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Das Straflandesgericht Wien hat einen 33-jährigen Mann wegen Mordes an Jennifer Scharinger zu lebenslanger Haft verurteilt, der Höchststrafe. Der geständige Angeklagte hatte die damals 21-jährige Jus-Studentin am 22. Jänner 2018 in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau erwürgt, nachdem sie die Beziehung beendet hatte. Laut einem ausführlichen Prozessbericht dauerte der Würgegriff nach Einschätzung einer medizinischen Sachverständigen mindestens 15 Minuten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Scharinger galt nach ihrem Verschwinden jahrelang als vermisst. Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wien geriet der Mann über ausgewertete Chats zur Leichenentsorgung erneut ins Visier der Ermittler und gestand im Dezember 2025; er führte die Ermittler daraufhin zum Fundort der sterblichen Überreste in Niederösterreich. Neben der Haft ordnete das Gericht laut dem Prozessbericht die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an.

Offen bleiben Details wie ein möglicher Rechtsmittelweg, die genaue Vorgeschichte des Verurteilten und der exakte Tatzeitpunkt, zu dem die Quellen leicht abweichende Angaben machen.

Was passiert ist

Das Straflandesgericht Wien hat am Donnerstag einen 33-jährigen Mann wegen Mordes an Jennifer Scharinger zur Höchststrafe verurteilt: lebenslange Haft. Der geständige Angeklagte hatte die damals 21-jährige Jus-Studentin am 22. Jänner 2018 in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau erwürgt, nachdem sie ihm mitgeteilt hatte, die eineinhalbjährige Beziehung endgültig beenden zu wollen. Das Geschworenengericht unter Vorsitz von Petra Poschalko verhandelte den Fall vor vollem Zuschauerraum, unter den Anwesenden auch Vertreterinnen von Frauenorganisationen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Tathergang laut Prozess

Nach eigener Schilderung vor Gericht packte der Angeklagte die Frau von hinten am Hals und würgte sie mit dem Unterarm – nach eigenen Angaben einige Minuten lang. Eine medizinische Sachverständige bezifferte die Mindestdauer eines solchen Griffs mit 15 Minuten. Die Staatsanwältin beschrieb den Tathergang in ihrem Plädoyer als kaltblütig. Der Verurteilte, der laut einem der Prozessberichte nach der Tat seinen Namen ändern ließ, sprach in seinem Schlusswort davon, die Trennung nicht ertragen zu haben, wirkte dabei laut Beobachtung des anwesenden Reporters aber zugleich stark mit sich selbst beschäftigt und betonte wiederholt, dass ihm geholfen werden solle.

Der Weg zur Anklage

Jennifer Scharinger galt nach ihrem Verschwinden im Jänner 2018 jahrelang als vermisst. Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wien zur Anklageerhebung geriet der spätere Angeklagte erneut in den Fokus der Ermittlungen, nachdem in ausgewerteten Chats aufgetaucht sein soll, wie er detailliert beschrieb, eine Leiche spurlos zu entsorgen. Im Dezember 2025 habe er gestanden und den Ermittlungsbehörden den Fundort der sterblichen Überreste gezeigt. Diese seien zunächst in einem Gebüsch nahe Großweikersdorf im Bezirk Tulln versteckt und später, laut Anklage, in ein Waldgebiet nahe dem Truppenübungsplatz Allentsteig im Bezirk Zwettl verlegt worden. Diese Angaben stammen aus einer über eine Suche eingesehenen Zusammenfassung der Anklagebehörde und sind von den ausgewerteten Medienberichten zum Prozess nicht in allen Details unabhängig bestätigt.

Das Urteil

Das Geschworenengericht verhängte die Höchststrafe lebenslange Haft. Laut einem ausführlichen Prozessbericht ordnete das Gericht zusätzlich die Einweisung des Verurteilten in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an – eine Maßnahme, die die Staatsanwaltschaft bereits in der Anklage wegen laut Gutachten erhöhter Rückfallsgefahr für schwere Straftaten beantragt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was unklar bleibt

Offen ist, ob Verteidigung oder Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Uneinheitlich sind zudem Detailangaben in den ausgewerteten Quellen: Eine Quelle bezeichnet den Angeklagten als unbescholten, was zum geschilderten Ermittlungsverlauf über Chatnachrichten zur Leichenentsorgung nicht ohne Weiteres passt und nicht abschließend geklärt ist. Auch beim genauen Tatzeitpunkt schwanken die Quellen zwischen 21. und 22. Jänner 2018. Nicht öffentlich einsehbar sind bislang der vollständige Urteilstext, das psychiatrische Sachverständigengutachten im Detail sowie Stellungnahmen der Familie des Opfers.

Einordnung

Der Fall reiht sich in eine Reihe österreichischer Mordurteile der vergangenen Monate ein, in denen Geschworenengerichte neben der Freiheitsstrafe eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum anordneten – etwa im Fall einer 87-Jährigen in Wien-Döbling, wie „Neue Nachrichten“ berichtet hat. Belastbare Aussagen zu Mustern oder Häufigkeit solcher Anordnungen lassen sich aus einem Einzelfall aber nicht ableiten. Der Fall Scharinger war wegen seiner langen Vorgeschichte als Vermisstenfall und der öffentlichen Anteilnahme, dokumentiert unter anderem durch die Anwesenheit von Vertreterinnen von Frauenorganisationen im Gerichtssaal, mit besonderer medialer Aufmerksamkeit begleitet.