Das Ministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat laut eigener Aussendung eine Prüfung beauftragt, das bestehende Alkoholkonsumverbot an österreichischen Bahnhöfen auf weitere Standorte auszuweiten. Im Gespräch sind unter anderem Linz und Wels in Oberösterreich, der Grazer Hauptbahnhof sowie mehrere zusätzliche Wiener Bahnhöfe. Bundesweit gelten bereits an neun Bahnhöfen Konsumverbote, darunter die Wiener Standorte Praterstern, Floridsdorf und seit Mai 2026 der Westbahnhof. Als Begründung nennt das Ministerium, dass rund jede sechste sicherheitsrelevante Meldung an ÖBB-Bahnhöfen mit Alkoholkonsum zusammenhänge.
Ein ÖBB-Sprecher stellt klar, dass es um ein Konsum-, nicht um ein Verkaufsverbot geht – Kauf und Gastro-Konsum blieben erlaubt. Für eine Umsetzung seien noch Gespräche mit Gemeinden und Bezirken nötig. Aus Linz und Wels kommen zustimmende Reaktionen von Lokalpolitikern, die aber konsequente Kontrolle einfordern.
Offen bleibt, welche und wie viele Bahnhöfe am Ende erfasst werden – Berichte nennen unterschiedliche Zahlen, eine Entscheidung soll erst in den kommenden Monaten fallen. Kritische Stimmen zu den Plänen liegen bislang nicht vor.
Was passiert ist
Das Ministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat laut eigener Aussendung vom Mittwoch eine Prüfung in Auftrag gegeben: Das bestehende Alkoholkonsumverbot an österreichischen Bahnhöfen soll auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Zuständig ist laut dem Titel der Ministeriums-Aussendung Verkehrsminister Peter Hanke. Konkret im Gespräch sind die Bahnhöfe Linz und Wels in Oberösterreich, der Grazer Hauptbahnhof in der Steiermark sowie mehrere zusätzliche Wiener Bahnhöfe – laut DER STANDARD werden dort unter anderem der Hauptbahnhof, Meidling, Matzleinsdorfer Platz, Wien Mitte und Hütteldorf genannt.
Was die Quellen zeigen
Bundesweit gelten bereits an neun Bahnhöfen Konsumverbote für den gesamten Bahnhofsbereich, darunter die drei Wiener Standorte Praterstern, Floridsdorf und – seit Mai 2026 – der Westbahnhof. Als Begründung führt das Ministerium an, dass rund jede sechste sicherheitsrelevante Meldung an ÖBB-Bahnhöfen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum steht. Wichtig ist laut ÖBB-Sprecher Klaus Baumgartner die Abgrenzung: Es gehe um ein Verbot des Konsums im Bahnhofsbereich, nicht um ein generelles Alkohol- oder Verkaufsverbot – der Kauf in Geschäften und der Konsum in Gastrobetrieben blieben erlaubt. Für eine Umsetzung seien laut Ministerium noch Gespräche mit Gemeinden und Bezirken nötig, um die räumliche Reichweite eines ausgeweiteten Verbots festzulegen.
Reaktionen aus den Ländern
Aus Linz und Wels kommen positive Signale. Der Linzer Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP) spricht von einem längst überfälligen Schritt und verweist auf Sicherheits- und Sauberkeitsprobleme rund um den Linzer Hauptbahnhof. Der Welser Sicherheitsreferent und Vizebürgermeister Gerhard Kroiß (FPÖ) begrüßt die Pläne ebenfalls, mahnt aber eine konsequente Überwachung durch ständig präsentes ÖBB-Sicherheitspersonal ein – sonst verfehle ein Verbot seine Wirkung.
Was unklar bleibt
Offen ist, welche Bahnhöfe am Ende tatsächlich erfasst werden: Während ORF, DER STANDARD und Kleine Zeitung übereinstimmend einzelne Standorte wie Linz, Wels, Graz und mehrere Wiener Bahnhöfe nennen, spricht ein Kurier-Artikelnamen laut Titel von einer Prüfung an bis zu 17 Bahnhöfen – der Volltext dazu liegt nicht vor, die Zahl bleibt daher unklar. Laut Ministerium gibt es noch keine Fixkandidaten, die Entscheidung soll erst in den kommenden Monaten fallen. Auch ein konkreter Zeitplan für ein Inkrafttreten sowie Angaben dazu, wie ein ausgeweitetes Verbot personell kontrolliert werden soll, fehlen bislang. Stimmen von Fahrgastverbänden oder sozialen Einrichtungen zu den Plänen liegen in den vorliegenden Quellen nicht vor.
Einordnung
Die Prüfung reiht sich in eine breitere Debatte über Sicherheit und Alkoholkonsum an Bahnhöfen ein. Wie berichtet hatte die ÖBB ein generelles, flächendeckendes Alkoholverbot nach dem Vorbild der Deutschen Bahn – die nach einem Angriff auf einen Sicherheitsmitarbeiter ein bundesweites Verbot an allen rund 5.400 Bahnhöfen angekündigt hatte – zuvor als überschießend bezeichnet und auf das bestehende Modell mit einzelnen ausgewiesenen Standorten verwiesen. Die aktuelle Prüfung setzt an diesem Modell an: Es geht nicht um ein pauschales Verbot, sondern um eine gezielte Ausweitung der bestehenden Regelung auf weitere hochfrequentierte Bahnhöfe.

