Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen einen 31-jährigen Mann Anklage wegen Mordes und Störung der Totenruhe erhoben. Er soll seine frühere Lebensgefährtin, eine bekannte Grazer Influencerin, am 23. November 2025 in deren Wohnung durch Würgen sowie durch Stich- und Schnittverletzungen getötet haben. Die Anklage liegt beim Landesgericht für Strafsachen Graz, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Die Tötung selbst bestreitet der Angeklagte bisher. Dass er die Leiche der Frau nach der Tat in einem Reisekoffer nach Slowenien gebracht und dort vergraben hat, hat er laut Staatsanwaltschaft eingeräumt. Bei einer Verurteilung wegen Mordes drohen ihm zehn bis 20 Jahre Haft, im Höchstfall lebenslang. Ermittlungen gegen seinen Bruder und seinen Stiefvater wegen möglicher Unterstützung bei Transport und Vergraben wurden eingestellt.
Die Grundzüge der Anklage werden von mehreren unabhängigen Medien übereinstimmend berichtet, die sich auf eine schriftliche Mitteilung der Staatsanwaltschaft berufen. Eine eigene Prüfung der Anklageschrift lag nicht vor, ebenso fehlt bislang eine Stellungnahme der Verteidigung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Was passiert ist
Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen einen 31-jährigen Mann Anklage wegen Mordes und Störung der Totenruhe erhoben. Er soll seine frühere Lebensgefährtin, eine in Graz bekannte Influencerin, in deren Wohnung durch Würgen sowie durch Stich- und Schnittverletzungen getötet haben. Laut Anklage soll sich die Tat am 23. November 2025 ereignet haben. Danach soll der Mann die Leiche in einen Reisekoffer gezwungen, mit dem Auto von Graz nach Slowenien gebracht und dort in einem abgelegenen Waldstück vergraben haben. Die Anklage liegt beim Landesgericht für Strafsachen Graz, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Der Mann ist slowenischer Staatsbürger und befindet sich derzeit in Graz in Haft.
Geständnis und Bestreiten
Die Tötung selbst hat der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft bisher nicht eingeräumt. Den Transport des Leichnams nach Slowenien und das dortige Vergraben hat er hingegen zugegeben. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes drohen ihm nach österreichischem Recht zehn bis 20 Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen auch eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Eingestellte Ermittlungen gegen Angehörige
Gegen den Bruder und den Stiefvater des Angeklagten, ebenfalls slowenische Staatsbürger, war parallel ermittelt worden. Ihnen wurde vorgeworfen, den 31-Jährigen beim Transport und beim Vergraben des Leichnams unterstützt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Graz hat dieses Verfahren eingestellt, da sich keine Hinweise auf eine Beitragstäterschaft der beiden in Österreich ergeben hätten. Handlungen, die in Slowenien selbst gesetzt wurden, unterliegen laut Staatsanwaltschaft der dortigen Gerichtsbarkeit; die slowenischen Behörden prüfen eigene Ermittlungsschritte.
Was die Quellen zeigen
Der Kern der Meldung – die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Graz sowie deren Umfang – wird von mehreren voneinander unabhängigen Medien übereinstimmend berichtet, darunter ORF Steiermark, Kurier und Kleine Zeitung. ORF und Kurier zitieren dabei eine schriftliche Mitteilung der Staatsanwaltschaft Graz. Eine eigene, direkt eingesehene Aussendung oder die Anklageschrift selbst lagen für diesen Artikel nicht vor; die Darstellung stützt sich damit auf übereinstimmende Medienberichte über eine Behördenmitteilung, nicht auf eine unabhängig geprüfte Primärquelle.
Was unklar bleibt
Offen ist, wann die Hauptverhandlung am Landesgericht Graz stattfinden wird. Keine der vorliegenden Quellen enthält eine Stellungnahme der Verteidigung oder des Angeklagten selbst über die reine Wiedergabe seines Bestreitens hinaus. Ebenso unklar ist, welche konkreten Beweismittel die Anklage für den Tötungsvorwurf anführt und ob die slowenischen Behörden ein eigenes Verfahren zu den dort gesetzten Handlungen einleiten. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

