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Laut übereinstimmenden Berichten mehrerer US-Medien sowie österreichischer und deutschsprachiger Zeitungen hatte eine Bundes-Grand-Jury in Manhattan Reporter der „New York Times“ vorgeladen – genannt werden Julian E. Barnes, Eric Lipton, Tyler Pager und Eric Schmitt. Die Zeitung beantragte daraufhin bei einem Bundesgericht in New York, die Vorladungen aufzuheben. Neu: Am 23. Juli 2026 erklärte ein Staatsanwalt des Justizministeriums bei einer Anhörung vor Bundesrichter Arun Subramanian, die Vorladungen gegen drei der Journalisten zurückzuziehen. Laut US-Medien hatte der Richter das Vorgehen der Behörde zuvor wiederholt infrage gestellt und signalisiert, er hätte dem Antrag der Zeitung stattgegeben, wäre die Regierung dem nicht zuvorgekommen. Die „New York Times“ erklärte, das Ministerium habe damit implizit einen Rechtsverstoß eingeräumt; ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte die Rücknahme, betonte aber, die Ermittlungen zu mutmaßlichen Leck-Quellen in der Regierung dauerten an.

Auslöser des Streits war die Berichterstattung über mutmaßliche Sicherheitslücken der neuen, von Katar geschenkten Air Force One: Reporter hatten unter Berufung auf Beamte geschrieben, der Maschine fehlten bestimmte Abwehrsysteme der alten Präsidentenjets, weshalb Trump beim Rückflug von einem NATO-Gipfel zeitweise die alte Maschine nutzte. Das Weiße Haus widerspricht dieser Darstellung und verweist auf „hochrangige Sicherheitsprotokolle“ der neuen Maschine – diese Frage bleibt unabhängig von den Vorladungen weiterhin ungeklärt.

Offen bleibt vor allem, ob das Justizministerium seine Ermittlungen zu den mutmaßlichen Leck-Quellen fortsetzt und ob es dabei zu neuen rechtlichen Schritten kommt. Auch ob sich die drei zurückgezogenen Vorladungen exakt mit den vier ursprünglich namentlich genannten Reportern decken, ist aus den vorliegenden Quellen nicht zu klären. Ein ähnlicher Fall bei „Wall Street Journal“ und „Washington Post“ war Anfang 2026 nach juristischem Widerstand ebenfalls mit einer Rücknahme der Vorladungen zu Ende gegangen.

Was passiert ist

Laut übereinstimmenden Berichten mehrerer US-Medien sowie österreichischer und deutschsprachiger Zeitungen wurden Reporter der „New York Times“ – namentlich genannt werden Julian E. Barnes, Eric Lipton, Tyler Pager und Eric Schmitt – von einer Bundes-Grand-Jury in Manhattan vorgeladen. Ein Teil der Vorladungen sei Berichten zufolge von Bundesagenten persönlich an den Wohnadressen der Reporter zugestellt worden. Die „New York Times“ reagierte mit einem bei einem Bundesgericht im Southern District of New York eingereichten Antrag, die Vorladungen aufzuheben. Der Antrag wurde unter Verschluss gestellt, sein genauer Wortlaut liegt öffentlich nicht vor.

Neu ist: Am 23. Juli 2026 erklärte ein Staatsanwalt des Justizministeriums bei einer Anhörung vor Bundesrichter Arun Subramanian, die Vorladungen gegen drei der Journalisten zurückzuziehen. Damit ist der Streit um die Vorladungen im Kern beendet, ohne dass es zu einer formellen Gerichtsentscheidung über den Antrag der Zeitung kam.

Die Rücknahme der Vorladungen

Laut mehreren US-Medien – darunter CBS News, NBC News, die „Washington Post“ und NPR – hatte Richter Subramanian das Vorgehen des Justizministeriums bereits im Vorfeld der Anhörung wiederholt kritisch hinterfragt. Er soll deutlich gemacht haben, dass er dem Antrag der Zeitung auf Aufhebung der Vorladungen stattgegeben hätte, wäre das Ministerium dem nicht durch die eigene Rücknahme zuvorgekommen. Berichten zufolge verwies er dabei auf eine Regelung, wonach Vorladungen gegenüber Journalistinnen und Journalisten nur als letztes Mittel einer Ermittlung zulässig seien – eine Voraussetzung, die die Behörde im vorliegenden Fall nicht erfüllt habe.

