammenhang; eine gemeinsame Ursache oder ein statistischer Trend lässt sich daraus nicht ableiten. Angesichts der psychischen Erkrankung, die im vorliegenden Fall wiederholt thematisiert wird, sowie der ungeklärten Vorgeschichte ist bei der Bewertung besondere Zurückhaltung geboten.