Eine Familie aus Dornbirn hat Klage gegen den Nestlé-Konzern eingebracht, weil ihr Kleinkind nach der Fütterung mit potenziell verunreinigter BEBA-Pre-Säuglingsnahrung wochenlang gesundheitliche Beschwerden gehabt haben soll. Grundlage ist ein weltweiter Rückruf, den Nestlé Anfang 2026 wegen möglicher Verunreinigung mit dem Bakteriengift Cereulid startete; Ursache war laut Konzern ein Reinigungsdefekt in einem Zulieferwerk. Laut Anwalt der Familie handelt es sich um den ersten österreichischen Zivilprozess zu diesem Rückruf; die Eltern machen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schmerzensgeld geltend.
Das Kind soll laut Eltern von Mitte November bis Ende Dezember 2025 täglich erbrochen haben, unter Atemnot gelitten und an Gewicht verloren haben. Der Rechtsvertreter der Familie vermutet eine hohe Dunkelziffer weiterer betroffener Kinder in Österreich – eine unbelegte Einschätzung. Die österreichische Behörde AGES bewertete die gemessenen Cereulid-Werte hingegen als niedrig und sah kein Gesundheitsrisiko; bestätigte Erkrankungsfälle in Österreich sind laut Gesundheitsministerium nicht bekannt.
Ob und wie Nestlé auf die konkrete Klage reagiert, ist ebenso offen wie der weitere Verlauf des Verfahrens. Die Berichterstattung stützt sich bislang auf eine einzige journalistische Ursprungsquelle und die Anwaltssicht der Familie.
Was passiert ist
Eine Familie aus Dornbirn hat Klage gegen den Nestlé-Konzern eingebracht. Grund ist nach übereinstimmenden Medienberichten eine potenziell mit dem Bakteriengift Cereulid verunreinigte Charge der Säuglingsnahrung BEBA Pre, mit der das Kleinkind der Familie gefüttert worden war. Bekannt wurde der Fall durch einen Bericht der „Vorarlberger Nachrichten“ (VN), auf den sich sämtliche weiteren Berichte – unter anderem von ORF, Der Standard, Die Presse und Kurier – stützen. Die Eltern erheben gegen den Hersteller Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie auf Schmerzensgeld und Ersatz von Pflegeaufwand. Nach Angaben des Rechtsvertreters der Familie, Daniel Janko, handelt es sich um den ersten österreichischen Zivilprozess im Zusammenhang mit dem Rückruf.
Hintergrund: der Rückruf
Anfang 2026 rief Nestlé weltweit Säuglingsnahrung der Marken BEBA und Alfamino zurück, nachdem in Chargen eine mögliche Verunreinigung mit Cereulid festgestellt worden war – einem von Bacillus cereus gebildeten Toxin, das Magen-Darm-Beschwerden auslösen kann. Als Ursache nannte Nestlé einen Reinigungsdefekt in einem Produktionswerk eines Zulieferbetriebs. Der zunächst im Jänner gestartete Rückruf wurde im Februar auf weitere Chargen ausgeweitet und betraf laut österreichischer Lebensmittelsicherheitsbehörde AGES auch am österreichischen Markt erhältliche Produkte.
Was die Familie und ihr Anwalt schildern
Laut der Erstberichterstattung der VN habe das Kleinkind der Dornbirner Familie von Mitte November bis Ende Dezember 2025 täglich erbrochen, unter Atemnot gelitten und an Gewicht verloren. Erst als das Kind nicht mehr mit der betreffenden Charge gefüttert wurde, hätten die Beschwerden nachgelassen. Anwalt Janko verwies zudem auf ein Machtungleichgewicht zwischen einer einzelnen Familie und einem globalen Konzern und geht von einer hohen Dunkelziffer weiterer betroffener Kinder in Österreich aus, weil die Nahrung im Spätherbst 2025 noch flächendeckend im Handel war. Diese Einschätzung ist eine Aussage des Rechtsvertreters der klagenden Partei und bislang nicht mit eigenen Fallzahlen unterlegt.
Was Behörden und Nestlé dazu sagen
Nestlé betonte im Zuge des ursprünglichen Rückrufs, dass die in Stichproben gemessenen Cereulid-Werte sehr niedrig gewesen seien. Die AGES hält fest, dass die in Österreich untersuchten Konzentrationen so gering waren, dass keine Gesundheitsgefahr bestehe, und dass dem österreichischen Gesundheitsministerium keine bestätigten Erkrankungsfälle im Zusammenhang mit den betroffenen Produkten bekannt sind. Eine Stellungnahme Nestlés speziell zur nun eingebrachten Klage der Dornbirner Familie liegt in den vorliegenden Quellen nicht vor.
Was unklar bleibt
Offen ist, wie Nestlé auf die konkrete Klage reagieren wird und welche Verteidigungslinie der Konzern verfolgt. Unklar ist auch, ob und wie sich die von Anwalt Janko vermutete Dunkelziffer weiterer Fälle in Österreich tatsächlich belegen lässt, sowie der Zeitplan und das Gericht des nun anlaufenden Zivilprozesses. Zudem liegt keine unabhängige medizinische Bestätigung vor, dass die geschilderten Symptome des Kindes ursächlich auf die Säuglingsnahrung zurückgehen – dies ist bislang die Darstellung der Familie.
Einordnung
Der Fall wird von praktisch allen relevanten österreichischen Medien aufgegriffen, geht aber inhaltlich auf eine einzige Ursprungsquelle zurück, die den Rechtsvertreter der Familie zitiert. Die Existenz des zugrunde liegenden Rückrufs und seine Ursache sind durch Nestlés eigene Angaben und die AGES-Einordnung unabhängig gestützt, die Detailschilderung zum Krankheitsverlauf und zur Einstufung als „erster“ Zivilprozess bislang nicht. Solange keine Stellungnahme Nestlés zur Klage selbst und keine Gerichtsunterlagen vorliegen, bleibt die Darstellung einseitig auf die Anwaltssicht der klagenden Familie gestützt.

