Der Nationalrat hat am 23. September 2026 die „Aktivpension“ beschlossen, eine steuerliche Begünstigung für alle, die über das gesetzliche Pensionsalter hinaus weiterarbeiten. Der Steuerfreibetrag beträgt im Endausbau bis zu 1.250 Euro monatlich beziehungsweise 15.000 Euro jährlich, Voraussetzung sind ein Antrittsalter von 65 Jahren und 40 Versicherungsjahre bei Männern, bei Frauen eine schrittweise angepasste Grenze. Zusätzlich entfallen im Pensionsalter die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung. Die Regelung soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten, muss zuvor aber noch den Bundesrat passieren.
FPÖ und Grüne stimmten dagegen. FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch sprach von einer „eklatanten Ungerechtigkeit“, weil Langzeitversicherte mit früherem Pensionsantritt leer ausgehen und vor allem Besserverdienende profitierten. Der grüne Sozialsprecher Markus Koza kritisierte ein „Zwei-Klassen-Steuersystem“. SPÖ und ÖVP verteidigten die Reform: Schon jetzt arbeiteten rund 60.000 Geringverdiener in der Pension dazu, für sie sei das Gesetz gemacht, hieß es von SPÖ-Seite; die ÖVP verwies auf das Leistungsprinzip.
Offen bleiben die budgetären Gesamtkosten sowie unabhängige Einschätzungen zur Verteilungswirkung; das Momentum Institut hatte die Regelung bereits vor dem Beschluss als sozial nicht treffsicher kritisiert.
Was beschlossen wurde
Der Nationalrat hat am Mittwoch, den 23. September 2026, in seiner ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause die sogenannte „Aktivpension“ beschlossen. Das Gesetz sieht eine steuerliche Begünstigung für Menschen vor, die über das gesetzliche Pensionsalter hinaus weiterarbeiten. Der Steuerfreibetrag kann im Endausbau bis zu 1.250 Euro monatlich beziehungsweise 15.000 Euro jährlich betragen. Voraussetzung ist ein Antrittsalter von 65 Jahren sowie 40 Versicherungsjahre bei Männern; bei Frauen gilt eine Einschleifregelung, die sich an der laufenden Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters orientiert. Wer die Pension bereits vor dem 1. Juli 2026 angetreten hat, kann sich laut den vorliegenden Berichten nachträglich in die nötigen Versicherungszeiten „hineinarbeiten“. Zusätzlich entfallen für unselbstständig Beschäftigte im Pensionsalter künftig die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung, während die Dienstgeberbeiträge bestehen bleiben; für Selbstständige gilt eine analoge Reduktion. Die Regelung soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten und muss zuvor noch den Bundesrat passieren.
Kritik von FPÖ und Grünen
FPÖ und Grüne stimmten im Plenum gegen das Gesetz. Die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch bezeichnete die Regelung als „massive, eklatante Ungerechtigkeit“: Wer über die Langzeitversichertenpension bereits nach 45 Versicherungsjahren vor dem 65. Lebensjahr in Ruhestand gehe, könne vom Steuerbonus nicht profitieren – nutznießen würden vor allem Besserverdienende und nicht, wie beabsichtigt, Arbeitnehmer aus dem Niedriglohnsektor. Auch die Bindung des Freibetrags an Monate statt an die Jahressumme von 15.000 Euro kritisierte sie. In einer eigenen Aussendung erneuerte die FPÖ am Tag des Beschlusses ihre Position, wonach die Regelung ihr Ziel verfehle. Der grüne Sozialsprecher Markus Koza lehnte das Gesetz noch deutlicher ab und nannte es ein „Zwei-Klassen-Steuersystem“ ohne erkennbare sachliche Rechtfertigung: Je nach Zeitpunkt des Pensionsantritts könnten wenige Monate Altersunterschied seiner Rechnung nach fast 700 Euro netto im Monat ausmachen.
SPÖ und ÖVP verteidigen die Reform
SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch widersprach der FPÖ-Kritik: Schon jetzt arbeiteten rund 60.000 Geringverdiener in der Pension dazu, für genau diese Gruppe sei die Reform gedacht. Die Deckelung auf eine Monats- statt Jahressumme begründete er damit, dass man nicht einen Generaldirektor subventionieren wolle, der nur einen Monat lang von der Regelung profitiere. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) betonte, ältere Arbeitnehmer seien am Arbeitsmarkt unverzichtbar und sollten unter fairen Bedingungen weiterarbeiten können. ÖVP-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl verwies auf mehr Sicherheit für Betroffene, die künftig keine Nachzahlungen bei Zuverdienst mehr fürchten müssten. VP-Sozialsprecher August Wöginger argumentierte mit dem Leistungsprinzip: Wer im Pensionsalter weiterarbeite, solle davon auch spürbar profitieren.
Was unklar bleibt
Zur Gesamthöhe der budgetären Kosten der Aktivpension liegen in den ausgewerteten Quellen keine Angaben vor. Ebenso unklar ist, wie Sozialpartner wie Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer sowie unabhängige Wirtschaftsforschungsinstitute die tatsächliche Verteilungswirkung des Steuerbonus zwischen Gering- und Besserverdienenden einschätzen. Wie berichtet, hatte das gewerkschaftsnahe Momentum Institut die geplante Regelung bereits vor dem Beschluss als sozial nicht treffsicher kritisiert, weil Menschen mit hohen Pensionen in absoluten Zahlen deutlich stärker profitieren als jene mit niedrigen Bezügen. Offen ist zudem, ob der Bundesrat das Gesetz unverändert passieren lässt und ob die Maßnahme tatsächlich mehr ältere Menschen zum Weiterarbeiten bewegt, wie es sich die Regierung erhofft.