Die „New York Times“ erklärte im Anschluss, das Justizministerium habe mit der Rücknahme implizit eingeräumt, dass die Vorladungen rechtswidrig gewesen seien; zugleich betonte die Zeitung, sie hätten von vornherein nicht ausgestellt werden dürfen. Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte laut Medienberichten die Rücknahme, erklärte aber zugleich, die Ermittlungen zu mutmaßlichen Leck-Quellen innerhalb der Regierung dauerten an. Eine eigenständig eingesehene schriftliche Stellungnahme des Ministeriums oder ein Anhörungsprotokoll liegen nicht vor; die Angaben stammen ausschließlich aus – allerdings zahlreichen und voneinander unabhängigen – Medienwiedergaben.

Die vorausgegangene juristische Auseinandersetzung

NYT-Chefjustiziar David McCraw wurde von mehreren Medien mit der Aussage zitiert, die Vorladungen seien „missbräuchlich und unzulässig“ und „in böser Absicht erwirkt“ worden, um die Zeitung für ihre Berichterstattung abzustrafen. Das Justizministerium hatte dem zuvor widersprochen und erklärt, „nicht die Reporter“ seien das Ziel, sondern jene Personen innerhalb der Regierung, die klassifizierte Informationen weitergegeben haben sollen. Beide Darstellungen standen sich damit lange unvermittelt gegenüber. Berichten zufolge sollten ursprünglich fünf Journalistinnen und Journalisten vorgeladen werden, letztlich seien aber nur drei tatsächlich zugestellt worden – eine Zahl, die sich mit der nun erfolgten Rücknahme von drei Vorladungen deckt. Ob und wie sich das exakt mit den vier zuvor namentlich genannten Reportern deckt, lässt sich aus den vorliegenden Quellen weiterhin nicht klären.

Der Hintergrund: die neue Air Force One

Die Berichte, die den Vorladungen vorausgingen, drehten sich um eine von Katar an die USA übergebene und zur neuen Air Force One umgebaute Boeing 747-8. Beim Rückflug von einem NATO-Gipfel in der Türkei nutzte Präsident Trump laut mehreren Medien nicht diese neue Maschine, sondern zunächst die ältere Air-Force-One-Version – dem Secret Service zufolge aus Sicherheitsgründen, ohne dass eine konkrete Bedrohung genannt worden sei. Nicht näher genannte US-Beamte sollen gegenüber Medien angegeben haben, der neuen Maschine fehlten bestimmte Abwehrtechnologien der alten Präsidentenflugzeuge. Das Weiße Haus widersprach dieser Darstellung und verwies auf „hochrangige Sicherheitsprotokolle“ der neuen Maschine. Diese Sicherheitsfrage wurde durch die Rücknahme der Vorladungen nicht berührt und ist weiterhin nicht unabhängig verifiziert.

Was unklar bleibt

Offen ist vor allem, ob das Justizministerium die Ermittlungen zu den mutmaßlichen Leck-Quellen innerhalb der Regierung fortsetzt und ob dies erneut zu rechtlichen Schritten gegen Journalistinnen und Journalisten oder gegen Regierungsmitarbeitende führt. Der genaue mutmaßliche Verstoß gegen Bundesstrafrecht, der in den ursprünglichen Vorladungen angeführt sein soll, ist weiterhin nicht öffentlich bekannt. Auch die exakte Deckungsgleichheit zwischen den drei zurückgezogenen Vorladungen und den vier zuvor namentlich genannten Reportern bleibt unklar. Zudem lassen sich die behaupteten technischen Sicherheitslücken der neuen Air Force One weiterhin nicht unabhängig bestätigen.

Einordnung

Der Vorgang reiht sich laut den vorliegenden Berichten in eine Serie ähnlicher Fälle: Bereits Anfang 2026 soll das US-Justizministerium versucht haben, Aussagen von Reportern des „Wall Street Journal“ und der „Washington Post“ zu erzwingen, zog diese Vorladungen aber ebenfalls zurück, nachdem sich die Medienhäuser juristisch gewehrt hatten. Mit der nun erfolgten Rücknahme der Vorladungen gegen die „New York Times“-Journalisten – nach eigener Darstellung der Zeitung unter Eingeständnis eines Rechtsverstoßes durch die Regierung – endet auch dieser Fall ohne förmliche Gerichtsentscheidung, aber mit einem für die Zeitung günstigen Ausgang. Ob die fortgesetzte Ermittlung zu den mutmaßlichen Leck-Quellen künftig zu neuen Vorladungen oder anderen rechtlichen Schritten führt, ist offen. Für Leserinnen und Leser in Europa bleibt der Fall vor allem ein Beispiel für die angespannte Beziehung zwischen der US-Regierung und großen Medienhäusern; eine abschließende rechtliche oder politische Bewertung ist auf Basis der aktuellen Quellenlage weiterhin nicht möglich.