Die Ermittlungen gegen den Donaustädter Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ) wegen des Ankaufs eines Kleingartens sind eingestellt worden. Das teilte sein Rechtsanwalt Volkert Sackmann mit, auch die Staatsanwaltschaft informierte laut übereinstimmenden Medienberichten per eigener Aussendung über die Einstellung. Nevrivy war der Anstiftung zum Amtsmissbrauch und der verbotenen Intervention verdächtigt worden, nachdem er 2020 ein Grundstück in Breitenlee gekauft hatte, das 2021 in Bauland umgewidmet wurde.
Laut Staatsanwaltschaft konnte Nevrivy keine Tathandlung in Form von Befugnismissbrauch oder ungebührlicher Einflussnahme nachgewiesen werden. Auch Verfahren gegen weitere in der Causa Beschuldigte wurden eingestellt, und der zuständigen Magistratsabteilung wurde kein rechtswidriges Verhalten attestiert. Nevrivy war zuvor bereits in der separaten Causa Wienwert in erster Instanz freigesprochen worden.
Offen bleibt, wie die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung im Detail begründet und wer die weiteren Beschuldigten waren – die vorliegenden Berichte geben dazu nur eine knappe Zusammenfassung wieder. Eine Stellungnahme der Wiener Stadtregierung oder der SPÖ Wien liegt bislang nicht vor.
Was passiert ist
Die Ermittlungen gegen den Donaustädter Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ) wegen des Ankaufs eines Kleingartens sind eingestellt worden. Das teilte sein Rechtsanwalt Volkert Sackmann am Dienstag mit, die Staatsanwaltschaft informierte laut übereinstimmenden Medienberichten ebenfalls per eigener Aussendung über die Einstellung des Verfahrens. Nevrivy war der Anstiftung zum Amtsmissbrauch und der verbotenen Intervention verdächtigt worden. Laut den ausgewerteten Berichten sind auch Verfahren gegen weitere in der Causa Beschuldigte eingestellt worden.
Der Hintergrund: Grundstückskauf und Umwidmung
Nevrivy hatte 2020 ein Grundstück in einer Kleingartenanlage in Breitenlee gekauft. 2021 erfolgte die Umwidmung des Areals in Bauland – ein zeitlicher Zusammenhang, aus dem sich der Vorwurf entwickelte, der Bezirksvorsteher habe von der Änderung profitiert oder unzulässig Einfluss genommen. Nevrivy wies dies stets zurück und verwies darauf, dass die Umwidmungspläne bereits seit 2006 bekannt gewesen seien. Er habe nie Einfluss genommen, räumte aber ein, dass die Optik des Ankaufs „nicht optimal“ gewesen sei, wie er nach Bekanntwerden der Vorwürfe erklärte.
Was die Staatsanwaltschaft dazu ausführt
Der Begründung der Staatsanwaltschaft zufolge konnte dem Bezirksvorsteher keine Tathandlung in Form eines Befugnismissbrauchs oder einer ungebührlichen Einflussnahme nachgewiesen werden. Gegen eine weitere Beschuldigte seien die Ermittlungen mangels Nachweis einer Schädigungsabsicht eingestellt worden. Zudem sei kein rechtswidriges Verhalten von Verantwortlichen jener Magistratsabteilung festgestellt worden, die für Stadtteilplanung und Flächenwidmung zuständig ist. Nevrivy war zuletzt auch in der separaten Causa Wienwert in erster Instanz freigesprochen worden.
Was unklar bleibt
Offen bleibt aus der vorliegenden Quellenlage, wie die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung im Detail begründet – die Berichte geben nur eine knappe Zusammenfassung wieder, nicht die vollständige Aussendung. Auch die Identität der weiteren in der Causa Beschuldigten sowie deren konkrete Rolle sind nicht bekannt. Eine offizielle Stellungnahme der Wiener Stadtregierung, der SPÖ Wien oder politischer Mitbewerber zur Einstellung liegt bislang nicht vor.
Einordnung
Die Einstellung der Ermittlungen ist für Nevrivy die zweite entlastende Entscheidung binnen kurzer Zeit, nachdem er zuvor bereits in der Causa Wienwert in erster Instanz freigesprochen worden war. Die breite und inhaltlich übereinstimmende Berichterstattung mehrerer österreichischer Medien stützt die Kernaussage der Einstellung solide; zur genauen rechtlichen Würdigung durch die Staatsanwaltschaft liegt jedoch nur eine mediale Zusammenfassung, keine eingesehene Originalaussendung vor.

