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Ein Gericht in Genua hat den früheren Chef der Autobahngesellschaft Autostrade per l’Italia (Aspi), Giovanni Castellucci, in erster Instanz zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das geht aus übereinstimmenden Berichten österreichischer Medien (ORF, Der Standard, Die Presse, Kurier), der italienischen Agentur ANSA und internationaler Medien wie CNN, Euronews und Irish Times hervor. Die Staatsanwaltschaft hatte für Castellucci 18 Jahre und sechs Monate gefordert, insgesamt für alle 57 Angeklagten rund 400 Jahre. Von 57 Angeklagten wurden 32 schuldig gesprochen und zu insgesamt knapp 180 Jahren Haft verurteilt, darunter der frühere Wartungsverantwortliche Michele Donferri Mitelli (elf Jahre) und, laut einer Quelle als frühere Nummer zwei bezeichnet, Paolo Berti (fünf Jahre und sechs Monate); die übrigen 25 Angeklagten wurden freigesprochen oder ihre Taten galten als verjährt.

Hintergrund ist der Einsturz der Morandi-Brücke am 14. August 2018, bei dem ein rund 50 Meter hoher Abschnitt der Autobahn A10 auf Lagerhallen und ein Flussbett stürzte und 43 Menschen ums Leben kamen. Laut einer eingesehenen Quelle haben sich der heutige Betreiber Aspi und die Prüfgesellschaft Spea zuvor mit einer Entschädigungszahlung von rund 30 Millionen Euro aus dem Strafverfahren herausgelöst; die aktuelle Aspi-Führung entschuldigte sich demnach bei den Opferfamilien.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut einer Quelle hat Castelluccis Verteidigung Berufung angekündigt; er befindet sich dieser Quelle zufolge bereits wegen eines anderen Verfahrens in Haft. Reaktionen von Opferangehörigen auf das Urteil fielen laut italienischen Medien gemischt aus – zwischen Genugtuung über die grundsätzliche Bestätigung der Anklage und Kritik am aus ihrer Sicht milden Strafmaß. Ob und mit welchem Ergebnis ein zweitinstanzliches Verfahren stattfindet, ist nach den vorliegenden Quellen offen.

Was passiert ist

Acht Jahre nach dem Einsturz der Morandi-Brücke in Genua hat ein Gericht in der italienischen Hafenstadt ein erstes Urteil gefällt. Giovanni Castellucci, der die Autobahngesellschaft Autostrade per l’Italia (Aspi) von 2005 bis 2019 leitete, wurde laut übereinstimmenden Berichten österreichischer Medien (ORF, Der Standard, Die Presse, Kurier) sowie der italienischen Nachrichtenagentur ANSA und internationaler Medien wie CNN, Euronews und Irish Times in erster Instanz zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn 18 Jahre und sechs Monate gefordert, für alle 57 Angeklagten zusammen laut Berichten rund 400 Jahre. Von den 57 Angeklagten wurden 32 schuldig gesprochen und zu einer Gesamtstrafe von laut italienischen Medien knapp 180 Jahren verurteilt; die übrigen 25 wurden freigesprochen oder ihre Taten galten als verjährt. Neben Castellucci wurden unter anderem der frühere Aspi-Wartungsverantwortliche Michele Donferri Mitelli (elf statt geforderter 15 Jahre und sechs Monate) sowie – laut einer Quelle als frühere Nummer zwei des Unternehmens bezeichnet – Paolo Berti (fünf Jahre und sechs Monate statt geforderter zwölf Jahre und sechs Monate) verurteilt. Am 14. August 2018 war ein rund 50 Meter hoher Abschnitt der Autobahnbrücke A10 während des morgendlichen Verkehrs eingestürzt, als bis zu 35 Fahrzeuge auf der Fahrbahn unterwegs waren. 43 Menschen starben.

Was die Quellen zeigen

Die Grundzüge des Urteils werden von zahlreichen voneinander unabhängigen Quellen übereinstimmend dargestellt: der Agenturmeldung von ANSA, italienischen Medien wie Il Fatto Quotidiano und Firenze Post, internationalen Medien wie CNN, Euronews und Irish Times sowie den österreichischen Redaktionen von ORF, Der Standard, Die Presse und Kurier. Laut Irish Times kündigte Castelluccis Verteidigung Berufung an; ihr zufolge sitzt Castellucci bereits wegen eines anderen, sechsjährigen Urteils zu einem tödlichen Vorfall aus dem Jahr 2013 in Haft und war bei der Urteilsverkündung nicht persönlich anwesend. Diese Angaben stammen bislang nur aus einer eingesehenen Quelle und werden entsprechend vorsichtig eingeordnet. Laut einer weiteren eingesehenen Quelle (Il Sole 24 Ore) sind der heutige Betreiber Aspi und die Prüfgesellschaft Spea im Strafverfahren selbst nicht mehr angeklagt, weil sie sich zuvor auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von rund 30 Millionen Euro geeinigt haben sollen; die aktuelle Aspi-Führung entschuldigte sich demnach nachträglich bei den Angehörigen der Opfer. Auch diese Angabe stützt sich bislang nur auf eine einzelne Quelle. Italienische Medien (Il Fatto Quotidiano, GenovaToday) berichten zudem über gemischte Reaktionen von Opferangehörigen: Die Vorsitzende eines Komitees von Angehörigen wird mit einer zufriedenen Einschätzung zur Bestätigung der Anklage zitiert, äußerte sich zugleich aber kritisch, dass das Strafmaß für Castellucci aus ihrer Sicht vergleichsweise milde ausgefallen sei. Diese Einschätzungen werden hier als Zitate wiedergegeben, nicht als eigene Tatsachenfeststellung.

Was unklar bleibt

Das Urteil ist erstinstanzlich und damit nicht rechtskräftig. Laut einer Quelle hat Castelluccis Verteidigung Berufung angekündigt, doch ob diese formal eingelegt wird und wie ein zweitinstanzliches Verfahren ausgeht, ist nach den vorliegenden Quellen offen. Eine ausführliche eigene Stellungnahme Castelluccis selbst liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor. Nicht abschließend verifiziert ist zudem die genaue schriftliche Begründung des Gerichts für die im Vergleich zur Anklage niedrigeren Einzelstrafen sowie für Freisprüche beziehungsweise Verjährungen bei 25 der 57 Angeklagten – hierzu liegt kein Urteilsdokument vor, sondern ausschließlich Medienberichterstattung. Auch Details zur Zahl und Rolle der insgesamt 32 Verurteilten jenseits der hier genannten Personen sind nicht vollständig unabhängig bestätigt.

Einordnung

Der Prozess um den Einsturz der Morandi-Brücke gilt als einer der größten Zivilkatastrophen-Prozesse der jüngeren italienischen Geschichte, dauerte nach vorliegenden Angaben rund vier Jahre und umfasste laut Medienberichten 283 Verhandlungstage. Das Urteil markiert einen ersten juristischen Schlusspunkt, klärt aber nicht abschließend die Verantwortung aller ursprünglich 57 Angeklagten, da ein erheblicher Teil der Vorwürfe offenbar nicht zu einer Verurteilung führte. Die gemischten Reaktionen von Opferangehörigen zeigen, dass die juristische Aufarbeitung aus Sicht der Betroffenen nicht notwendig als abgeschlossen empfunden wird. Für die öffentliche Debatte in Italien um private Autobahnbetreiber, Wartungspflichten und staatliche Aufsicht dürfte das Verfahren – vorbehaltlich der angekündigten Berufung – weiterhin Gewicht haben.